EU-weite Strafverfolgung von Verkehrsdelikten
Alkohol am Steuer, Ignorieren von roten Ampeln oder Raserei - Verkehrsdelikte sollen künftig EU-weit verfolgt werden. Welches Vergehen wie bestraft wird, entscheiden aber weiterhin die Mitgliedsstaaten. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich 2013 in Kraft treten.
Alkohol am Steuer, Ignorieren von roten Ampeln oder Raserei – Verkehrsdelikte sollen künftig EU-weit verfolgt werden. Welches Vergehen wie bestraft wird, entscheiden aber weiterhin die Mitgliedsstaaten. Die neuen Vorschriften werden voraussichtlich 2013 in Kraft treten.
Wer im EU-Ausland zu schnell, betrunken, telefonierend, unangeschnallt oder bei Rot über die Ampel fährt, muss künftig mit Bußgeldern und Strafverfolgung rechnen. Die Verkehrsminister der EU-Staaten haben sich heute für eine solche grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten ausgesprochen.
Der für Verkehr zuständige EU-Kommissar Siim Kallas erklärte hierzu: "Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer. Viele Menschen scheinen zu denken, dass Regeln im Ausland für sie nicht mehr gelten. Meine Botschaft lautet, dass sie sehr wohl gelten und dass wir sie auch anwenden werden."
Tödliche Verkehrsdelikte
Bisher gehen ausländische Fahrer meistens straflos aus. Der Vorschlag für eine Richtlinie über die grenzüberschreitende Durchsetzung von Vorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit soll das ändern. Die Verkehrsdelikte, die künftig grenzüberschreitend geahndet werden sollen sind:
– Geschwindigkeitsübertretungen
– Überfahren eines roten Stopplichts
– Missachtung der Gurtanlegepflicht
– Alkohol am Steuer
– Fahren unter Drogeneinfluss
– kein Tragen von Sicherheitshelmen
– rechtswidrige Nutzung der Standspur
– rechtswidrige Nutzung von Mobiltelefonen beim Fahren.
Die vier erstgenannten Verkehrsdelikte sind für 75 Prozent der jährlich etwa 40.000 Verkehrstoten auf Europas Straßen verantwortlich.
EU-Netz für Datenaustausch
Damit die ausländischen Autofahrer künftig identifiziert werden können, soll ein EU-Netz für den elektronischen Datenaustausch zur Ermittlung des Fahrzeughalters eingerichtet werden. Der Mitgliedstaat, in dem das Delikt begangen wurde, hat dann freie Hand, das Verkehrsdelikt zu ahnden.
Die Richtlinie soll nach dem Willen der 27 Verkehrsminister weder die Arten der geahndeten Verstöße noch das Strafmaß harmonisieren. Damit gelten sowohl hinsichtlich der Art des Verstoßes als auch der Strafen, die verhängt werden, weiterhin die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten.
Grüne fordern Harmonisierung
Die Grünen haben bereits angekündigt, das sie diesen Punkt in den Verhandlungen zwischen Rat und Parlament ändern wollen.
Das Europäische Parlament wird sich voraussichtlich im Frühjahr 2011 mit der Richtlinie befassen.
"In Deutschland beispielsweise können Halter dann weiterhin unter Berufung auf das Zeugnisverweigerungsrecht die Herausgabe des Namens des Fahrers verweigern und damit eine Durchsetzung der Vorschriften verhindern. Indem sich die deutsche Bundesregierung auf europäischer Ebene massiv für diese Regelung eingesetzt hat, ruft sie die Bürger zum Rechtsbruch im EU-Ausland auf", meint Michael Cramer, Verkehrspolitiker der Grünen im EU-Parlament.
mka
Links
Kommission: Straßensicherheit: EU hart gegenüber Fahrern, die Verkehrsdelikte im Ausland begehen (2. Dezember 2010)
Kommission: Straßenverkehrssicherheit – grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsdelikten (2. Dezember 2010)
Rat: Council conclusions on road safety (2. Dezember 2010)
Kommission: Website zur Straßenverkehrssicherheit