EU will Produkte aus Zwangsarbeit vom EU-Markt verbannen

Die Europäische Kommission schlägt ein generelles Verbot für alle Waren vor, die durch Zwangsarbeit in der EU hergestellt oder aus Drittländern importiert werden, wie aus einem Vorschlagsentwurf hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

EURACTIV.com
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Die Kommission wird ein Verbot für alle in der EU hergestellten oder aus Drittländern eingeführten Produkte vorschlagen, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. [<a href="https://www.shutterstock.com/fr/image-photo/katni-india-december-2019-raw-materials-1602576670" target="_blank" rel="noopener">[Shutterstock/NEERAZ CHATURVEDI]</a>]

Die Europäische Kommission schlägt ein generelles Verbot für alle Waren vor, die durch Zwangsarbeit in der EU hergestellt oder aus Drittländern importiert werden, wie aus einem Vorschlagsentwurf hervorgeht, der EURACTIV vorliegt.

Die neuen Regeln, die von der Kommission am Mittwoch (14. September) angekündigt werden, zielen darauf ab, Herstellern, Produzenten und Lieferanten zu verbieten, Produkte aus Zwangsarbeit auf den EU-Markt zu verkaufen oder sie in Drittländer zu exportieren.

Dem Vorschlagsentwurf zufolge soll das Verbot für alle Produkte gelten, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung stehen, und es soll für alle Unternehmen und Branchen gelten, auch für KMU.

„Ein solches Verbot betrifft Produkte, bei denen in einer beliebigen Phase der Produktion, der Herstellung, der Ernte oder der Gewinnung, einschließlich der Be- oder Verarbeitung, Zwangsarbeit eingesetzt wurde“, heißt es in dem Text.

Der EU-Gesetzesentwurf soll für alle Fälle von Zwangsarbeit gelten, wie sie von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) definiert werden, also für „jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung einer Strafe erzwungen wird und für die sich die Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.“

Nach Angaben der ILO sind derzeit rund 27,6 Millionen Menschen von Zwangsarbeit betroffen, 86 Prozent der Fälle in der Privatwirtschaft und 14 Prozent in staatlich verordneter Zwangsarbeit.

Risikobasierter Ansatz

Dem Vorschlagsentwurf zufolge wird die Kommission eine Datenbank über das Risiko von Zwangsarbeit in Abhängigkeit von geografischen Gebieten und Sektoren einrichten.

Die von den Mitgliedstaaten benannten nationalen Behörden müssen Untersuchungen zu Produkten durchführen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, und sich dabei auf Hersteller und Unternehmen in Branchen und Regionen konzentrieren, in denen Zwangsarbeit besonders wahrscheinlich ist.

Zwar fallen auch KMU in den Anwendungsbereich des Gesetzentwurfs, doch dürfte sich die Durchsetzung auf große Unternehmen konzentrieren, da Aspekte wie der Umfang der Geschäftstätigkeit und die Menge der betroffenen Produkte bei den Ermittlungen berücksichtigt werden sollen.

Die Behörden werden sich bei ihrer Bewertung auch auf Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter auch Nichtregierungsorganisationen, stützen.

Wenn die Behörden innerhalb von 30 Tagen nach einer ersten Untersuchung feststellen, dass ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß besteht, führen sie eine zweite Untersuchung durch, die auch Kontrollen und Inspektionen umfasst.

Die Unternehmen werden aufgefordert, Informationen über die untersuchten Waren und ihre Lieferanten vorzulegen.

Außerdem werden die Zollbehörden aufgefordert, den freien Verkehr für diese Waren auszusetzen, solange die Untersuchungen laufen.

Xinjiang nicht ausdrücklich erwähnt

Waren, bei denen eine nationale Behörde Zwangsarbeit nachgewiesen hat, werden beschlagnahmt und vom gesamten EU-Markt genommen, solange die Unternehmen nicht nachweisen, dass sie die Zwangsarbeit vollständig aus ihrer Lieferkette verbannen konnten.

Darüber hinaus müssen die EU-Länder „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende“ Sanktionen einführen, falls die Unternehmen das Produkt weiterhin auf dem Markt anbieten.

Das Verbot der Zwangsarbeit ist auch eine Reaktion auf die zahlreichen Berichte über uigurische Arbeitslager in der chinesischen Provinz Xinjiang. Doch die EU ist nicht der erste Akteur, der entschlossen auf diese Berichte reagiert – bereits im Juni haben die USA die Einfuhr von Waren aus Xinjiang verboten.

Zwar wird in dem Vorschlagsentwurf der EU-Kommission keine Region ausdrücklich benannt, allerdings wird auf eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom Juni verwiesen, in der ausdrücklich auf die Situation in Xinjiang Bezug genommen wird.

Der Grund dafür, den Vorschlag frei von regionalen Bezügen zu halten, könnte in dem Ziel liegen, die Verordnung mit den Nichtdiskriminierungsregeln der Welthandelsorganisation (WTO) in Einklang zu bringen.

Nächste Schritte

Der Vorschlag, der am Mittwoch vorgelegt werden soll, muss anschließend vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erörtert und gebilligt werden und soll zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wirksam werden.

Um die nationalen Behörden bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen, wird die Kommission Leitlinien zur Sorgfaltspflicht bei Zwangsarbeit und Informationen über Risikoindikatoren veröffentlichen. Darüber hinaus wird ein EU-Netzwerk gegen Produkte aus Zwangsarbeit eingerichtet, um die Koordination zwischen der Kommission und den nationalen Behörden zu erleichtern.

Luca Bertuzzi hat an der Berichterstattung zu diesem Artikel mitgewirkt.

[Bearbeitet von János Allenbach-Ammann und Nathalie Weatherald]