Extrem hoch angesetzt: Der Gaspreisdeckel der EU-Kommission ist da

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (22. November) ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Maßnahme zur Begrenzung überhöhter Gaspreise vorgelegt, nachdem die EU-Länder monatelang Druck ausgeübt hatten.

Euractiv.com
Read-out of the College meeting and Press conference by Commissioner Kadri SIMSON.European Parliament in Strasbourg, France, November 22, 2022. Lecture de la réunion du Collège et de la conférence de presse du Commissaire Kadri SIMSON.Parlement européen à Strasbourg, France, 22 novembre 2022.
Die EU-Energiebeauftragte Kadri Simson hat am Dienstag in Straßburg einen Vorschlag zur Begrenzung der Preisanstiege auf dem Gasmarkt vorgelegt [<a href="https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo-details/P-059480~2F00-02" target="_blank" rel="noopener">Valentine Zeler / EC Audiovisual Service</a>]

Die Europäische Kommission hat am Dienstag (22. November) ihren lang erwarteten Vorschlag für eine Maßnahme zur Begrenzung überhöhter Gaspreise vorgelegt, nachdem die Mitgliedstaaten monatelang Druck ausgeübt hatten.

Der sogenannte „Marktkorrekturmechanismus“ wird für den wichtigsten Gashandelsplatz der EU, den niederländischen TTF, gelten und soll überhöhte Preise begrenzen, wenn diese nicht auf globale Preisspitzen zurückzuführen sind.

„Wir sind nach wie vor diesen schädlichen Preiserhöhungen ausgesetzt, die der europäischen Industrie schaden und die Lasten auf unsere Haushalte abwälzen“, sagte EU-Energiekommissarin Kadri Simson.

„Bislang fehlte uns ein Instrument, um solche Situationen wie im August dieses Jahres zu bewältigen, und genau das schlagen wir heute vor“, fügte sie hinzu und bezog sich dabei auf die Preisexplosion im August, wo der TTF einen Monat im Voraus zu 300 Euro pro Megawattstunde Gas gehandelt wurde.

Wenn die EU-Länder dem Vorschlag zustimmen, wird die Obergrenze für ein Jahr gelten. Sie wird dann ausgelöst, wenn die monatlichen TTF-Preise zwei Wochen lang über 275 Euro liegen und die Differenz zwischen dem TTF-Preis und dem Weltmarktpreis für Flüssigerdgas (LNG) mindestens 58 Euro beträgt.

Die europäische Regulierungsbehörde ACER ist für die Beobachtung der Märkte zuständig.

Sind die Kriterien erfüllt, wird eine Bekanntmachung veröffentlicht und der Mechanismus aktiviert, sodass der Handel mit Monatsterminverträgen oberhalb des festgelegten Preises verhindert wird.

Wenn die Preise dann fallen oder die Weltmarktpreise ebenfalls steigen, wird die Preisobergrenze deaktiviert.

Die Europäische Kommission ist sich jedoch darüber im Klaren, dass der Mechanismus kein Patentrezept ist.

„Es handelt sich nicht um einen regulatorischen Eingriff, um den Gaspreis auf dem Markt künstlich niedrig zu halten. Es handelt sich um einen Mechanismus der letzten Instanz, um übermäßig hohe Preise, die nicht mit den globalen Preistrends übereinstimmen, zu verhindern und, falls erforderlich, zu bekämpfen“, so Simson.

Obergrenze wird auf den Vormonatshandel beschränkt sein

Dem Kommissionsvorschlag zufolge wird die Obergrenze für die Monatspreise am wichtigsten Gashandelsplatz der EU, der niederländischen TTF, gelten, auf den etwa 80 Prozent des Handels entfallen.

Einem hochrangigen EU-Vertreter zufolge wird sich dies auch auf andere Handelsplätze auswirken, da der TTF ein Leitindex ist.

Die Obergrenze gilt jedoch nur für Vormonatsprodukte, auf die „etwa 22 Prozent des Handels an der niederländischen TTF entfallen“, fügte der Vertreter hinzu.

Der Spotmarkt und Verträge für den Folgetag werden nicht erfasst, da dies die Liquidität auf den kurzfristigen Märkten gefährden würde und die Versorgungssicherheit beeinträchtigen könnte.

Der außerbörsliche Handel ist ebenfalls ausgeschlossen, da er nicht leicht überwacht werden kann.

Darüber hinaus will die Kommission den außerbörslichen Handel als „Sicherheitsventil“ nutzen, um die Versorgungssicherheit Europas zu gewährleisten, wie aus einem Non-Paper hervorgeht, das den EU-Ländern letzte Woche zugesandt wurde.

Der außerbörsliche Handel habe jedoch „erhebliche Nachteile“, da er nicht transparent sei und kleine Akteure nur begrenzten Zugang hätten, warnte Bram Claeys, Marktexperte beim Regulatory Assistance Project.

Die Europäische Kommission selbst hat in einem informellen Papier ähnliche Bedenken geäußert.

Die EU-Kommission verweist nun jedoch auf die zahlreichen Schutzmechanismen, die in den Mechanismus eingebaut sind.

Dazu gehört, dass der Preis zwei Wochen lang hoch sein muss, bevor die Obergrenze in Kraft tritt, um eine Destabilisierung des Marktes durch ständiges Aktivieren und Deaktivieren zu verhindern – ob der Deckel jemals zum Einsatz kommt ist somit fraglich.

Außerdem wird die Europäische Kommission bei einer bevorstehenden Aktivierung die Europäische Zentralbank, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und das Netz der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSO-G) um Rat fragen, die die Versorgungssicherheit und die Marktstabilität überwachen.

Die Obergrenze wird auch während ihrer Aktivierung ständig überwacht, falls sie die Gasnachfrage erhöht, die Versorgungssicherheit gefährdet, bestehende langfristige Verträge infrage stellt oder unvorhergesehene Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt oder die innergemeinschaftlichen Gasflüsse hat.

Sollte etwas schiefgehen, könnte eine Entscheidung zur Aussetzung des Mechanismus sehr schnell getroffen werden, „im Grunde noch am selben Tag“, so ein hoher EU-Vertreter.

Der Vorschlag kommt rechtzeitig

Der Vorschlag wurde seit mehreren Wochen erwartet, nachdem die EU-Staats- und Regierungschefs ihn Mitte Oktober im Grundsatz gebilligt hatten.

In einigen EU-Hauptstädten herrschte jedoch Frustration über die niedrige Arbeitsgeschwindigkeit der Europäischen Kommission bei der Vorlage des Vorschlags, der für seine Verwirklichung erforderlich ist.

Dies führte dazu, dass einige Länder damit drohten, andere von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen zu blockieren, wie zum Beispiel den obligatorischen gemeinsamen Einkauf von Gas und ein Solidaritätsabkommen für Notfälle, das voraussichtlich auf einem Treffen der Energieminister:innen am Donnerstag (24. November) angenommen werden soll.

Die Vertreter:innen der EU-Länder werden den Vorschlag bei ihrem Treffen am Mittwoch vor dem Treffen der Energieminister:innen diskutieren.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Länder, die eine Preisobergrenze am stärksten befürworten – Polen, Belgien, Italien und Griechenland – und die Länder, die eine Preisobergrenze am stärksten ablehnen, nämlich Deutschland und die Niederlande, den Vorschlag annehmen werden.

[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic]