EuGH untersagt Italien Verhaftung illegaler Einwanderer
Italien darf illegale Einwanderer nicht in Haft nehmen, wenn diese sich der Ausweisung entziehen und im Land bleiben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Italien darf illegale Einwanderer nicht in Haft nehmen, wenn diese sich der Ausweisung entziehen und im Land bleiben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
"Eine strafrechtliche Sanktion, wie sie die italienischen Rechtsvorschriften vorsehen, droht die Verwirklichung des Ziels zu gefährden, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik unter Achtung der Grundrechte zu schaffen", urteilte das EuGH am Donnerstag.
Ein in Italien seit 2009 geltendes Gesetz widerspreche der EU-Richtlinie zur Abschiebung illegaler Einwanderer, so der Gerichtshof. Die EU-Mitgliedsstaaten hätten kein Recht, Haftstrafen einzuführen, wenn "Zwangsmaßnahmen zur Durchführung der zwangsweisen Abschiebung fehlschlagen", erklärte der Gerichtshof.
Italien habe die EU-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt. Das italienische Abschiebungsverfahren unterscheide sich vielmehr "erheblich" von dem Verfahren nach der Richtlinie.
Algerier zu einem Jahr Haft verurteilt
Hintergrund ist der Fall eines Algeriers, der illegal nach Italien eingereist war. Im Jahr 2004 erging ein Dekret über seine Ausweisung, auf dessen Grundlage im Jahr 2010 angeordnet wurde, dass er das Staatsgebiet binnen fünf Tagen verlassen muss.
Begründet wurde die Maßnahme damit, dass er keine Ausweispapiere besitze, dass kein Transportmittel zur Verfügung stehe und dass es wegen Platzmangels nicht möglich sei, ihn vorübergehend in eine Identifikations- und Ausweisungseinrichtung aufzunehmen.
Da er die Anordnung nicht befolgte, wurde er von einem italienischen Gericht in Trient zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Gerichtshof hatte im Eilverfahren entschieden, weil sich der Algerier derzeit in Haft befindet.
dto
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Dokumente
EuGH: Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-61/11PPU (28. April 2011)
EU: Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (16. Dezember 2008)
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