EU will mehr Rechte für Verbrechensopfer

Ob ein Überfall in Paris oder ein Diebstahl in Mailand – jedes Jahr werden rund 75 Millionen Menschen in der EU Opfer einer Straftat. Geschieht das im Ausland, kommen zusätzliche Probleme auf das Opfer zu. Die Kommission will Verbrechensopfer nun besser schützen.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärt: „Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer.“ Foto: EC
EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärt: "Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer." Foto: EC

Ob ein Überfall in Paris oder ein Diebstahl in Mailand – jedes Jahr werden rund 75 Millionen Menschen in der EU Opfer einer Straftat. Geschieht das im Ausland, kommen zusätzliche Probleme auf das Opfer zu. Die Kommission will Verbrechensopfer nun besser schützen.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket zu EU-weiten Mindeststandards zum Opferschutz vorgelegt.

EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte: "Unsere Strafjustizsysteme konzentrieren sich auf die Verfolgung Krimineller und vergessen dabei manchmal die Opfer. Mit den heutigen Vorschlägen erhalten die Belange der Opfer in der EU Vorrang."

Unterstützung erhält die Kommission von der größten deutschen Opferhilfsorganisation Weisser Ring. "Wirksamer Opferschutz und praktische Opferhilfe sind für ein modernes Rechtswesen in Europa unverzichtbar. Deshalb begrüßt der Weisse Ring diesen richtungweisenden Schritt der EU-Kommission", so  Helgard van Hüllen, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes.

"Konsequentes Umdenken"

"Die Vorschläge, in deren Entwicklung auch der Weisse Ring eingebunden war, sind das Ergebnis eines konsequenten Umdenkens hin zur stärkeren Beachtung von Opferbelangen. Kein Mitgliedsstaat der EU darf und wird sich dieser Verantwortung entziehen", so van Hüllen.   

Das Maßnahmenpaket zum Opferschutz beinhaltet eine Mitteilung, einen Richtlinienvorschlag und einen Verordnungsentwurf. Laut dem Richtlinienvorschlag über Mindeststandards für den Opferschutz sollen Behörden in einem angemessenen und respektvollen Umgang mit den Opfern geschult werden. Die Opfer müssen in verständlicher Form über ihre Rechte aufgeklärt und über den Fall informiert werden. Auch eine Beteiligung der Opfer am Verfahren soll möglich sein. Der Schutz der Opfer während der Ermittlungen und des Verfahrens ist ebenfalls ein Anliegen der Kommission.

Die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung zivilrechtlicher Schutzmaßnahmen soll sicherstellen, dass sich Gewaltopfer (wie Opfer häuslicher Gewalt) auch dann auf eine Schutzanordnung gegen den Gewalttäter verlassen können, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin umziehen.

Der Vorschlag der Kommission wird nun von Parlament und Rat diskutiert. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die EU befugt, die Rechte von Verbrechensopfern zu regeln.

dto

Links

Dokumente

EU-Kommission: Europäische Kommission stärkt Schutz von Verbrechensopfern (18. Mai 2011)

EU-Kommission: Victims‘ rights: Frequently asked questions (18. Mai 2011)