Facebook und das Recht, vergessen zu werden

Verbraucher sollen ihre Daten im Internet besser kontrollieren können. Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook sollen nach dem Willen der EU-Kommission dazu verpflichtet werden, persönliche Informationen auf Anfrage schnell von ihren Seiten zu löschen. Jeder sollte das Recht haben "wieder vergessen zu werden".

Anbieter sozialer Netzwerke sollen persönliche Daten der Verbraucher auf Wunsch zügig löschen, fordert die EU-Kommission. Foto: dpa
Anbieter sozialer Netzwerke sollen persönliche Daten der Verbraucher auf Wunsch zügig löschen, fordert die EU-Kommission. Foto: dpa

Verbraucher sollen ihre Daten im Internet besser kontrollieren können. Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook sollen nach dem Willen der EU-Kommission dazu verpflichtet werden, persönliche Informationen auf Anfrage schnell von ihren Seiten zu löschen. Jeder sollte das Recht haben „wieder vergessen zu werden“.

Wie kann man persönliche Angaben auf Facebook und anderen Netzwerken wieder löschen? Wer kann sich online private Fotos anschauen? Die EU-Kommission hat am Donnerstag (4. November) eine neue Strategie zum Datenschutz vorgelegt. Damit will sie umfassende Datenschutz-Rechte garantieren.
 
EU-Justizkommissarin Viviane Reding kündigte für das kommende Jahr entsprechende Gesetzvorschläge an. Zuvor können Bürger und interessierte Parteien sich an einer öffentlichen Anhörung beteiligen und ihre Erfahrungen mit Datenschutz-Problemen darlegen. Diese läuft bis zum 15. Januar 2011.

Die Sammlung und Nutzung personenbezogener Daten muss sich nach Auffassung der Kommission auf das "nötige Mindestmaß" beschränken. Hintergrund sind Beschwerden von Datenschützern und Verbrauchern aus mehreren europäischen Ländern. Angesichts der Debatte um den Google-Dienst Street View und dem größten sozialen Netzwerk Facebook will Reding überprüfen, ob die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 zeitgemäß ist.

"Klare und konsequente" Bestimmungen

Jeder solle "klar und in transparenter Weise" darüber informiert werden, "wie, warum, von wem und wie lange" seine Daten gesammelt und verwendet werden. Jeder solle die Möglichkeit haben, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach vorheriger Aufklärung freiwillig zuzustimmen und jeder solle "das Recht haben, vergessen zu werden" haben, wenn seine Daten nicht länger gebraucht werden oder er will, dass diese gelöscht werden.

"Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Grundrecht", erklärte Reding weiter. "Um dieses Recht zu garantieren, brauchen wir klare und konsequente Datenschutzbestimmungen. Außerdem müssen wir unsere Gesetze entsprechend den Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung modernisieren. Die Kommission wird nächstes Jahr neue Bestimmungen vorschlagen, um die Rechte des Einzelnen zu stärken und gleichzeitig den bürokratischen Aufwand zu verringern, um den freien Datenverkehr im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten."

Bundesdatenschutzbeauftragte begrüßt Initiative

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, begrüßte die Initiative: "Der Kommission ist darin zuzustimmen, dass das durch die Grundrechte-Charta gewährleistete Recht der EU-Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gelten muss." Dies gelte für die Verarbeitung persönlicher Daten durch globale Internetunternehmen wie Google und Facebook, so Schaar. Das Grundrecht der Bürger auf Schutz ihrer Daten müsse aber auch gegenüber staatlichen Behörden gestärkt werden.

Zudem unterstütze er die Vorstellungen der Kommission im Hinblick auf die künftige Rolle der Datenschutzbehörden aller Mitgliedsstaaten. Diese müssten ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen und über wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Datenschutzanforderungen verfügen. "Hier gibt es sowohl auf Bundes- wie auf Länderebene erheblichen Nachholbedarf", erklärte Schaar. "Ich fordere die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für höhere Rechtsstandards sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gerade im internationalen Verhältnis einzusetzen."

Hintergrund

Die EU-Datenschutzvorschriften von 1995 dienen dem Schutz der Grundrechte und -freiheiten Einzelner; sie sollen insbesondere das Recht auf Datenschutz und den freien Datenverkehr gewährleisten. Diese allgemeine Datenschutzrichtlinie wurde durch andere Rechtsinstrumente, wie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ergänzt. Daneben gibt es spezielle Regeln für den Schutz personenbezogener Daten bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen.

Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten findet ausdrücklich Anerkennung in Artikel 8 der EU-Charta der Grundrechte und im Vertrag von Lissabon. Der Vertrag bietet mit Artikel 16 die Rechtsgrundlage für datenschutzrechtliche Vorschriften für alle Tätigkeiten im Anwendungsbereich des EU-Rechts.

2009 begann die Kommission mit der Überprüfung des derzeitigen Rechtsrahmens für den Datenschutz. Dazu hielt sie im Mai 2009 zunächst eine hochrangige Konferenz ab, der eine öffentliche Anhörung folgte, die bis Ende 2009 dauerte. 2010 fanden mehrere Anhörungen statt, mit denen Interessenträger gezielt angesprochen wurden. Im Januar 2010 kündigte Reding noch in ihrer Eigenschaft als EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft am Datenschutztag an, die Kommission beabsichtige, die EU-Datenschutzpolitik zu modernisieren. Die heutige Mitteilung wurde im Einvernehmen mit EU-Kommissarin Neelie Kroes vorgelegt, die für die Digitale Agenda zuständig ist.

dto

Links / Dokumente

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Unterstützung für die Datenschutz-Initiative der EU-Kommission (4. November 2010)

EU-Kommission: Stärkung des EU-Datenschutzrechts: Europäische Kommission stellt neue Strategie vor (4. November 2010)

EU-Kommission: Communication from the Commission to the European Parliament, the Council, the Economic and Social Committee and the Committee of the Regions – A comprehensive approach on personal data protection in the European Union (4. November 2010)

Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (23. November 1995)

EURACTIV.de: Streit um ‚Menschen-Suchmaschine‘ Indect (15. Oktober 2010)

EURACTIV.de: EU-Parlament: Google strenger kontrollieren (15. Oktober 2010)

EURACTIV.de: Street View erobert deutsche Straßen (10. August 2010)

EURACTIV.de: EU-Gericht: Datenschutz nicht unabhängig genug (9. März 2010)

EURACTIV.de: EU will Datenspeicherungs-Richtlinie überprüfen (4. März 2010)

EURACTIV.de: EU verurteilt Facebook-Einstellungen (9. Februar 2010)