Experte: UN-Resolution zur Westsahara hat keinen rechtlichen Einfluss auf EU-Marokko-Handelsabkommen
Die EU-Kommission drängt auf erweiterte Präferenzzölle und neue Herkunftsangaben, die Produkte unter marokkanischen Regionsnamen statt als „Westsahara“ ausweisen sollen.
Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments nimmt am Donnerstag EU-Kommissionsvertreter ins Kreuzverhör – wegen der Bemühungen der Kommission, das Handelsabkommen der EU mit Marokko im Hinblick auf den Status der Westsahara zu ändern.
Die Sitzung folgt auf deutliche Einwände von Abgeordneten gegen die geplante Anpassung des Partnerschaftsabkommens, die sogar eine mögliche juristische Anfechtung in den Raum stellt.
Die EU versucht derzeit, ihre strategischen Beziehungen zu Rabat zu vertiefen – vor dem Hintergrund einer jüngsten Resolution des UN-Sicherheitsrats, der Marokkos Autonomieplan für die Westsahara unterstützt. Es handelt sich um die bislang stärkste diplomatische Rückendeckung für das Vorhaben, ohne jedoch den endgültigen Status des Gebiets zu klären.
Die Westsahara ist seit 1975 von Marokko besetzt, während die von Algerien unterstützte Polisario-Front Unabhängigkeit anstrebt. Ihr Status bleibt völkerrechtlich ungeklärt.
Die USA sowie mehrere europäische Regierungen, darunter Spanien, Frankreich und das Vereinigte Königreich, haben sich aus geopolitischen Gründen stärker an Marokkos Position angenähert. Rabat gilt als zentraler Partner in den Bereichen Energie, Migration und Sicherheit – und in Brüssel als strategische Brücke nach Afrika angesichts zunehmenden russischen und chinesischen Einflusses.
Im Oktober trieb die EU-Kommission eine umstrittene Änderung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Marokko voran. Sie erweitert die Präferenzzölle und führt eine neue „Region of Origin“-Kennzeichnung ein, die es erlaubt, Produkte unter marokkanischen Regionsnamen statt unter dem Label „Westsahara“ zu vermarkten.
Die Kommission argumentiert, die Anpassung sei notwendig, um ein Urteil des EU-Gerichtshofs aus dem Jahr 2024 umzusetzen, das frühere Vereinbarungen aufgehoben hatte, weil die Zustimmung der Bevölkerung der Westsahara fehlte.
Parlamentsquellen sagten gegenüber Euractiv, der juristische Dienst des Hauses sei eingeschaltet worden, um zu prüfen, ob die Änderungen der Kommission mit der Rechtsprechung vereinbar sind – was einen Konflikt mit der Kommission vorbereitet.
Auch NGOs und Bauernverbände erwägen rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Kommission, das Handelsabkommen unter den neuen Kennzeichnungsregeln auf die Westsahara anzuwenden. Sie argumentieren, die Änderung unterlaufe die Anforderungen des Gerichts und täusche Verbraucher.
Melonen und Tomaten sind die wichtigsten Kulturen in der Westsahara. Europäische Erzeuger, insbesondere in Spanien und Frankreich, kritisieren seit Langem Marokkos wachsende Obst- und Gemüseexporte.
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„Keine Anerkennung von Souveränität“
Hugh Lovatt, Senior Policy Fellow beim European Council on Foreign Relations (ECFR), sagte gegenüber Euractiv, der Schritt der UN sei „eine wichtige Verschiebung“ im politischen Sinne, ändere aber weder den Rechtsstatus der Westsahara noch die Verpflichtungen der EU.
Die Resolution könne nicht „als Anerkennung marokkanischer Souveränität über die Westsahara“ interpretiert werden, sagte er. „Das Gebiet bleibt ein nicht selbstverwaltetes Territorium im Entkolonialisierungsprozess.“
Zudem habe die Resolution keinerlei rechtliche Bindungskraft für Brüssel, so Lovatt.
Nur zwei Entwicklungen könnten die Sichtweise des EU-Gerichtshofs verändern: eine Anerkennung marokkanischer Souveränität durch den UN-Sicherheitsrat oder die Streichung der Westsahara von der UN-Liste nicht selbstverwalteter Gebiete durch die Generalversammlung. „Das wären zwei große Veränderungen“, sagte er.
Mit der vorläufigen Anwendungen des geänderten Handelsabkommen verfolge Brüssel seine bislang „transaktionale und ideologische“ Linie, so Lovatt.
„Die EU will um jeden Preis auf Linie mit Marokko bleiben“, sagte er und ergänzte, Entscheidungen würden „zunächst darauf ausgerichtet, wie die Beziehungen zu Marokko gewahrt werden können – und erst danach versucht man, internationales Recht passend zu machen, statt umgekehrt“.
Marokko ist ein strategischer Partner der EU; der Warenhandel erreichte 2024 ein Volumen von 60,6 Milliarden Euro. Die EU stand für 59 Prozent des gesamten marokkanischen Handels.
Lovatt warnte, der Ansatz der Kommission berge das Risiko einer inkonsistenten EU-Politik. Die neue „Region of Origin“-Kategorie sei ein „negativer Präzedenzfall“ und stehe im Widerspruch zur strikten EU-Linie in Bezug zu importierten Waren aus anderen besetzten Gebieten.
Die Kommission unterstütze einen UN-geführten politischen Prozess „auf Grundlage des marokkanischen Autonomieplans“, sagte ein Sprecher – betonte aber, dies greife den individuellen Positionen der EU-Mitgliedstaaten nicht vor.
Gleichzeitig bereitet die EU die Einführung einer Strategischen Partnerschaft mit Marokko vor, die die Beziehungen auf die höchste politische Ebene heben soll. „Die EU ist bestrebt, ein neues Kapitel aufzuschlagen“, sagte ein Kommissionssprecher gegenüber Euractiv. Gespräche liefen derzeit.
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(adm, mm)