Flugsicherheit: Startbahn frei für "Schwarze Liste" [DE]

Neue Gesetze sind auf den Weg gebracht worden, auf deren Grundlage eine „Schwarze Liste“ unsicherer Fluggesellschaften, gegen die in der EU ein Flugverbot vorliegt, verfasst werden soll. Außerdem ist vorgesehen, dass Passagiere informiert und einen Erstattungsanspruch haben, wenn die Sicherheit von Flugzeugen aus Drittländern nicht garantiert werden kann.

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Neue Gesetze sind auf den Weg gebracht worden, auf deren Grundlage eine „Schwarze Liste“ unsicherer Fluggesellschaften, gegen die in der EU ein Flugverbot vorliegt, verfasst werden soll. Außerdem ist vorgesehen, dass Passagiere informiert und einen Erstattungsanspruch haben, wenn die Sicherheit von Flugzeugen aus Drittländern nicht garantiert werden kann.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 11. Oktober einem Bericht der Europaabgeordneten Christine de Veyrac (EVP-ED, Frankreich) mit 43 Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eine zügige Annahme der vorgeschlagenen Verordnung zur Ausarbeitung einer Schwarzen Liste der EU für unsichere Luftfahrtunternehmen. 

Sämtliche Fluggesellschaften, die auf der Liste aufgeführt werden, werden nicht im EU-Luftraum fliegen dürfen. De Veyrac sagte bei einer Presseunterrichtung, dies würde ein einheitliches Sicherheitsniveau in der EU schaffen. 

Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Flugpassagiere in der EU über die Identität von Flugzeugen aus Drittstaaten informiert werden müssen, wenn sie auf längeren Reisen außerhalb der EU zwischenlanden. Steigen sie in ein Flugzeug um, welches auf der Schwarzen Listen aufgeführt ist, hätten sie laut de Veyrac Anspruch auf die Rückerstattung eines Teils ihrer Reisekosten. 

„Die Schwarze Liste wird an sämtlichen Orten verfügbar sein, an denen Passagiere meistens Flugtickets kaufen“, so de Veyrac. Die Identität der Fluggesellschaft soll dem Passagier spätestens bei der Abfertigung mitgeteilt werden. 

Die Schwarze Liste soll von der Kommission und den Mitgliedstaaten auf der Grundlage gemeinsamer Sicherheitskriterien ausgearbeitet werden. Diese müssen noch von Experten der Kommission und den Mitgliedstaaten, die in einem Sonderausschuss für Flugverkehrssicherheit (‚SAFA-Ausschuss) sitzen, ausgearbeitet werden. Falls nötig, kann sie über ein Schnellverfahren aktualisiert werden.

Der Vorschlag für die Verordnung wird dem Europäischen Parlament und den EU-Verkehrsministern vor Ende des Jahres vorgelegt.