Fragen und Fallen zum Begleitgesetz

Heute, Montag, beginnen die parlamentarischen Verhandlungen über das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts und die Vorstellungen der Parteien sind äußerst vage. Es gibt nichts als Fragezeichen – und die konkrete Gefahr, dass neuerlich in Karlsruhe geklagt wird. Das hätte böse Folgen für das Inkrafttreten Lissabon-Vertrags.

Horst Seehofer (CSU) und Angela Merkel (CDU) demonstrieren Einigkeit – aber auf besondere Art. (Foto: dpa)
Horst Seehofer (CSU) und Angela Merkel (CDU) demonstrieren Einigkeit - aber auf besondere Art. (Foto: dpa)

Heute, Montag, beginnen die parlamentarischen Verhandlungen über das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag. Die Vorgaben des Verfassungsgerichts und die Vorstellungen der Parteien sind äußerst vage. Es gibt nichts als Fragezeichen – und die konkrete Gefahr, dass neuerlich in Karlsruhe geklagt wird. Das hätte böse Folgen für das Inkrafttreten Lissabon-Vertrags.

Einen Monat nach dem Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Reformvertrag von Lissabon beginnen heute (3. August 2009) die Verhandlungen über das neue Begleitgesetz. Der unionsinterne Streit verschärft sich, die Wirtschaft mahnt die Union vor Wahlkampftaktik und Verzögerungen. Der Politologe Günther Unser vermisst im EURACTIV.de-Gespräch öffentliche Diskussionen und sieht viele Fragezeichen, auf die sich keine Antworten abzeichnen.

Druck ist enorm

Der Zeitdruck ist enorm, der politische Druck ebenso. Das deutsche Parlament muss noch in der Sommerpause das Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag durchpeitschen. Bis jetzt gibt es mehr Streitpunkte, Bedingungen und Warnungen als konkrete Lösungsvorschläge.

So warnte CSU-Chef Horst Seehofer vor nur unzureichenden Verbesserungen. "Dies würde die Gefahr neuer Klagen zum Verfassungsgericht hervorrufen – mit der Folge, dass der Ratifizierungszeitplan dann wirklich gefährdet wäre", sagte der bayrische Ministerpräsident dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Nervosität in der Wirtschaft

Beim Wirtschaftsflügel der CDU/CSU steigt die Nervosität. Deutschland als Exportweltmeister profitiere in hohem Maße vom europäischen Binnenmarkt und einer wettbewerbsfähigen EU, sagte Kurt Lauk, Chef des Wirtschaftsrates. Deshalb fordere der Wirtschaftsrat ausdrücklich, den Zeitplan für die Anpassung des Begleitgesetzes einzuhalten. Mehrere Wirtschaftsverbände appellierten an Seehofer, sich einem Kompromiss nicht zu verschließen. Der Absatz deutscher Waren im Ausland solle nicht unter dem politischen Streit leiden, die wirtschaftlichen Chancen sich nicht wegen falscher politischer Rahmenbedingungen verschlechtern.

Probleme auf mehreren Ebenen

Die heute beginnenden Gespräche werden indes nicht nur unionsintern schwierig werden, sondern auch koalitionsintern und zwischen den Ländern. Die CSU erstellte vor kurzem Initiates file download14-Punkte-Katalog. Sie will die Bundesregierung in europapolitischen Fragen an Stellungnahmen des Bundestages binden. Nur in Außen- und Sicherheitspolitik soll es der Regierung möglich sein, unter Angabe zwingender Gründe von einem Votum des Parlaments abzuweichen. CDU und SPD lehnen eine so weitgehende Festlegung der Regierung in aller Schärfe ab. Die SPD warnt die CDU/CSU vor Verzögerungen.

Günther Unser: Gefahr neuer Klagen

Der Politologe Günther Unser, Experte für die Europäische Union und die Vereinten Nationen, sieht die im Interview mit EURACTIV.de Gefahr, dass auch das neue Begleitgesetz in Karlsruhe beanstandet wird.

