EU und Mexiko besiegeln aktualisiertes Handelsabkommen
Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko über ein aktualisiertes Handelsabkommen sind abgeschlossen. Nach Brasilien ist das Land in Lateinamerika der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union.
Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko über ein aktualisiertes Handelsabkommen sind abgeschlossen. Nach Brasilien ist das Land in Lateinamerika der zweitgrößte Handelspartner der Europäischen Union.
Die Verhandlungen über ein neues, modernisiertes Abkommen begannen im Mai 2016 und eine grundsätzliche Einigung über Handelsaspekte wurde zwei Jahre später erzielt, aber nie ratifiziert. Derzeit werden die Handels- und Kooperationsbeziehungen zwischen der EU und dem lateinamerikanischen Land durch ein globales Abkommen aus dem Jahr 2000 geregelt.
„Die EU und Mexiko sind bereits vertrauensvolle Partner“, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Jetzt wollen wir unsere Zusammenarbeit noch weiter vertiefen, was unseren Menschen und Volkswirtschaften sehr zugutekommen wird“. Sie sprach auch davon, dass dass Landwirte und Agrar- und Lebensmittelunternehmen neue Exportmärkte gewinnen würden.
Die Ankündigung folgt auf die Unterzeichnung eines ähnlichen Abkommens, dass die EU vor rund einem Monat mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay unterzeichnet hat. Der Agrarsektor hatte das Abkommen stark kritisiert.
Die Kommission sagte, dass die Handelselemente des Abkommens „eine bereits florierende“ Beziehung stärken werden. Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte im Jahr 2023 ein Volumen von 82 Milliarden Euro, der beidseitige Handel mit Dienstleistungen im Jahr 2022 hatte ein Volumen von 22 Milliarden Euro.
Das Abkommen sieht die Abschaffung hoher Zölle auf EU-Exporte von Lebensmitteln und Agrarprodukten, darunter Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Nudeln, Äpfel, Marmelade, Schokolade und Wein, vor. Zusätzlich sollen traditionelle europäische Produkte geschützt werden.
Ein Kapitel des Abkommen umfasst Handel und Nachhaltigkeit und legt verbindliche Verpflichtungen in Bezug auf Arbeitsrechte, Umweltschutz, Klimawandel und verantwortungsvolle Unternehmensprodukte fest, erklärte die Kommission. Es enthalte auch einen Streitbeilegungsmechanismus, um die Durchsetzung dieser Bestimmungen sicherzustellen.
Zu den umstrittensten Themen bei den Verhandlungen gehörten der Investitionsschutz und die Anerkennung traditioneller Lebensmittel und Getränke aus der EU in Mexiko.
Gewinn für Landwirtschaftssektor
Ein hochrangiger Kommissionsbeamter erklärte, dass der Abschluss des Abkommens sei durch Mexikos Pläne zur Verfassungsänderung zugunsten des staatlichen Elektrizitätsunternehmens ins Stocken geraten. Das wiederum hätte zur Neuverhandlung wesentlicher Elemente des Abkommens geführt.
Im Gegenzug für den Verlust des Zugangs der EU zum mexikanischen Strommarkt beschränkte Brüssel die Quoten für mexikanische Exporte bestimmter „sensibler“ landwirtschaftlicher Erzeugnisse, so der Beamte weiter.
Für Rindfleisch betrug das ursprünglich ausgehandelte Kontingent 10.000 Tonnen zu einem Zollsatz von 7,5 Prozent, während das Abkommen von 2024 dieses Kontingent auf 5.000 Tonnen halbiert, was dem Kontingent für Rinderinnereien (Organe) entspricht. Das Geflügelkontingent wurde von 10.000 Tonnen auf 6.667 Tonnen gesenkt. Die Ausfuhren von zollfreiem Ethanol für „andere Verwendungszwecke“ – nicht für Spirituosen – wurden von 18.000 Tonnen auf 5.500 Tonnen gesenkt.
Mexiko wird außerdem seine hohen Zölle auf mehrere EU-Ausfuhren von Agrar- und Ernährungsgütern abschaffen, beispielsweise bis zu 45 Prozent auf Käse, 50 Prozent auf Milch und 45 Prozent auf Schweinelende. Die Zahl der traditionellen EU-Produkte, die in der neuesten Fassung des Abkommens geschützt sind, hat sich mit 232 Spirituosen und 336 Weinen, Bieren und Lebensmitteln fast verdoppelt.
[OM/VB]