Europaabgeordnete verlangen strengere Umweltauflagen

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission dazu aufgefordert, Listen der Mitgliedstaaten zu verteilen, welche die EU-Gesetzgebung zu Abfall, Wasser und Umweltschutz nicht ausreichend umsetzen. Ihnen zufolge ist die derzeitige Situation inzwischen "absurd" geworden.

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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat die Europäische Kommission dazu aufgefordert, Listen der Mitgliedstaaten zu verteilen, welche die EU-Gesetzgebung zu Abfall, Wasser und Umweltschutz nicht ausreichend umsetzen. Ihnen zufolge ist die derzeitige Situation inzwischen "absurd" geworden.

Die Debatte über die Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung werde "zunehmend absurd", so die Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt (Deutschland, S&D) am Dienstag (23. Februar).

Es sei eine ernüchternde Tatsache, dass die Mitgliedstaaten um jeden Preis versuchten, eine Umsetzung der Gesetzgebung zu vermeiden, die sie selbst angenommen hätten.

Während eines Meinungsaustauschs mit der Kommission über die Umsetzung der EU-Umweltgesetzgebung sagten die Europaabgeordneten des parlamentarischen Umweltausschusses, sie hätten das Recht zu wissen, welche Länder die verschiedenen EU-Gesetze nicht ausreichend umsetzten. Daher solle die EU-Exekutive Länderlisten zur Verfügung stellen. Einige schlugen sogar die Schaffung eines Frühwarnsystems vor, um die Länder zu identifizieren, die sich nicht auf Kurs befinden.

In einer Entschließung, die Anfang des Monats angenommen wurde, hatte das Parlament die Kommission dazu aufgefordert, ihm auf Verlangen mehr und schnellere Informationen über Vertragsverletzungsverfahren bereitzustellen.

Pia Bucella, Direktorin für Rechtsfragen in der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Exekutive an die bestehenden Regeln über den Zugang zu Dokumenten gebunden sei. Die Kommission müsse und werde diese Regeln respektieren.

Ihr zufolge versucht die Kommission bei "großen Verstößen", bei jedem Schritt des Verfahrens Pressemitteilungen herauszugeben, um ihren Vorwürfen eine gewisse Öffentlichkeit zu verschaffen.

Zudem enthielten die Jahresberichte der Kommission verschiedene Anzeiger über Vertragsverletzungen und die Umweltabteilung veröffentliche jedes Jahr entsprechende Daten. Diese zeigten, wie schnell oder langsam die EU-Exekutive gegen unterschiedliche Verstöße vorgehe.

Prüfung nicht umgesetzter Gesetzgebung

Die Europaabgeordneten wiesen zudem darauf hin, dass die späte Umsetzung in den Mitgliedstaaten die Tagesordnung der Kommission zur Überprüfung von Gesetzgebung scheinbar nicht beeinflusst.

Während Daten zum Beispiel zeigen, dass eine Reihe von Ländern fast nichts unternommen hat, um die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) umzusetzen, hat die Kommission bereits eine überarbeitete Version vorgeschlagen.

Schnellere Umsetzung

Im ihrer Mitteilung vom November 2008 über die Umsetzung des europäischen Umweltrechts hatte die Kommission betont, dass Verstöße schneller geahndet werden müssten. Der neue EU-Umweltkommissar Janez Poto?nik hat die Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung kürzlich als eine der wesentlichen Prioritäten seiner fünfjährigen Amtszeit bezeichnet.

In einer Machbarkeitsstudie vom 1. Februar untersuchte die Europäische Kommission die Möglichkeit zur Einrichtung einer gesonderten EU-Behörde, die in den Mitgliedstaaten Kontrollen durchführen könnte, um die Übereinstimmung nationaler Abfallgesetze mit der EU-Gesetzgebung zu gewährleisten (EURACTIV vom 1. Februar 2010).

Der Lissabon-Vertrag erlaubt Bucella zufolge zudem schnellere und einfachere Gerichtsurteile und Strafen für Mitgliedstaaten, als dies vorher der Fall war.

Die Aufteilung der Generaldirektion Umwelt in zwei unterschiedliche Direktorate – Klimapolitik und Umwelt – in der zweiten Barroso-Kommission werde es der GD Umwelt zudem ermöglichen, der Umsetzung in einigen Schlüsselbereichen wie Abfall, Wasser, Luftqualität und Naturschutz noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen.

Nutzung der EU-Durchsetzungskraft

"Es ist nicht immer möglich, einen guten Stand der Umsetzung einfach dadurch zu erreichen, dass man die Mitgliedstaaten dazu anregt, ihre Aufgaben zu erfüllen", sagte Bucella. Daher müsse man das meiste aus der bestehenden Durchsetzungsfähigkeit der EU herausholen.

Die EU-Exekutive habe vier prioritäre Bereiche identifiziert, in denen der Vollzug verbessert werden soll. Dazu gehörten die fehlende Umsetzung in nationales Recht, die Missachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs, systematische Verstöße gegen das EU-Recht – wie etwa die Duldung illegaler Mülldeponien oder mehrfache Versäumnisse beim Behandeln kommunalen Abwassers – sowie strukturelle Verstöße wie etwa die fehlende Durchführung vernünftiger Umweltverträglichkeitsprüfungen.

Durchführungs- und Umsetzungspläne

Um die Lücke zwischen der Annahme von Gesetzen und ihrer Umsetzung zu schließen, hat die Kommission so genannte Aktionspläne zur Durchführung entwickelt. Diese sollen Bucella zufolge den Mitgliedstaaten ab dem ersten Tag nach Annahme der Gesetzgebung helfen. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten entwickele die EU-Exekutive außerdem Umsetzungspläne, um nationale Fortschritte einzuschätzen und künftige Lücken vorherzusagen.

Bucella räumte ein, dass die Überprüfung der EU-Konformität nationaler Umsetzungsmaßnahmen für die Kommission problematisch sei, da die Maßnahmen von den Regionen eingereicht würden und eine Überprüfung viel Zeit in Anspruch nehme.