Allzu vage Vorgaben

Grundproblem sei, dass die Vorgaben der Verfassungsrichter hinsichtlich der Ausgestaltung des Gesetzes sehr vage seien. Zu klären sei die dringende Frage: Welche Anforderungen sind an dieses Zusatzgesetz zu stellen? Welchen Anforderungen muss es genügen? Wie soll das Gesetz aussehen, welche Knackpunkte muss es berücksichtigen? "Da fehlen die Vorgaben!"

Einstweilige Verfügung droht

Wenn das Gesetz vorliege, bestehe die Gefahr, dass jemand zum Bundesverfassungsgericht geht, weil er es nicht ausreichend finde, sagte Unser im Gespräch mit EURACTIV.de. Mit einer Einstweiligen Verfügung werde dann ein Prüfungsverfahren in Gang gesetzt werden müssen.

Deutschland als Verhinderer?

"Letztlich wäre die Konsequenz, dass die Iren in ihrer Volksabstimmung am 2. Oktober zustimmen, aber das Bundesverfassungsgericht Vorbehalte gegen dieses neue Begleitgesetz erhebt", sagte Unser. "Dann wäre ausgerechnet die Bundesrepublik der Staat, der letztlich das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags verhindern würde. Das wäre mehr als ein Skandal."

Es sei notwendig, dass über diese Frage nachgedacht und diskutiert werde. "Europarechtler und Verfassungsrechtler sollten hier einmal Klarheit schaffen, ob das Szenario nur in der Phantasie besteht oder ob das einen realistischen Hintergrund hat. Mir scheint es durchaus realistisch zu sein."

Keine offene Diskussion

Bisher sei es nur um die Auseinandersetzung von CDU und CSU gegangen. Die SPD halte sich zurück, wie das Begleitgesetz eigentlich auszusehen habe. "Ich hab auch noch nichts von Fachjuristen gelesen, wie die inhaltlichen Schwerpunkte in diesem Gesetz aussehen müssen. Das müsste aber mal ganz offen diskutiert werden."

Endlich ein Wort vom Bundestag

Über den Inhalt gibt es nach Ansicht Unsers viele Unklarheiten. Das große Fragezeichen laute, ob es da vom Bundesverfassungsgericht nicht noch einen Eingriff geben werde. Über die Ausgestaltung des Begleitgesetzes muss demnach "endlich einmal vom Bundestag ein Wort an die Öffentlichkeit gelangen, damit man darüber diskutieren kann".

Die CDU habe keine konkreten Vorstellungen, und die CSU agiere mit ihrer Forderung nach engerer Anbindung an den Bundestag im luftleeren Raum. Sie sage auch nicht ganz konkret, was eigentlich dann der Bundestag alles entscheiden müsse. Es geht ihr ja nicht darum, dass jeder Minister, der in Brüssel eine Entscheidung trifft, im Bundestag erst einmal rückgekoppelt werden müsse. "Das ist ja nur Propaganda, was die CSU da von sich gibt. Meiner Meinung geht die CSU eigentlich gar nicht so weit."

Aber konkrete Vorschläge fehlten auch von der CSU. "Enger und weiter, das ist eine sehr allgemeine Vorgabe. Es ist alles zu vage. Da hat das Verfassungsgericht nichts Konkretes vorgegeben, man hört auch nichts Konkretes aus den Parteien, nur die einen wollen mehr, die anderen weniger. Das sind aber nur Schlagworte."

Europapolitische Debatte fehlt

Wenn der Bundestag in Zukunft in Sachen Europa mehr eingebunden sein soll und über Europa mehr diskutieren und entscheiden muss, "brauchen wir doch in Zukunft mehr Öffentlichkeit. Da muss der Bundestag einmal große europapolitische Debatten ansetzen", appellierte Unser.

Ewald König