EuGH etabliert EU-weites Recht auf Studienbeihilfen
Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs illustriert, dass der europäische Integrationsprozess immer weiter voranschreitet. Er urteilte, dass EU-Ausländer ein Anrecht auf Beihilfen zur Deckung von Unterhaltskosten in einem Mitgliedstaat hätten, wenn sie dort "ansässig" sind.
Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs illustriert, dass der europäische Integrationsprozess immer weiter voranschreitet. Er urteilte, dass EU-Ausländer ein Anrecht auf Beihilfen zur Deckung von Unterhaltskosten in einem Mitgliedstaat hätten, wenn sie dort „ansässig“ sind.