EU verschlechtert Schutz deutscher Sparer

Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU) schlägt Alarm: Die geplante EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme droht den bestehenden Schutz aufzuweichen. Das gute deutsche System werde einer schlechten EU-Regelung geopfert. Eine Begrenzung des Einlagenschutzes auf 100.000 Euro wäre ein substanzieller negativer Eingriff in die Strukturen der Kreditwirtschaft.

Europaminister Wolfgang Reinhart will nicht „eine gute deutsche Regelung einer schlechteren EU-Regelung opfern“ (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)
Europaminister Wolfgang Reinhart will nicht "eine gute deutsche Regelung einer schlechteren EU-Regelung opfern" (Foto: Deutscher Bundestag/Lichtblick/Achim Melde)

Europaminister Wolfgang Reinhart (CDU) schlägt Alarm: Die geplante EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme droht den bestehenden Schutz aufzuweichen. Das gute deutsche System werde einer schlechten EU-Regelung geopfert. Eine Begrenzung des Einlagenschutzes auf 100.000 Euro wäre ein substanzieller negativer Eingriff in die Strukturen der Kreditwirtschaft.

„Der Schutz für die Sparer muss vor allen anderen Überlegungen stehen. Wir dürfen unser gutes System der freiwilligen Einlagensicherung einerseits und der Institutssicherung andererseits keinesfalls für eine schlechtere EU-Regelung opfern“, sagte der baden-württembergische Minister für Bundes-, Europa- und internationale Angelegenheiten, Wolfgang Reinhart, am Mittwoch in Berlin.

Bundesrat kämpft am Freitag

„Stabile Einlagensicherungssysteme sind für das Vertrauen der Anleger fundamental“, betonte Reinhart. Bislang habe in Deutschland noch kein Kunde der Sparkasse oder eines genossenschaftlichen Instituts seine Einlagen verloren. Doch mit den neuen Plänen der EU müssten gerade Sparkassenkunden mit einer dramatischen Senkung des Sicherungsniveaus rechnen.

„Das dürfen wir nicht zulassen. Wir werden uns deshalb in der Sitzung des Bundesrates am kommenden Freitag (24.September) dafür stark machen, dass die Institutssicherung als vollständige Alternative zur gesetzlichen Einlagensicherung erhalten bleibt. Gleichzeitig sollen die Einlagensicherungssysteme auch künftig auf freiwilliger Basis Deckungssummen in unbegrenzter Höhe anbieten können.“

Außerdem sollten Banken und Sparkassen, die eine Institutssicherung haben, niedrigere Beiträge in gesetzliche Einlagensicherungssysteme einzahlen müssen, um eine doppelte Belastung zu vermeiden.

Die EU-Kommission hatte als Reaktion auf die Finanzmarktkrise eine grundlegende Veränderung der bestehenden Sicherungssysteme der Banken angekündigt. Die Pläne zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie, die sich hauptsächlich auf die Auszahlung der Kundeneinlagen im Insolvenzfall richtet, sehen vor, dass sich künftig alle Kreditinstitute in Europa einem Einlagensicherungssystem anschließen sollen.

Derzeit 40 verschiedene Systeme in Europa

Dabei soll die Absicherung der Kunden auf einheitlich 100.000 Euro festgeschrieben werden. Höhere Beträge sollen nicht zulässig sein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Die Europäische Kommission begründete ihre Pläne mit der unterschiedlichen Ausgestaltung in den Mitgliedsstaaten und der mangelnden Kapitalausstattung der heutigen Deckungssysteme. In Europa existieren derzeit 40 verschiedene Einlagensicherungssysteme, die verschiedene Einlegergruppen und Einlagen in unterschiedlicher Höhe schützen. In der Krise haben sich einige Systeme als unterfinanziert erwiesen.

Deutliche Verschlechterung

„Ein geringerer EU-Standard kann nicht Maßstab für die Sicherungssysteme in Deutschland sein“, sagte Reinhart. Die Absicherung von maximal 100.000 Euro pro Kunde würde in Deutschland zu einer deutlichen Verschlechterung führen. Denn zu den Kunden zählten auch viele kleinere und mittlere Unternehmen, die das Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft bildeten.

„Jeder Wettbewerb um das beste Sicherungssystem käme zum Erliegen. Die Bonität eines Kreditinstituts wäre unerheblich, das kann angesichts der Finanzkrise niemand für gut heißen“, so der Minister. „Die deutschen lokalen Sparkassen und deren Kunden würden dann letztlich für jedes Kreditinstitut in Europa haften, jede Bankeninsolvenz in Europa zu einer unmittelbaren Unsicherheit bei den Sparern führen.“

Unvereinbar mit Subsidiaritätsprinzip

Reinhart  wies zudem auf die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit dem Subsidiaritätsgrundsatz hin: Ein Vorhaben der EU sei mit dem Subsidiaritätsprinzip nur dann vereinbar, wenn die damit verfolgten Ziele nicht ausreichend auf regionaler oder lokaler Ebene erreicht werden könnten.

