Brüssel genehmigt Frankreichs Zuschuss für Betriebe ohne Glyphosat
Die Europäische Kommission hat Beihilfen Frankreichs in Höhe von 215 Millionen Euro genehmigt, mit denen Landwirt:innen unterstützt werden sollen, die das umstrittene Herbizid Glyphosat nicht mehr verwenden und daher höhere Produktionskosten zu tragen haben.
Die Europäische Kommission hat Beihilfen Frankreichs in Höhe von 215 Millionen Euro genehmigt, mit denen Landwirt:innen unterstützt werden sollen, die das umstrittene Herbizid Glyphosat nicht mehr verwenden und daher höhere Produktionskosten zu tragen haben.
Nachdem die EU-Kommission grünes Licht gegeben hat, können französische Landwirtschaftsbetriebe, die kein Glyphosat mehr verwenden, im Rahmen des französischen Glyphosat-Ausstiegsplans noch bis 2023 staatliche Beihilfen erhalten.
Die Beihilferegelung wurde am Dienstag (10. Januar) von Brüssel auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen genehmigt, der im März 2022 verabschiedet worden war.
Mit dem vorübergehenden Rahmen werden die sonst strengen Kartellvorschriften der EU teils gelockert, um den EU-Ländern die Möglichkeit zu geben, die Wirtschaft nach dem Einmarsch Russlands in der Ukraine zu stützen.
Die französische Beihilferegelung, die von der Regierung im Dezember 2020 vorgelegt und in das Haushaltsgesetz 2021 aufgenommen wurde, sieht eine jährliche Steuergutschrift von 2.500 Euro für jeden landwirtschaftlichen Betrieb vor, der kein Glyphosat einsetzt.
Ähnlich wie bei Steuergutschriften beispielsweise für Biobetriebe zielt die Regelung darauf ab, die Kosten für den schrittweisen Verzicht auf Pflanzenschutzmittel auszugleichen.
Im Jahr 2021 hatte die französische Regierung erklärt, dass sie mit der neuen Steuergutschrift „Landwirt:innen helfen will, die sich voll und ganz für die agrarökologische Umstellung ihrer Produktionssysteme einsetzen.“
Dies ergänze „die Steuergutschriften, die für den ökologischen Landbau und die HVE-Zertifizierung gewährt werden, kann jedoch nicht gleichzeitig mit diesen in Anspruch genommen werden.“
Diese Steuergutschrift richtet sich an Betriebe, die durch den Verzicht auf Glyphosat am meisten benachteiligt sind, also diejenigen, die Dauerkulturen anbauen, die über Ackerland verfügen und auch Viehzuchtbetriebe, die entsprechende Arten von Pflanzen anbauen.
Die Kommission ihrerseits teilte in einer Erklärung mit, die Regelung sei „notwendig, angemessen und verhältnismäßig, um eine schwerwiegende wirtschaftliche Störung in einem Mitgliedstaat zu beheben“, und betonte, dass ihre Genehmigung „mit den Bedingungen des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für Kriseneinsätze“ übereinstimme.
Auf Nachfrage von EURACTIV betonte eine Sprecherin der Kommission, der Rahmen für staatliche Beihilfen sei seit 2020 flexibler gestaltet worden, zunächst aufgrund der damaligen COVID-Krise und nun aufgrund des Krieges in der Ukraine, um den Mitgliedstaaten Spielraum zur Unterstützung ihrer Unternehmen zu geben.
Der französische Glyphosat-Ausstiegsplan wird mindestens bis zum 31. Dezember 2023 verlängert, nachdem die EU-Kommission beschlossen hat, die Zulassung des Herbizids, die Ende 2022 auslaufen sollte, um ein Jahr zu verlängern.
Voraussichtlich im Juli dieses Jahres will die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine wissenschaftliche Bewertung zur Frage der künftigen Zulassung von Glyphosat vorlegen.
Präsident Emmanuel Macron hatte 2017 versprochen, Glyphosat in Frankreich „spätestens innerhalb von drei Jahren“ zu verbieten, bevor er schließlich einen Rückzieher machte.
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[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Gerardo Fortuna]