Flüssigkeitsverbot im Handgepäck: Kommission rudert zurück
Die Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission rät allen Mitgliedsstaaten, an den bestehenden Bestimmungen für einen begrenzten Zeitraum festzuhalten. Der Grund: Die Verwirrung der Passagiere wäre größer gewesen als die Erleichterungen.
Die Vorschriften für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck bleiben vorerst bestehen. Die EU-Kommission rät allen Mitgliedsstaaten, an den bestehenden Bestimmungen für einen begrenzten Zeitraum festzuhalten. Der Grund: Die Verwirrung der Passagiere wäre größer gewesen als die Erleichterungen.
Am Freitag sollte auf Veranlassung der EU eine geänderte Flüssigkeitsregelung in Kraft treten. Die Änderung hätte dabei ausschließlich Passagiere betroffen, die aus einem Nicht-EU-Staat einreisen und an einem EU-Flughafen zum Weiterflug umsteigen (EURACTIV.de vom 28. April 2011). Anders als etwa Frankreich und Großbritannien wollte sich Deutschland an diesen Stichtag halten.
Die EU-Kommission hat dieses Vorhaben nun in letzter Sekunde auf einer Krisensitzung am Donnerstag ausgesetzt. Als Grund wird vor allem die geringe Beteiligung der europäischen Länder genannt. Am Ende hatten sich nur eine Handvoll Mitgliedsstaaten bereit erklärt, die Vorgaben umzusetzen.
Um uneinheitliche Vorgehensweisen in den EU-Ländern für Flugreisende zu vermeiden, hat die EU-Kommission beschlossen, gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten und den USA die Regelungen zu überprüfen.
"Bis Klarheit besteht"
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte: "Mein Ziel ist es, das Leben der Flugreisenden zu erleichtern. Aber es muss vermieden werden, dass für Passagiere an europäischen Flughäfen Verwirrung herrscht, ob sie mit Duty-Free Flüssigkeiten reisen können oder nicht, insbesondere bei Anschlussflügen in die USA. Deshalb sollten die Bestimmungen solange bestehen bleiben, bis für die Flugreisenden Klarheit besteht."
Der Flughafenverband ADV begrüßte die Entscheidung der EU-Kommission, kritisierte jedoch den Zeitpunkt. "Die von der EU vorgesehenen Regelungen fanden nie die Billigung des Flughafenverbandes ADV. Die Empfehlung der EU-Kommission zur Aussetzung der Regelung kommt viel zu spät. Deutschland hat sich als einer von wenigen Staaten an die rechtliche Verpflichtung der EU-Kommission gehalten. Die deutschen Behörden haben alle Anstrengungen unternommen, um den Vorgaben der EU Rechnung zu tragen. Dabei hat Deutschland viel Zeit und Geld investiert und bleibt nun darauf sitzen. Jetzt werden die EU-Mitgliedsstaaten bestraft, die sich an die Regeln gehalten haben", so Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV.
dto
Links
Dokumente
EU-Kommission: Commission advises that the lifting of ‚duty-free‘ liquid restrictions be deferred (29. April 2011)
Mehr zum Thema auf EURACTIV.de
Neue EU-Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck (28. April 2011)