Europäischer Gerichtshof schützt Recht auf Familienzusammenführung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Rechtsfall gegen Irland entschieden, das sich geweigert hatte, vier afrikanischen Staatsangehörigen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, die mit irischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Dabei argumentierte das Gericht, das Recht auf Freizügigkeit sowie die Aufenthaltsrechte, die den EU-Bürgern zuständen, müssten auch für deren Ehepartner und Familien gelten, gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit diese hätten. 

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einem Rechtsfall gegen Irland entschieden, das sich geweigert hatte, vier afrikanischen Staatsangehörigen Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen, die mit irischen Staatsangehörigen verheiratet sind. Dabei argumentierte das Gericht, das Recht auf Freizügigkeit sowie die Aufenthaltsrechte, die den EU-Bürgern zuständen, müssten auch für deren Ehepartner und Familien gelten, gleichgültig, welche Staatsangehörigkeit diese hätten.