Als zweite Bedingung müsse hinzutreten, dass die Maßnahme wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sei. „Das Beispiel der deutschen Institutssicherung zeigt, dass das von der EU-Kommission verfolgte Ziel eines ausreichenden Schutzes der Anleger auch auf regionaler oder lokaler Ebene erreicht werden kann. Die von der EU-Kommission geplante Maximalharmonisierung der Einlagensicherungssysteme in der EU bringt keine deutlichen Vorteile für deutsche Anleger mit sich, im Gegenteil: Der Richtlinienentwurf schränkt den Raum für nationale Entscheidungen unangemessen ein“, so Reinhart.

„Deutsches Bankensystem besonders krisenresistent“

Gegenüber EURACTIV.de unterstreicht Reinhart, dass sich die Drei-Säulen-Struktur des deutschen Bankensystems aufgrund ihrer Besonderheit und ihrer regionalen Verflechtung als besonders krisenresistent erweise. Die in Deutschland praktizierte Institutssicherung werde von der EU-Kommission jedoch nicht als vollwertiges Äquivalent zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an der europäischen Einlagensicherung könnte gerade regional verwurzelte Institutsgruppen in ihrem Bestand gefährden. Diese verfügten mit ihren Institutssicherungssystemen über eigene Deckungssysteme, die die Einlagen privater Kunden in unbegrenzter Höhe schützten.

Folgen einer Maximalharmonisierung

Eine Maximalharmonisierung – eine EU-weit geltende Begrenzung der Deckungssumme für Einlagensicherungssysteme auf maximal 100.000 Euro – würde dazu führen, dass das deutsche System und damit die hiesigen regionalen Systeme, insbesondere die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, weniger leistungsfähig wären.

Die bereits bestehenden Einlagensicherungssysteme bieten jetzt schon einen größeren Schutz, als ihn der Richtlinienvorschlag vorsieht. Eine Begrenzung des Einlagenschutzes auf 100.000 Euro wäre demnach ein substanzieller negativer Eingriff in bestehende Strukturen der Kreditwirtschaft. Das wäre, so Reinhart zu EURACTIV.de, im Hinblick auf den Mitgliedsstaat Deutschland eine Verschlechterung für den Bürger.

Besserer Schutz für Anleger

Indessen gab die Bundesregierung Mittwoch Abend eine Pressmitteilung heraus, wonach sie den Anlegerschutz in Deutschland deutlich stärken will. Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Regelungen zur Registrierung und Beaufsichtigung von Anlageberatern beschlossen.

EURACTIV zitiert die Pressemitteilung:

"Viele Bürger mussten im Zuge der Finanzmarktkrise Verluste bei ihren privaten Geldanlagen hinnehmen. Die Finanzmarktkrise hat auch bei der Anlageberatung Defizite sichtbar gemacht, die es zu beheben gilt.

Vor Falschberatung schützen

Um Anleger vor falscher Beratung zu schützen, müssen inländische Banken und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Anlageberater künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) registrieren lassen. Das gilt auch für Vertriebsverantwortliche und so genannte Compliance-Beauftragte. Außerdem müssen die Institute die angemessene Qualifikation ihrer Mitarbeiter bestätigen.

Sanktionen: Die Bafin kann einem Unternehmen künftig den Einsatz von Mitarbeitern zeitweise untersagen, bei schwerwiegenden Verstößen sogar bis zu zwei  Jahren. Ferner kann die Behörde Falschberatung mit Bußgeldern ahnen.

Produktinformationen von allen Banken

Alle Institute werden verpflichtet, für private Kunden Produktinformationsblätter herauszugeben. Kurz und verständlich sollen diese "Beipackzettel" zu Geldanlagen über die wesentlichen Eigenschaften des Finanzproduktes aufklären.

Zwar hatten einige Banken Anfang des Jahres die Initiative von Verbraucherministerin Aigner aufgegriffen. Sie setzen bei der Kundenberatung schon heute eigene Informationsblätter ein.

Für die Bundesregierung reicht das nicht aus. Ziel ist, dass alle Bankkunden  gleichermaßen informiert werden. Anleger sollen vor allem auch die Risiken von Bankprodukten besser erkennen können.              

Die Bundesregierung wird die einheitliche Gestaltung dieser Produktinformationen in einer Rechtsverordnung konkretisieren. 

Aufsicht über "Grauen Kapitalmarkt" geplant

Außerdem wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Regulierung des so genannten "grauen Kapitalmarkts" auf den Weg bringen.

Er soll dazu beitragen, vor allem die Produkte geschlossener Fonds stärker zu regulieren. Vorgesehen sind etwa höhere Anforderungen für Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte und eine genauere Überprüfung seitens der Bafin. Geschlossene Fonds sehen in der Regel lange Laufzeiten und hohe Mindestanlagesummen vor. Sie bieten aber kaum Möglichkeit, während der Laufzeit Anteile zu veräußern.

Zum anderen sind für die gewerblichen Vermittler solcher Produkte deutlich schärfere Qualifizierungs- und Registrierungspflichten vorgesehen. So sollen unqualifizierte Vermittler keine Gewerbeerlaubnis mehr erhalten. Und auch für sie sollen wie für Banken  präzise Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten gelten.

Mit den beiden Gesetzesvorhaben schließt die Bundesregierung bestehende Lücken und stärkt den Anlegerschutz deutlich. Das kommt nicht zuletzt der Finanzstabilität insgesamt zugute."

Kontext 

Produktinformationsblätter zu Finanzprodukten