EuGH bestätigt Verbot irreführender Zigarettenkennzeichnung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. Dezember, dass das Verbot irreführender Bezeichnungen wie «mild» oder «leicht» auf Zigarettenschachteln rechtens ist. Das Urteil bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Tabakerzeugnisse. Nach der Verabschiedung der Richtlinie über Tabakwerbung durch den Rat ist dies die zweite Schlappe, die die Tabakhersteller in einer Woche einstecken müssen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am 10. Dezember, dass das Verbot irreführender Bezeichnungen wie «mild» oder «leicht» auf Zigarettenschachteln rechtens ist. Das Urteil bestätigt die Gültigkeit der Richtlinie über Tabakerzeugnisse. Nach der Verabschiedung der Richtlinie über Tabakwerbung durch den Rat ist dies die zweite Schlappe, die die Tabakhersteller in einer Woche einstecken müssen.