Europas Sündenfall mit Griechenland

Während nebenan der Bundestag das 750-Milliarden-Rettungspaket für den Euro billigte, wiesen Experten vom Centrum für Europäische Politik (CEP) erneut auf den "eklatanten Rechtsbruch" der geplanten Maßnahmen hin. In einem von EURACTIV.de moderierten Workshop im Haus der Bundespressekonferenz erläuterten Thiemo Jeck und Jan Voßwinkel, was jetzt nach dem Sündenfall zu tun sei.

Jan Voßwinkel (li) und Thiemo Jeck vom Centrum für Europäische Politik (CEP): Das Bail-out Griechenlands halten sie ökonomisch für unsinnig und juristisch für unzulässig (Foto: EURACTIV.de/Simon Harik)
Jan Voßwinkel (li) und Thiemo Jeck vom Centrum für Europäische Politik (CEP): Das Bail-out Griechenlands halten sie ökonomisch für unsinnig und juristisch für unzulässig (Foto: EURACTIV.de/Simon Harik)

Während nebenan der Bundestag das 750-Milliarden-Rettungspaket für den Euro billigte, wiesen Experten vom Centrum für Europäische Politik (CEP) erneut auf den „eklatanten Rechtsbruch“ der geplanten Maßnahmen hin. In einem von EURACTIV.de moderierten Workshop im Haus der Bundespressekonferenz erläuterten Thiemo Jeck und Jan Voßwinkel, was jetzt nach dem Sündenfall zu tun sei.

Aus Sicht des CEP-Rechtsexperten Thiemo Jeck setzt sich Deutschland bereits mit der Griechenlandhilfe über geltendes EU-Recht hinweg. Zuallerst verstoßen die Hilfen gegen den Art. 125 AEUV, der es den Mitgliedsstaaten verbietet, für die Schulden der anderen einzustehen. Da helfe auch nicht die Berufung auf die Ausnahmeregelungen in Art. 122 AEUV. Denn: Der drohende Staatsbankrott Griechenlands sei nicht die Folge einer Naturkatastrophe oder eines ähnlich singulären Ereignisses gewesen. Vielmehr sei die Lage Griechenlands "selbstverschuldet", wie Thiemo Jeck, Bert Van Roosebeke und Jan S. Voßwinkel in ihrer Studie "Nach dem Sündenfall: Was jetzt zu tun ist" darlegen (EURACTIV.de vom 10. Mai 2010). 

Spekulationsangriff ist kein Vulkanausbruch

Man könne auch nicht – wie nun geschehen – die Spekulationsangriffe auf einen griechischen Staatsbankrott als "außergewöhnliches Eregnis" einstufen, um eine Ausnahme vom "Bail out"-Verbot zu rechtfertigen. Schließlich seien derartige Spekulationen immer wieder aufgetreten; ein hochverschuldetes Land müsse damit rechnen. Die Verschlechterung der Kreditbedingungen sei ein "normaler" Vorgang. "Es gab Staaten, die mit gesunden Staatsfinanzen auch die Finanzkrise bewältigen konnten", so Jeck. "In meinen Augen ist keine Finanz- und Wirtschaftskrise ein außergwöhnliches Ereignis."

Auch der CEP-Wirtschaftsxperte Jan S. Voßwinkel lehnt es ab, sich auf außergewöhnliche Vorgänge an den Finanzmärkten zu berufen. "Es ist doch kein Märchen von Spekulanten, dass der Schuldenstand in Griechenland enorm gestiegen ist und dass über Jahre die Zahlen falsch dargestellt wurden." Dass Spekulanten aus einer solchen Situation Profite ziehen, sei nicht außergewöhnlich. "Das ist das ganz normale Verhalten der Kapitalmärkte, mit denen ein Staat rechnen muss."

Es scheint also plausibel darstellbar, dass die EU derzeit gegen ihr eigenes Recht verstoße. Zugespitzt formuliert, haben Angela Merkel und Nicolas Sarkozy in einer nächtlichen Krisensitzung das Gesetz übertreten. "Stellt sich also die Frage: Und jetzt?"

In der Haut der Verfassungsrichter

Möglicherweise kippt das Bundesverfassungsgericht die deutschen Gesetze zur Griechenlandrettung. Entsprechende Klagen wurden eingereicht. Die Rechtslage ist äußerst komplex. "Ich möchte nicht in der Haut der Verfassungsrichter stecken", sagt Thiemo Jeck. 

Die beiden CEP-Experten kritisieren auch die Position der Bundesregierung. Diese wird durch den Rechtswissenschaftler Ulrich Häde vertreten, der seine Sicht jüngst in einer Rede skizzierte, die auf EURACTIV.de nachzulesen ist. Häde argumentiert unter anderem: "Wenn sich ergibt, dass die Erreichung des Zwecks einer Norm gerade durch deren Anwendung auf einen bestimmten Fall gefährdet würde, muss man über Einschränkungen nachdenken."

Vereinfacht formuliert: Der EU-Vertrag soll die Stabilität der Währungsunion gewährleisten. Griechenlands Bankrott hätte die Stabilität der Währungsunion gefährdet. Also sei es gewissermaßen im Sinne des EU-Rechts, dieses zu brechen, und damit gerechtfertigt. 

Aufweichung des Systems

Eine solche Argumentation weiche allerdings das ganze System auf, erklärt Jeck. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfe also mit Spannung erwartet werden.

Unklar bleibt bisher, inwieweit sich das Bundesverfassungsgericht berufen fühlt, mit der Verletzung von EU-Recht zu argumentieren. Sollte es den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) überlassen, sei es aus Erfahrung äußerst unwahrscheinlich, dass dieser in einem derartigen Fall einen Rechtsbruch feststellen werde, sagt Jeck. Letztendlich sei es eine hochpolitische Entscheidung.

"Rechtsbruch, den man nicht verfolgen kann"

Dass der EuGH sich unabhängig von deutschen Klagen mit dem Fall befasst, sei derzeit auch nicht zu erwarten, so Jeck. "Die Kommission und alle Staaten saßen bei der Entscheidung mit am Tisch. Wer klagt sich schon selbst an?", so der Jurist. "Es ist unbefriedigend, dass man einen klaren Rechtsbruch hat, den man nicht verfolgen kann."

Um das verlorene Vertrauen in den Stabilitätspakt wiederherzustellen, schlagen die Experten eine ganze Reihe von Maßnahmen vor. Unter anderem einen Automatismus: "Die Sanktionen bei übermäßigem Defizit müssen automatisch verhängt werden. Als Strafen sind neben einer Geldbuße die Kürzung von EU-Zahlungen und die Reduzierung des Stimmrechts im Rat einzuführen." Es dürfe bei der Einhaltung der Defizitkriterien und Sanktionen gegen Defizitsünder keinen "politischen Spielraum" mehr geben, so die CEP-Experten.

Hier darf sich Deutschland selbst als europäischer "Sünder" fühlen. Schließlich sendete Berlin schon das Signal, sich nicht unbedingt an die Stabilitätskritieren halten zu wollen. (Siehe EURACTIV.de vom 10. Mai 2010)


Alexander Wragge