EU verklagt Slowakei wegen Umgang mit Mülldeponien
Die Europäische Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Slowakei, weil das Land die EU-Richtlinie zu Mülldeponien in Bezug auf insgesamt 21 stillgelegte Deponien nicht eingehalten habe.
Die Europäische Kommission klagt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Slowakei, weil das Land die EU-Richtlinie zu Mülldeponien in Bezug auf insgesamt 21 stillgelegte Deponien nicht eingehalten habe.
Gemäß der EU-Deponierichtlinie hätten die Mitgliedstaaten alte Deponien bis zum 16. Juli 2009 schließen müssen, die Slowakei hatte jedoch Ausnahmen erhalten.
Im April 2017 richtete die Europäische Kommission eine förmliche Aufforderung an Bratislava, der Richtlinie nachzukommen, woraufhin im März 2019 eine detailliertere Stellungnahme folgte.
Die Slowakei hat seitdem 14 nicht konforme Deponien geschlossen, einige wurden jedoch saniert und neu genehmigt.
Das Land hat auch versucht, nationale Gesetze zu verbessern, sodass Deponiebetreiber, die die Vorschriften nicht einhalten, mit Geldstrafen von bis zu sieben Millionen Euro belegt werden können, und der Bau neuer Deponien wurde gestoppt. Auch wurden die Deponiegebühren seitdem erhöht.
Nach Angaben der Kommission müssen jedoch noch immer bis zu 21 slowakische Deponien Maßnahmen ergreifen. Obwohl diese stillgelegt sind, seien sie nicht rekultiviert und endgültig geschlossen worden, wie es die EU-Richtlinie vorschreibt.
Die Deponien stellen damit aus Sicht der Kommission weiterhin eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit dar.