Musks KI-Modell Grok im Fokus der Datenschutzkommission

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat eine Untersuchung des KI-Modells Grok von xAI eingeleitet. Ermittelt wird, ob Nutzerdaten der Social-Media-Plattform X unrechtmäßig verwendet wurden, um das KI-Modell zu trainieren. 

EURACTIV.com
Elon Musks XAI Introduces Grok
Das Unternehmen xAI sowie die Social-Media-Plattform gehört dem US-Milliardär Elon Musk. [Jaap Arriens/NurPhoto viaGetty Images]

Die irische Datenschutzkommission (DPC) hat eine Untersuchung des KI-Modells Grok von xAI eingeleitet. Ermittelt wird, ob Nutzerdaten der Social-Media-Plattform X unrechtmäßig verwendet wurden, um das KI-Modell zu trainieren. 

Die Untersuchung fällt unter das EU-Datenschutzgesetz, die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR). Mit dem europäischen Hauptsitz in Irland fällt die Zuständigkeit der Ermittlung von xAI der irischen Datenschutzkommission zu.

Seit Dezember 2024 steht Grok allen X-Nutzern zur Verfügung und war in der Lage, Biografien von Personen zu erstellen, die ein Konto auf der Social-Media-Plattform X haben. Das Unternehmen xAI sowie die Social-Media-Plattform gehört dem US-Milliardär Elon Musk.

Es ist noch unklar, ob die personenbezogenen Daten von X-Nutzern in der EU rechtmäßig verarbeitet wurden und ob das Unternehmen die verbindlichen Transparenzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten hat.

Die Untersuchung wird sich darauf konzentrieren, ob die personenbezogenen Daten rechtmäßig verwendet wurden, um das Grok-KI-Modell zu trainieren.

Im Sommer 2024 leitete der Datenschutzbeauftragte eine Untersuchung gegen X wegen der mutmaßlich rechtswidrigen Verarbeitung der Daten seiner Nutzer zum Trainieren seines KI-Modells Grok ein und schloss sie dann rasch ab.

Daraufhin verpflichtete sich X, die Verarbeitung von EU-Nutzerdaten für das Training von Grok dauerhaft zu unterlassen und alle zuvor zu diesem Zweck verarbeiteten Daten zu löschen.

Im August 2024 behaupteten die Verbraucherorganisationen Euroconsumers, Altroconsumo und das European Center for Digital Rights (Noyb), dass X mehrfach gegen die DSGVO verstoßen habe, und reichten Beschwerden bei der irischen Datenschutzbehörde ein.

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung könnte X Internet Unlimited Company, der neue Name von Twitter International Unlimited Company ab dem 1. April, die für die Verarbeitung der Daten von X-Nutzern in der EU verantwortlich ist und ihren Sitz in Dublin hat, mit einer Geldstrafe von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes belegt werden.

(jp/aw/kn)