EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt.

Euractiv.de
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vollständig und rückwirkend aufgehoben. Foto: dpa
Der Europäische Gerichtshof hat heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vollständig und rückwirkend aufgehoben. Foto: dpa

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für am Dienstag für grundrechtswidrig erklärt.

Die Regelung „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Bereits im Dezember hatte EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in einem Gutachten die Auffassung vertreten, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar sei.

Insbesonders in Berlin war auf das Urteil mit Spannung gewartet worden, denn das Innen- und Justizministerium hatten erklärt, einen entsprechenden Gesetzentwurf erst nach dem Richterspruch aus Luxemburg vorlegen zu wollen.

„Damit ist eine neue Situation eingetreten“, erklärte nun Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) am Dienstag. „Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Es besteht jetzt kein Grund mehr, schnell einen Gesetzentwurf vorzulegen.“

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart: „Wir werden die EU-Richtlinie über den Abruf und die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten umsetzen. Dadurch vermeiden wir die Verhängung von Zwangsgeldern durch den EuGH.“

Seit Jahren wird um das Thema gestritten: Die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten schreibt Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vor, Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung zu speichern.

Deutschland setzte die Richtlinie mit Wirkung ab 2008 um. 2010 hob das Bundesverfassungsgericht die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung auf, weil sie unverhältnismäßig tief in die Grundrechte eingriffen.

Man wolle das Urteil jetzt sorgfältig auswerten, erklärten Maas wie auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Für de Maizière bleiben Mindestspeicherfristen ein wichtiges Mittel für die Aufklärung schwerer Straftaten. „Auch wenn die Richtlinie selbst nun aufgehoben wurde, hat die Entscheidung aber Gewissheit gebracht, dass das Instrument der Vorratsdatenspeicherung sowohl verfassungsrechtlich als auch europarechtlich zulässig ist.“

Das Urteil lege in der Sache nach erster Durchsicht in etwa die gleichen Maßstäbe an, wie das Bundesverfassungsgericht und darauf fußend die Koalitionsvereinbarung, erklärte der Innenminister. „Da wir dieses Instrument dringend zur Aufklärung schwerer Straftaten sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben benötigen, dränge ich rasch auf eine kluge, verfassungsgemäße und mehrheitsfähige Neuregelung.“

Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) zusammengeschlossenen Bürgerrechtler forderten hingegen nun den endgültigen Verzicht auf „diese Form der Massenüberwachung“. Als „geradezu absurd“ bezeichnet der AK Vorrat die bekundete Absicht der Bundesregierung, trotz des Urteils zügig die Wiedereinführung der Protokollierung der Verbindungsdaten aller Telefonate, Emails und Internetnutzungen anzugehen.

Werner Hülsmann vom AK Vorrat erklärte: „Angesichts der nicht nachgewiesenen Wirkung und schädlichen Nebenwirkungen der Vorratsdatenspeicherung, gebieten es die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, die Bürger vor der Totalprotokollierung zu schützen.“

Laut de Maizière werde jedoch der dringende fachliche Bedarf insbesondere von den Praktikern immer wieder betont. „Neben der Innenministerkonferenz hat jüngst auch der Deutsche Richterbund die Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung als unerlässliches Instrument gegen die Verbrechensbekämpfung bezeichnet“, so der Innenminister.