Euro-Rettung: Konstruktionsfehler beim EFSF
Der neue EFSF-Rahmenvertrag zur Euro-Rettung wird am Bundestag vorbei ausgehandelt. Auch bei der Aktivierung der einzelnen Euro-Rettungsprogramme im EFSF soll der Bundestag weiterhin übergangen werden. Das sei "ein Konstruktionsfehler" sagt Michael Stübgen (CDU). Der europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht im Interview mit EURACTIV.de auch über Euro-Bonds und ein Sixpack.
Der neue EFSF-Rahmenvertrag zur Euro-Rettung wird am Bundestag vorbei ausgehandelt. Auch bei der Aktivierung der einzelnen Euro-Rettungsprogramme im EFSF soll der Bundestag weiterhin übergangen werden. Das sei „ein Konstruktionsfehler“ sagt Michael Stübgen (CDU). Der europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht im Interview mit EURACTIV.de auch über Euro-Bonds und ein Sixpack.
Zur Person
Michael Stübgen (CDU) ist seit 1990 Mitglied des Bundestages und seit 2005 europapolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
EURACTIV.de: Die Euro-Krise haben Partei, die Fraktion und die Basis von CDU und CSU stark verunsichert. Am Dienstag hat sich die Unions-Bundestagsfraktion zu einer Sondersitzung getroffen. Konnte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Gemüter beruhigen?
STÜBGEN: Die Schuldenkrise und das Euro-Thema beschäftigen uns seit eineinhalb Jahren. Einen Durchbruch haben wir noch nicht erreicht und das sorgt natürlich für Unruhe. Wir wollen heute Dinge machen, die wir noch vor einem Jahr ausgeschlossen haben. Das muss man den Leuten erklären. Wir müssen erklären, dass wir diese Maßnahmen ergreifen, um die Krise zu bewältigen und die Euro-Zone nachhaltig zu konsolidieren.
EURACTIV.de: Die Bundesregierung hat noch keine konkreten Gesetzesvorschläge vorgelegt. Dennoch soll der Bundestag am 23. September über die zweite Griechenland-Hilfe und über die Ausweitung und die Reform des derzeitigen Euro-Rettungsschirms EFSF entscheiden. Werden Sie diesen Gesetzen zustimmen?
STÜBGEN: Ich habe die politische Einigung, die beim Euro-Sondergipfel am 21. Juli erzielt wurde, genau analysiert. Ich halte die Beschlüsse nicht nur für zustimmungsfähig sondern für absolut notwendig, um gegen die Krise vorzugehen. Allerdings müssen noch viele Details geprüft werden: Wie soll die flexible Kreditlinie innerhalb des EFSF abgewickelt werden? Wie werden die Parlamente bei dieser Entscheidung beteiligt? Das gleiche betrifft die Sekundärmarkt-Aktivitäten des EFSF. All diese Detailfragen müssen wir noch prüfen.
Einige Fraktionskollegen, einschließlich mir, wünschen, dass die parlamentarische Beteiligung des Bundestages mit der anstehenden Reform des EFSF-Begleitgesetzes, des sogenannten Stabilisierungsmechanismusgesetzes (StabMechG) gestärkt wird. Das ist möglich und ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen.
EZB agiert in rechtlicher Grauzone
EURACTIV.de: Sie haben ein sehr umstrittenes Detail angesprochen: Der EFSF und der künftige ESM sollen so umgestaltet werden, dass der Euro-Rettungsfonds an den Sekundärmärkten intervenieren und Anleihen einzelner hochverschuldeter Euro-Staaten aufkaufen kann. Dieses Vorgehen wird auch von Mitgliedern Ihrer Fraktion klar abgelehnt. Werden Sie diesem Vorgehen dennoch zustimmen?
STÜBGEN: Grundsätzlich kann ich dem zustimmen. Es kommt auf die Detailregelung an. Der Vertrag muss eindeutig festschreiben, dass ein solches Eingreifen des EFSF an den Sekundärmärkten Ultima Ratio ist und nur erfolgen darf, nachdem die Europäische Zentralbank eine nachhaltige Störung der Finanzmärkte festgestellt hat. Das wäre eine kurzfristige Maßnahme, um Schlimmeres zu verhindern.
Die EZB hat seit dem vergangenen Jahr immer wieder solche Aufkäufe getätigt. Das betraf portugiesische, irische und griechische Staatsanleihen. In den letzten Wochen auch zum Teil italienische und spanische Staatsanleihen. Das ist ein gefährliches und ambivalentes Instrument. Dennoch glaube ich, dass wir dieses Instrument auch in Zukunft brauchen werden. Die EZB agiert derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Über den neuen EFSF-Vertrag kann dieses Instrument vertraglich klarer geregelt werden.
