Ferrero-Waldner: 2005 entscheidendes Jahr für EU-Nachbarschaftspolitik

Im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik empfiehlt die Kommission eine Stärkung der Beziehungen zu Armenien, Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon. 

Im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik empfiehlt die
Kommission eine Stärkung der Beziehungen zu Armenien,
Aserbaidschan, Ägypten, Georgien und Libanon. 

Aserbaidschan:

Die Kommission empfiehlt eine „erhebliche Vertiefung der
Beziehungen zu Aserbaidschan“. Das Land wurde im Juni 2004 auf
Grundlage eines bestehenden Partnerschafts- und
Kooperationabkommens (PKA) in die Europäische Nachbarschaftspolitik
(ENP) einbezogen. Zu den
Hauptzielen des geplanten Aktionsplans gehören:

  • die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen
    Strukturen und des Pluralismus
  • die Durchführung einer wirksamen Reform im Bereich der
    Rechtsstaatlichkeit (Justizwesen, Exekutivorgane)
  • die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte und die
    Stärkung der Pressefreiheit
  • eine ausgewogene Entwicklung des allgemeinen
    Wirtschaftssystems 

Armenien:

Armenien wurde im Juni 2004 gemeinsam mit zwei anderen
Kaukasusländern in die Europäische Nachbarschaftspolitik
einbezogen. Dies ist zum großen Teil auf die „Rosen-Revolution“ in
Georgien im November 2003 zurückzuführen. Die Hauptziele des
Aktionsplans beinhalten:

  • die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der demokratischen
    Strukturen und des Pluralismus
  • die Verbesserung der Achtung der Menschenrechte und
    Grundfreiheiten
  • die Verbesserung des Wirtschaftsklimas
  • Reform der Rechtsvorschriften im Steuer- und Zollwesen
  • Bemühungen um die Bekämpfung von Korruption und Betrug
  • Fortschritte bei der Armutsminderung

Georgien:

Georgien wird von der EU als das fortschrittlichste Land der
Region betrachtet. In Georgien befindet sich die einzige
vollständige Vertretung der Kommission. Das Land wurde im Juni 2004
in die Nachbarschaftspolitik aufgenommen. Der Aktionsplan für
Georgien soll folgende Ziele verfolgen:

  • die Stärkung der Achtung der Rechtsstaatlichkeit
  • die Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte
  • die Stärkung der demokratischen Strukturen und des
    Pluralismus
  • die Verbesserung des Wirtschaftsklimas
  • die Reform der Rechtsvorschriften im Steuer- und Zollwesen
  • einen transparenteren Privatisierungsprozess

Ägypten:

Die EU hat bereits ein Assoziationsabkommen mit Ägypten
abgeschlossen. Die ENP geht über dieses Abkommen hinaus, indem sie
dem Land eine „zunehmende Intensivierung der Beziehungen“ zur EU in
Aussicht stellt, die eine „weitgehende wirtschaftliche Integration
und die Vertiefung der politischen Zusammenarbeit“ umfassen würde.
Zu den Hauptzielen des Aktionsplans gehören gemeinsame
Verpflichtungen: 

  • zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit
  • im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik
  • zu einer engeren wirtschaftlichen Zusammenarbeit
  • zu einer Annäherung der EU und Ägyptens im Bereich Handel und
    Binnenmarkt

Libanon:

Das Inkrafttreten des Assoziationsabkommens zwischen der EU und
Libanon steht kurz bevor. Im geplanten Aktionsplan sollten
prioritäre Maßnahmen auf zwei Ebenen festgelegt werden: 

  • die Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie
    eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und
    Sicherheitspolitik
  • eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen wirtschaftliche und
    soziale Entwicklung sowie Handel und Binnenmarkt