Frankreich schließt sich Österreich an und erklärt Google Analytics für illegal
Google bietet keine ausreichenden Garantien für den Schutz der über Google Analytics gesammelten Daten in Europa, teilte die französische Datenschutzbehörde CNIL am Donnerstag (10. Februar) mit.
Google bietet keine ausreichenden Garantien für den Schutz der über Google Analytics gesammelten Daten in Europa, teilte die französische Datenschutzbehörde CNIL am Donnerstag (10. Februar) mit. Da Österreich kürzlich eine ähnliche Entscheidung getroffen hat, könnten die Tage von Google Analytics in Europa gezählt sein. EURACTIV Frankreich berichtet.
Google Analytics wird von Millionen Unternehmen in ganz Europa genutzt und dient der Überprüfung von Statistiken über die Leistung von Websites, die hauptsächlich für Marketingzwecke verwendet werden. Den Nutzer:innen wird ein eindeutiger Identifikator zugewiesen, und die Daten zum Verhalten, zur Demografie und zu den Erwerbsmethoden werden dann in die USA übermittelt.
Die französische Datenschutzbehörde erklärte dies jedoch für rechtswidrig und schloss sich damit der österreichischen Datenschutzbehörde an, die vor einem Monat zu demselben Schluss kam.
Da es kein Abkommen zwischen den USA und der EU in dieser Angelegenheit gibt, reichen die zusätzlichen Maßnahmen, die Google zur Regelung solcher Übermittlungen ergriffen hat, „nicht aus, um die Möglichkeit des Zugriffs auf diese Daten durch US-Geheimdienste auszuschließen“, urteilte die unabhängige französische Behörde.
Diese Ankündigung folgt auf die Schlussfolgerung des EU-Gerichtshofs vom Juli 2020, in der das Datentransferabkommen zwischen den USA und der EU – genannt „Privacy Shield“ – gegen die hohen Datenschutzstandards der EU verstößt. Eines der wesentlichen Knackpunkte ist die Möglichkeit von US-Geheimdiensten auf personenbezogene Daten zuzugreifen, die über den Atlantik übermittelt werden.
Seitdem gab es Gespräche über ein neues Abkommen zwischen der EU und den USA, aber es wurden keine Fortschritte bekannt gegeben.
„Die aktuellen Entscheidungen zu Google Analytics dürften den Druck auf die USA erhöhen, Zugeständnisse beim Datenschutz für EU-Bürger:innen zu machen“, sagte Stefan Hessel, ein auf Digitales spezialisierter Rechtsanwalt bei der Beratungsfirma reuschlaw.
Die Entscheidung erfolgt als Reaktion auf die 101 Beschwerden, die die NGO noyb bei allen EU-Datenschutzbehörden eingereicht hat. Noyb wurde 2017 von dem Datenaktivisten Max Schrems gegründet, der auch hinter dem Urteil vom Juli 2020 stand.
„Das ist erst der Anfang“, sagte Romain Robert, Programmdirektor bei noyb, gegenüber EURACTIV. „Alle anderen Mitgliedsstaaten werden diesem Beispiel folgen“, fügte er hinzu.
Die CNIL betont in ihrer Pressemitteilung, dass ihre Analyse „in Zusammenarbeit mit ihren europäischen Kollegen“ durchgeführt wurde.
Vor kurzem hat das InterHop-Kollektiv die CNIL aufgefordert, sich mit diesem Thema zu befassen. InterHop ist ein Zusammenschluss von Aktivist:innen für Open-Source-Software und die selbstverwaltete Nutzung von Gesundheitsdaten auf lokaler Ebene.
„Wir warten geduldig auf das Ergebnis der förmlichen Mitteilungen, die von der CNIL im Gesundheitsbereich herausgegeben wurden“, sagte ein Sprecher der Organisation gegenüber EURACTIV als Reaktion auf die Ankündigung der Behörde.
„Für die Webseitenbetreiber, die personenbezogene Daten im Gesundheitsbereich verarbeiten, steht ihre rechtliche und vor allem ethische Verantwortung im Spiel“, fügte er hinzu.
Französische Datenschutzbehörde könnte Verfahren gegen Google Analytics einleiten
Die französische Datenschutzbehörde CNIL wurde von der Gesundheits-NGO Interhop aufgefordert, ein Verfahren gegen Google Analytics…
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Umsetzungsfrist von einem Monat
Auf der Grundlage von Artikel 44 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der die Datenübermittlung an Drittländer regelt, hat die CNIL einem Webseitenbetreiber, dessen Identität nicht offengelegt wurde, eine einmonatige Umsetzungsfrist gesetzt.
Es sei „wichtig, so viele für die Datenverarbeitung Verantwortliche wie möglich zu sensibilisieren, die dieses Tool nutzen würden – ohne dass es nützlich wäre, den Namen des Verantwortlichen zu nennen“, so ein CNIL-Sprecher gegenüber EURACTIV.
Die CNIL sagte auch, sie untersuche die Verwendung von Facebook Connect, das „Gegenstand von Beschwerden ist, die an die CNIL weitergeleitet wurden und derzeit untersucht werden“.
Google teilte EURACTIV mit, es wolle sich nicht zu dem Thema äußern.
[Bearbeitet von Luca Bertuzzi/Alice Taylor]