EU-US-Zollabkommen: Keine Ausnahmen für Rüstungsgüter

Im neuen EU-US-Zollabkommen sind keine generellen Ausnahmen für Rüstungsgüter vorgesehen. Die Zölle auf europäische Waren sollen zwar auf maximal 15 Prozent begrenzt werden, gelten aber weiterhin auch für militärische Ausrüstung.

EURACTIV.com
[Jabin Botsford/The Washington Post via Getty Images]

Der heute vorgelegte gemeinsame Rahmen für ein EU-US-Abkommen über Zölle bleibt ebenso vage wie bei der ursprünglichen Ankündigung im Juli. Die EU-Kommission bestätigte jedoch, dass es keine generelle Ausnahmeregelung für Rüstungsgüter geben wird.

US-Präsident Donald Trump hatte Ende Juli erklärt, die EU werde im Rahmen eines Handelsabkommens „gewaltige Mengen“ an Rüstungsgütern kaufen.

Die Ankündigung sorgte in Europa für Verwunderung, da man dort bestrebt ist, die Abhängigkeit von US-Rüstungskonzernen zu verringern. Gleichzeitig blieb unklar, wie sich die Zölle auf die europäische Rüstungsindustrie auswirken werden.

„Rüstungsgüter werden nicht von den US-Zöllen ausgenommen“, sagte ein hochrangiger EU-Beamter am Donnerstag vor Journalisten, fügte jedoch hinzu, dass weitere gezielte Ausnahmen zu erwarten seien, da die USA an „bestimmten Waffensystemen“ und Halbleitern interessiert seien.

Der gemeinsame Rahmen begrenzt die US-Zölle auf europäische Waren auf maximal 15 Prozent, sieht jedoch Ausnahmen für bestimmte Produkte vor, darunter Flugzeuge und Flugzeugteile.

Auch die Zölle auf Autos und Autoteile sollen von derzeit 27,5 auf 15 Prozent sinken – allerdings erst, wenn die Kommission einen Vorschlag zur Abschaffung der Zölle auf US-Industriegüter vorgelegt hat. Beide Seiten wollen zudem bei der Problematik der Überkapazitäten in Stahl und Aluminium zusammenarbeiten.

Bislang entspricht all dies den Ankündigungen vom Juli.

Der gemeinsame Rahmen bestätigt zudem schriftlich Trumps frühere Aussage über höhere EU-Ausgaben für US-Militärausrüstung:

„Die Europäische Union plant, die Beschaffung von militärischer und verteidigungspolitischer Ausrüstung aus den Vereinigten Staaten erheblich zu steigern – mit Unterstützung und Förderung durch die US-Regierung“, heißt es in dem Dokument.

Details zu diesem Versprechen fehlen jedoch, da die EU-Kommission, die die Zollfragen verhandelt hat, keine Zuständigkeit für die Rüstungsbeschaffung der EU-Staaten hat. Diese liegt traditionell in nationaler Verantwortung.

Ein anderer EU-Vertreter erklärte, diese Steigerung „ist sicherlich nichts, was die Kommission durchsetzen könnte. Aber wir haben das Thema ausführlich mit den Mitgliedstaaten besprochen und konnten es deshalb so im gemeinsamen Text verankern.“

Er ergänzte, der Text nenne bewusst keine konkreten Summen und halte das Versprechen für höhere Verteidigungsausgaben allgemein.

(cp, jl)