Europäischer Gerichtshof: Patienten können sich in anderen EU-Mitgliedsstaaten behandeln lassen
Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Mai entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten nicht das Recht des Patienten einschränken können, sich in anderen EU-Ländern behandeln zu lassen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Mai entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten nicht das Recht des Patienten einschränken können, sich in anderen EU-Ländern behandeln zu lassen.