EU-weiter Zahlungsverkehrsraum: Kommission genehmigt höhere Bankgebühren [DE]

Die Europäische Kommission wird Banken erlauben, die Gebühren für einige Finanztransaktionen kurzeitig zu erhöhen. Damit will sie die Banken dazu motivieren, in einen reibungslosen Übergang in den Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu investieren, der zum Ziel hat, die grenzüberschreitenden Zahlungen so einfach wie die Zahlungen innerhalb eines Landes zu gestalten. 

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Die Europäische Kommission wird Banken erlauben, die Gebühren für einige Finanztransaktionen kurzeitig zu erhöhen. Damit will sie die Banken dazu motivieren, in einen reibungslosen Übergang in den Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) zu investieren, der zum Ziel hat, die grenzüberschreitenden Zahlungen so einfach wie die Zahlungen innerhalb eines Landes zu gestalten. 

Unterstützung von der Kommission

Mit ihrem Entschluss will die Kommission versuchen, nach den zunehmenden Belastungen durch die derzeitigen Unruhen auf den Finanzmärkten Anreize für die Kreditinstitute zu schaffen, die Entwicklung des einheitlichen Euro-Zahlungsraums zu beschleunigen.

Der Bankensektor hatte in der Tat angekündigt, er sei sonst nicht in der Lage, die Frist im November 2009 einzuhalten, um das europäische Lastschriftverfahren einzuführen.

Ein Lastschriftverfahren ermöglicht es einem Kunden, seine Bank mit regelmäßigen Zahlungen in seinem Namen zu beauftragen.

Bisher war dieser Vorgang nur auf nationaler Ebene möglich; der einheitliche Euro-Zahlungsraum würde das Lastschriftverfahren auch auf europäischer Ebene durchführbar machen.

Damit das allerdings geschehen kann, müssen die Banken besonders in eine Aktualisierung ihrer Systeme investieren (EURACTIV vom 24. Juli 2008). Im Gegenzug dazu verlangen sie finanzielle Anreize.

Brüssel reagierte gestern (4. September 2008) auf diese Forderungen und erklärte sich bereit, „Verrechnungsgebühren in Form multilateraler Interbankenentgelte (MIFs) für grenzüberschreitende Lastschriften […] zu befürworten“.

Nachteile für den Verbraucher?

Wird die Erhebung von MIFs erlaubt, heißt das in der Praxis, dass die Bank, die für ihren Kunden ein Lastschriftverfahren durchführt, von der Bank, die das Geld erhält, eine Gebühr erheben darf, die derzeit zwischen 0,03 und 0,90 Euro beträgt. Solche Gebühren werden häufig an den Kunden weitergegeben. Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, wird auch dieses wahrscheinlich die Kosten an seine Kunden weiterleiten. Muss beispielsweise ein Internetanbieter für jede Lastschrift, die er von seinen Kunden erhält, eine Gebühr zahlen, wird er seine eigenen Gebühren erhöhen, wird argumentiert.

Die Kommission hatte in der Tat die Rechtsmäßigkeit multilateraler Interbankenentgelte in Frage gestellt, die Visa (EURACTIV vom 27. März 2008) und Mastercard (EURACTIV vom 04. März 2008) für grenzüberschreitende Kartenzahlungen erhoben hatten. Die Begründung lautete auch damals, dass die Kunden dadurch auf unfaire Weise abgestraft würden.

Nun hat die Kommission solche Gebühren allerdings für legitim erklärt, wenn sie durch die tatsächlichen Kosten der Bank gerechtfertigt und auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt erhoben werden.

Darüber hinaus dürfen Gebühren für SEPA-Transaktionen nicht höher sein als die Gebühren für inländische Transaktionen in den bestehenden Systemen, die nach und nach ersetzt werden sollen.

Nichtsdestotrotz sind sowohl die Verbraucher als auch die KMU unzufrieden mit der Maßnahme, die sie als negatives Zeichen sehen und für nicht ausreichend gerechtfertigt halten.