EU will Datenspeicherungs-Richtlinie überprüfen

Nach dem Swift-Desaster folgt ein weiterer Test für die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Die Schwedin will die EU-Datenschutzrichtlinie auf den Prüfstand stellen. In einem Interview spricht Malmström auch über Schnellschüsse im bisherigen Anti-Terror-Kampf und wie sie künftig diese Fehler vermeiden will.

Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung zu überprüfen. Foto: EC
Die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant, die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung zu überprüfen. Foto: EC

Nach dem Swift-Desaster folgt ein weiterer Test für die neue EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Die Schwedin will die EU-Datenschutzrichtlinie auf den Prüfstand stellen. In einem Interview spricht Malmström auch über Schnellschüsse im bisherigen Anti-Terror-Kampf und wie sie künftig diese Fehler vermeiden will.

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström plant nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Überprüfung der EU-Richtlinie zur Datenspeicherung. "Ich will die Direktive bis Ende des Jahres evaluieren lassen", sagte Malmström der Zeitung Die Welt. "Da werden wir uns nicht nur ansehen, ob sie angemessen und effektiv ist und wie hoch die Kosten sind. Sondern auch, ob sie mit der Grundrechtecharta des Lissabon-Vertrags vereinbar ist."

Die schwedische EU-Kommissarin sagte, dass der Nutzen der EU- Richtlinie für den Anti-Terror-Kampf und zur Bekämpfung der Kriminalität noch nicht abschließend bewertet werden könne. Als Grund nannte sie, dass die Direktive in einigen EU-Staaten noch nicht umgesetzt worden sei. In den Ländern, wo sie umgesetzt wurde, sagten die Behörden, dass sie nützlich sei, so die liberale Politikerin.

Löschung deutscher Vorratsdaten

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag geurteilt, dass die Vorratsdatenspeicherung, die auf Grundlage der EU-Richtlinie Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden war, in ihrer jetzigen Form verfassungswidrig ist. (EURACTIV.de vom 2. März)

Die EU-Richtlinie wurde jedoch nicht in Frage gestellt. Während die Union rasch ein neues, am Urteil des Bundesverfassungerichts orientiertes Gesetz auf den Weg bringen will, will sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht unter Druck setzen lassen.

Gegner von Vorratsdatenspeicherungen wollen nun auch die EU-Richtlinie zu Fall bringen. "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", hatte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nach dem Karlsruher Urteil mitgeteilt und angekündigt, auch europaweit gegen das massive Speichern von Kommunikationsdaten kämpfen zu wollen.

Neues Swift-Abkommen

Malmström muss derzeit auch das Bankdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA (Swift-Abkommen) überarbeiten. Das EU-Parlament hatte es Mitte Februar abgelehnt. (EURACTIV.de vom 11. Februar)

Bei dem Swift-Abkommen drückt Malmström aufs Tempo. Sie hofft, dass sich die EU-Kommission noch im März auf ein neues Mandat einigt, sagte sie in dem Welt-Interview. Wenn sich ein neues Abkommen zu lange verzögere, könne es eine Sicherheitslücke geben. Sobald dann auch der EU-Rat seine Zustimmung gegeben hat, könnte die Kommission noch am selben Tag die Neuverhandlung des Abkommenes mit den USA beginnen, so Malmström.

Sicherheit zu Lasten der Grundrechte

Die EU-Innenkommissarin bestätigte in dem Interview zudem, dass die Regierungen im Anti-Terror-Kampf mitunter voreilig gehandelt hätten: "Nach dem 11. September 2001 wurde die Frage der Sicherheit mitunter wichtiger als die der Grundrechte. Wir haben da Entscheidungen getroffen, ohne lang genug nachzudenken", so Malmström.

Die EU-Kommissarin will offenbar aus den gemachten Fehlern lernen und strebt eine Neujustierung bei Sicherheitsdebatten an. Das gelte auch für die umstrittenen "Nacktscanner" an Flughäfen, deren europaweite Einführung das EU-Parlament schon einmal abgelehnt hat. (EURACTIV.de vom 4. Januar) "Sie könnten nützlich sein. Aber wir haben keine Eile. Wir prüfen das erst, bevor wir uns da reinstürzen", so Malmström im Welt-Interview.


red mit dpa, rtr

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BVerfG:
Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß (2. März 2010)