EFSF II und Griechenland II
EURACTIV.de: Über welche Euro-Rettungsmaßnahmen wird der Bundestag im September abstimmen?
STÜBGEN: Der Bundestag wird über das Begleitgesetz zum neuen EFSF-Rahmenvertrag, also das StabMechG, abstimmen. Was den EFSF-II-Rahmenvertrag selbst betrifft, so gibt es bereits einen ersten Entwurf. Wir erwarten, dass dieser EFSF-II-Rahmenvertrag vor der Novellierung des StabMechG in endgültiger Fassung vorliegt. Alles, was Griechenland-Hilfen II betrifft, soll über den EFSF abgewickelt werden. Letztlich handelt es sich bei dem zweiten Griechenland-Hilfspaket um die Aktivierung eines neuen Programms im Rahmen des EFSF.
Derzeit ist im StabMechG geregelt, dass sich die Bundesregierung im Falle eines neuen Programmstarts lediglich um ein Einvernehmen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages bemühen soll. Das war ein Konstruktionsfehler, den wir im vergangenen Mai gemacht haben, als eine Entscheidung innerhalb weniger Tage getroffen werden musste. Meiner Ansicht nach sollte die Aktivierung eines EFSF-Programms mit einem dazugehörigen Konsolidierungsprogramm für das betroffene Land die Zustimmung des Bundestages bedürfen.
Der endgültige Vertragsentwurf für den dauerhaften Euro-Rettungsfonds ESM soll bis zum Jahresende vorliegen. Eine Entscheidung über den ESM steht im September also noch nicht an. Zuvor müssen noch die Verhandlungen über die sogenannten "collective action clauses", also die verpflichtende Beteiligung privater Gläubiger im Falle der Insolvenz von Euro-Staaten abgeschlossen werden.
StabMechG ohne Beteiligung des Bundestages
EURACTIV.de: Die Bundesregierung hat erklärt, dass der neue EFSF-II-Rahmenvertrag nicht dem Bundestag zur Ratifizierung vorgelegt wird, obwohl das in anderen Euro-Ländern durchaus der Fall ist. Wieso wird der Bundestag bewusst übergangen?
STÜBGEN: Der EFSF-Rahmenvertrag muss nach Auffassung der Bundesregierung nicht ratifiziert werden, da es sich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt. Die konkrete Umsetzung und die nationale parlamentarische Beteiligung regeln die einzelnen Mitgliedsstaaten in ihren Begleitgesetzen selbst. Dies ist für mich ein besonders wichtiger Punkt. Im alten StabMechG ist keine Beteiligung des Bundestages vorgesehen, wenn einzelne EFSF-Programme aktiviert werden. Offenbar will die Bundesregierung auch beim neuen StabMechG keine parlamentarische Beteiligung des Bundestages einführen. Das nehme ich zur Kenntnis, habe aber eine andere Meinung dazu.
Auch mit Blick auf das, was uns am 7. September bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe erwartet, ist eine stärkere parlamentarische Kontrolle dieser Instrumente des EFSF auf jeden Fall geboten. Das Bundesverfassungsgericht wird über die Klagen zum Griechenland-Hilfspaket I und dem als Euro-Rettungsschirm bezeichneten EFSF I entscheiden.
EURACTIV.de: Sie drängen auf eine stärkere Beteiligung des Bundestages, machen das aber nicht zu einer Bedingung für eine Zustimmung zu den Euro-Rettungsgesetzen?
STÜBGEN: Ob ich in jedem Fall zustimme, kann ich noch nicht sagen. Das hängt von den noch offenen Details ab. Es gibt Überlegungen in der Bundesregierung, die Parlamentsbeteiligung erst im ESM festzuschreiben. Ich werde mich weiter darum bemühen und Unterstützer suchen, dass wir eine solche parlamentarische Beteiligung bereits im EFSF II festschreiben. Das Verfahren soll aber nicht zu sehr ausgeweitet werden, da wir mit dem EFSF II und den Griechenlandhilfen II sehr schnell fertig werden müssen.
Euro-Bonds und europäische Verfassung
EURACTIV.de: Um die derzeitige Schuldenkrise langfristig zu überwinden, sollen eine Euro-Wirtschaftsregierung eingesetzt und weitere nationale Kompetenzen an Brüssel abgegeben werden. Am Ende könnte ein Euro-Finanzministerium stehen, das gesamteuropäische Anleihen, also Euro-Bonds, ausgeben kann. Unterstützen Sie diese Vorschläge?
STÜBGEN: Solche Überlegungen muss ich mir noch genauer anschauen. Entsprechende Vorgaben sind nur auf freiwilliger Basis außerhalb des EU-Vertrages möglich. Letztlich geht es um eine Ausweitung des Euro-Plus-Paktes, den die Regierungschefs der Euro-Länder untereinander geschlossen haben. Dabei geht es um die verstärkte wirtschafts- und finanzpolitische Zusammenarbeit der Euro-Länder.
Die Einführung von Euro-Bonds ist meiner Ansicht nach derzeit weder sinnvoll noch verfassungsrechtlich möglich. Euro-Bonds bedeuten doch, dass wir einen Großteil der deutschen Souveränität, und zwar die Souveränität über die Haushaltspolitik, delegieren und damit aufgeben.
Ich kann aber nicht ausschließen, dass die Europäische Integration irgendwann soweit fortgeschritten sein wird, dass wir eine vergemeinschaftete Wirtschafts- und Finanzpolitik haben werden. Theoretisch können die Euro-Länder damit ohne die anderen EU-Staaten beginnen. Deswegen will ich auch nicht Euro-Bonds für alle Ewigkeit ausschließen. Ich bin allerdings – auch mit Blick auf das Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts – der Überzeugung, dass wir Euro-Bonds, egal ob es um 40, 60 oder 100 Prozent der Staatsanleihen geht, nur einführen können, wenn wir eine neue, europäische Verfassung verabschieden. Eine Vergemeinschaftung der Wirtschafts- und Finanzpolitik kann nur über eine europäische Verfassung erfolgen. Und eine solche europäische Verfassung kann laut Grundgesetz Artikel 146 nur über einen Volksentscheid eingeführt werden.
Wirtschaftspolitik mit Sixpack
EURACTIV.de: Ist eine solche europäische Verfassung und die Vergemeinschaftung der Wirtschafts- und Finanzpolitik für Sie erstrebenswert?
STÜBGEN: Nein, für mich persönlich nicht. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die europäische Währungsunion auch so funktionieren kann, wie sie im Maastrichter Vertrag und dem alten Stabilitätspakt mal vorgesehen war. Wir haben gesehen, welche Fehler in den vergangenen zehn Jahren gemacht worden sind. Wir haben gesehen, dass der Stabilitätspakt nicht greift und gebrochen worden ist, auch mit Hilfe Deutschlands im Jahr 2003. Das hat dazu geführt, dass die jetzigen Probleme nicht früh genug erkannt worden sind.
Ich bin der Überzeugung, dass wir unsere gemeinsame Währung auch unter Beibehaltung der finanz- und haushaltspolitischen Souveränität der Euro-Mitgliedsländer weiterhin zum Erfolg führen können. Dazu brauchen wir aber einen straffen und klaren Stabilitätspakt, der im sogenannten Sixpack festgeschrieben ist. Dazu gehört auch das Recht der EU-Kommission, bei sich entwickelnden makroökonomischen Ungleichgewichten eingreifen zu können.
EURACTIV.de: Deutschland und Frankreich haben den bereits erzielten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament zum Gesetzespaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung, dem Sixpack, vor der Sommerpause platzen lassen. Gibt es seitens der Bundesregierung inzwischen Signale, dem Sixpack in der vom EU-Parlament geforderten Form nun doch zuzustimmen?
STÜBGEN: Ich habe Signale erhalten, wonach ein Kompromiss möglich ist. Es geht im Wesentlichen darum, dass auch im zweiten Pfeiler, also im korrektiven Arm des Stabilitätspakts bei Sanktionen die umgekehrte Mehrheit gilt. Vor allem Frankreich muss sich da noch bewegen. Ich halte diese Forderung des Europäischen Parlaments für völlig richtig und mit Blick auf die Erfahrungen mit dem bisherigen Stabilitätspakt auch für notwendig.
Interview: Michael Kaczmarek
Links
Jüngste Beschlüsse zur Euro-Krise
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Mitschrift der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Sarkozy (16. August 2011)
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Gemeinsamer Deutsch-Französischer Brief an EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy (16. August 2011)
Bundesregierung: Deutschland und Frankreich für europäische Wirtschaftsregierung (16. August 2011)
Bundesregierung: Deutsch-französisches Kommuniqué zur aktuellen Situation in der Euro-Zone (7. August 2011)
Bundesregierung: Deutsch-Französische Agenda 2020 (4. Februar 2010)
EU-Kommission: Statement by President Barroso and Commissioner Rehn on today’s proposals by President Sarkozy and Chancelor Merkel (16. August 2011)
FDP: "Euro-Bonds sind vom Tisch". Presseerklärung von FDP-Generalsekretär Christian Lindner (17. August 2011)
Rat: Erklärung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets und der EU-Organe (22. Juli 2011)
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