Rechtsstaatlichkeit in den EU-Ländern größtenteils gut
Das neueste Justizbarometer der EU-Kommission zeigt, dass die Bürger weitestgehend von der Unabhängigkeit der Justiz überzeugt sind. Die Situation ist in manchen Ländern aber ausbaufähig und in gewissen Punkten sogar rückläufig.
EU-Bürger sind weitestgehend überzeugt, dass die Rechtssysteme in ihren Ländern stark sind. In einigen Mitgliedsstaaten, beispielsweise EU-Neuling Kroatien, ist die Situation aber nach wie vor ausbaufähig und in gewissen Punkten sogar rückläufig, zeigt das neueste Justizbarometer der Kommission.
Das jährlich erscheinende Barometer der EU-Kommission, dessen sechste Ausgabe am Montag veröffentlicht wurde, bewertet die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Rechtssysteme in allen Mitgliedsstaaten.
„Demokratie, Bürgerrechte und die ordnungsgemäße Verwaltung von EU-Mitteln sind ohne Rechtsstaatlichkeit bedroht,“ betonte die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Vĕra Jourová, bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Die tschechische Beamtin unterstrich, die Veröffentlichung des Barometers komme zu einem Zeitpunkt, an dem die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit eine der wichtigsten Prioritäten der EU sei.
Im Vergleich zu früheren Ausgaben konzentriert sich das sogenannte Scoreboard 2018 auf die Unabhängigkeit der Justizsysteme sowie auf die Rolle der politischen Exekutive und der Parlamente bei der Ernennung und Entlassung von Richtern und Vorsitzenden der Gerichte sowie der Staatsanwaltschaften.
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In Kroatien ist das Vertrauen in die Justiz am niedrigsten
Die Eurobarometer-Daten zeigen eine insgesamt stabile bis verbesserte Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz unter den EU-Bürgern. Dänemark, Finnland und Österreich erreichen aktuell die höchsten Werte beim Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz. Kroatien, das dem Block im Jahr 2013 beigetreten war, liegt hingegen an letzter Stelle, knapp vor der Slowakei und Bulgarien.
Gut 20 Prozent der Kroaten halten die Unabhängigkeit der Gerichte und Richter im Jahr 2018 für „sehr gut“ oder „ziemlich gut“. Das sind zehn Prozentpunkte weniger als im Jahr zuvor.
In der Slowakei und in Bulgarien glauben um die 30 Prozent an eine unabhängige Justiz im Land – eine Steigerung gegenüber jeweils rund 25 Prozent im Jahr 2017. Als Ursache für den vermeintlichen Mangel an Unparteilichkeit der Gerichte wurde vor allem die Einmischung oder Druck von Regierung und sonstigen Politikern genannt.
Mit Geld-Entzug für Rechtsstaatlichkeit
Die jüngsten Justizreformen in Polen und Ungarn haben nach Ansicht der Kommission nur „geringe Veränderungen“ in der Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz bewirkt.
Doch die EU ist weiterhin auf der Suche nach einem Gegenmittel gegen die sich verschlechternde Rechtsstaatlichkeit in den beiden Ländern. „Wenn ein nationales Justizsystem zerstört wird, und sei es nur in einem einzigen Land, (…) dann wird das Vertrauen insgesamt schwinden,“ warnte Jourová.
Bei der Präsentation der Barometer-Ergebnisse erinnerte sie daran, dass die Kommission für den kommenden mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) einen neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus mit einer starken Konditionalität vorgeschlagen hat. Mit diesem Mechanismus würde die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit an die Auszahlung der EU-Strukturfondsmittel geknüpft.
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Im Kommissionsvorschlag heißt es wörtlich, wenn Mängel in der Rechtsstaatlichkeit „die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung oder den Schutz der finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen, muss es möglich sein, Konsequenzen für die EU-Finanzierung zu ziehen“.
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs, Berichte des Rechnungshofs sowie Feststellungen einschlägiger internationaler Organisationen sollen bei der Bewertung der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Mitgliedsstaaten berücksichtigt werden.
Alle Länder, denen Verstöße vorgeworfen werden, sollen dann die Möglichkeit erhalten, Gegenbeweise vorzulegen, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
Während diese Option nun auf dem Tisch ist, muss der Vorschlag noch von den Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat und nach einer Konsultation des Europäischen Parlaments angenommen werden. Auch angesichts der bevorstehenden Europawahlen ist es fraglich, ob die Idee in einer solchen Abstimmung bestehen kann.