Formel für Diplomatenjobs im EAD: 4+4+2

Einsatzdauer, Loyalitätskonflikte, Quotenbesetzung oder Bestenauslese - Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) beschäftigt auch die Personalvertretung im deutschen Außenministerium. Personalratsvorsitzender Michael Schmidt-Edinger erörterte die offenen Fragen mit Bernhard Rapkay, dem für die Änderung des europäischen Beamtenstatuts zuständigen Berichterstatter im Europäischen Parlament.

Michael Schmidt-Edinger, Personalratschef im Auswärtigen Amt (Foto: VBOB)
Michael Schmidt-Edinger, Personalratschef im Auswärtigen Amt (Foto: VBOB)

Einsatzdauer, Loyalitätskonflikte, Quotenbesetzung oder Bestenauslese – Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) beschäftigt auch die Personalvertretung im deutschen Außenministerium. Personalratsvorsitzender Michael Schmidt-Edinger erörterte die offenen Fragen mit Bernhard Rapkay, dem für die Änderung des europäischen Beamtenstatuts zuständigen Berichterstatter im Europäischen Parlament.

Weil sich auch Angehörige des Berliner Auswärtigen Amts bewerben können und etliche wichtige Fragen noch offen sind, steht das Thema Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) hoch oben auf der Agenda des Personalratsvorsitzenden im Auswärtigen Amt, Michael Schmidt-Edinger. Am Donnerstag (16. September) führte Schmidt-Edinger, der auch Beisitzer im Bundesvorstand des Verbands der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB/Mitglied im dbb beamtenbund) ist, ein ausführliches Gespräch mit Bernhard Rapkay. Rapkay ist der für die Änderung des europäischen Beamtenstatuts zuständige Berichterstatter im Europäischen Parlament.

Parlament und Rat arbeiten mit Hochdruck daran, das Gesetzgebungsverfahren zum EAD noch im November zum Abschluss zu bringen.

Wer entscheidet über die Verweildauer?

Vor allem die Frage, wer über eine Verlängerung der zunächst auf vier Jahre befristeten Verweildauer von Diplomaten aus nationalen auswärtigen Diensten im EAD entscheidet, ist noch offen. Rapkay will, dass die Diplomaten diese Entscheidung ohne ihre nationalen Dienstherren treffen können. Er wird in dieser Forderung vom Vorsitzenden des Personalrats im Auswärtigen Amt im Grundsatz unterstützt.

„Wir machen uns für unsere Leute stark, und wir wollen, dass der EAD gut funktioniert“, erklärte Michael Schmidt-Edinger gegenüber Bernhard Rapkay.

Rapkay ist Berichterstatter des Rechtsausschusses im Europäischen Parlament. Dort werden die Anpassungen beraten, die im europäischen Beamtenstatut, genauer im Abschnitt über die auf Zeit bediensteten Mitarbeiter des EAD, vorzunehmen sind.

Schließlich sollen mindestens 25 Prozent der Stellen mit Angehörigen der nationalen diplomatischen Dienste besetzt werden.

Maximal zehn Jahre

Fest stehtl, dass die Beamten zunächst für vier Jahre in den EAD wechseln sollen. Der Dienst kann dann um vier und noch einmal um zwei Jahre auf insgesamt maximal zehn Jahre verlängert werden. „4+4+2“ lautet die Formel, die in Brüssel dafür gebraucht wird.

Rat und Parlament müssen den notwendigen Änderungen im Beamtenstatut gemeinsam im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (ehemals Mitentscheidungsverfahren) zustimmen.

Uneins über „Genehmigungsvorbehalt“

Noch uneins sind sich die europäischen Co-Gesetzgeber in der Frage, wer über die jeweilige Verlängerung der Dienstzeit entscheidet. Der Rat will, dass die entsendenden nationalen Dienste einer Verlängerung zustimmen müssen, dass diese also unter einen „Genehmigungsvorbehalt“ gestellt wird.

Schmidt-Edinger und Rapkay hingegen waren sich in ihrem Gespräch einig, dass sie genau dies kritisch hinterfragen. Rapkay macht sich im Gesetzgebungsverfahren dafür stark, dass die Betroffenen selbst im Rahmen der Formel „4+4+2“ entscheiden können.

„Es ist eine schöne Bestätigung, wenn der Personalratsvorsitzende des diplomatischen Dienstes eines wichtigen Mitgliedsstaats diese Frage ebenso beurteilt“, freute sich Rapkay über die Unterstützung.

Brüssel-Posten nicht immer karriereförderlich

„Wir haben gemischte Erfahrungen mit Entsendungen nach Brüssel gemacht“, so Schmidt-Edinger. Diese seien in der Vergangenheit überwiegend nicht immer karriereförderlich gewesen. Erst seit kurzem gebe es Regelungen im Bundeslaufbahnrecht, wonach Erfahrungen im Ausland honoriert werden sollen.

Rapkay und Schmidt-Edinger befürchten, dass ein Genehmigungsvorbehalt des jeweiligen nationalen diplomatischen Dienstes zu Loyalitätskonflikten führen könnte. Rapkay weiß in dieser politisch bedeutsamen Frage eine Mehrheit der Parlamentarier hinter sich.

Loyalitätskonflikte möglich

„Loyalitätskonflikte, die durchaus entstehen können, wenn der nationale Dienstherr einer Verlängerung der Dienstzeit im EAD zustimmen muss, helfen weder dem EAD noch der Außenpolitik des jeweiligen Mitgliedstaats“, so Schmidt-Edinger.

Wer über die Zehnjahresfrist hinaus dauerhaft in den EAD wechseln wolle, solle dies, gleichberechtigt mit allen anderen Bewerbern für eine Tätigkeit in den Europäischen Institutionen, durch Teilnahme am europäischen Concours tun können, so Rapkay.

Bestenauslese oder Quotenlösung

Auch in einem weiteren Punkt stimmen Schmidt-Edinger und Rapkay überein. Eine feste Personalquote für die einzelnen Mitgliedsstaaten im EAD dürfte bei den noch ausstehenden Verhandlungen umstritten sein. „Die auch im deutschen Laufbahnrecht normierte Bestenauslese darf hier nicht außer Acht bleiben“, sagte Schmidt-Edinger. „Quotierungen sind meines Erachtens allenfalls in der Frage der Geschlechtergerechtigkeit vorstellbar“, ergänzte Rapkay, der betonte, die Ratspräsidentschaft teile seine Haltung.

Das Parlament will seine Beratungen bis Ende Oktober abgeschlossen haben. Zwischenzeitlich bleiben noch maximal 14 Tage für Verhandlungen mit dem Rat. Denn die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, will ihren Dienst zum 1. Januar 2011 einsatzbereit sehen.

Das Europäische Parlament werde diesem Ansinnen keine Steine in den Weg legen, versicherte Rapkay. Er warnte den Rat aber davor, die Änderungswünsche des Parlaments zu ignorieren. „Wir wollen durchaus, dass es schnell geht; der Rat muss sich aber kompromissfähig zeigen“, sagte Rapkay über die Haltung des Parlaments.

Irritation über vorzeitige Stellenausschreibungen

„Vor allem muss der Rat sich an die Spielregeln halten“, zeigte sich der Berichterstatter über die bereits erfolgte Ausschreibung von Stellen im EAD noch vor Verabschiedung der für dessen Arbeitsaufnahme erforderlichen Rechtsgrundlage irritiert.

Red. 

Links


EURACTIV.de: Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) LinkDossier