EU-Taxonomie: Gericht lehnt Klage von SPD-Europaabgeordneten ab
Eine Klage gegen die umstrittene EU-Taxonomie, die Atomkraft und Erdgas ein “grünes” Label für die Finanzmärkte verleiht, durch den SPD-Europaabgeordneten René Repasi wurde erstinstanzlich von einem EU-Gericht abgelehnt.
Die EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzen regelt, welche Investitionen auf den Finanzmärkten als nachhaltig bezeichnet werden können. Dass Atomkraft und Erdgas darin aufgenommen wurden, hatten im Frühjahr 2022 für Aufregung gesorgt.
Einer der Klageführer damals war der SPD-Europaabgeordnete und Professur für EU-Recht in Rotterdam, René Repasi, der die Klage beim EU-Gericht vorbrachte.
Denn die EU-Kommission war damals damit beauftragt, im Alleingang zu entscheiden, ob das grüne Label für Gas und Atomkraft kommen soll – ohne Mitspracherecht des Parlaments.
Repasi hatte daher die Klage “gegen den delegierten Rechtsakt zur EU-Taxonomie vor dem EuGH erhoben, um die demokratischen Vorrechte des Europäischen Parlaments zu verteidigen”, so erklärte er sich 2022.
Damit ist er jetzt erstinstanzlich gescheitert. Das EU-Gericht hat am Mittwoch (21. Juni) die Klage des SPD-Politikers abgewiesen, mit der Begründung, dass er als Europaabgeordneter im Alleingang nicht klagefähig sei.
Denn gegen EU-Recht klagen darf nur, wer direkt und unmittelbar betroffen ist – oder privilegiert ist, wie etwa die Mitgliedstaaten. Für einzelne EU-Parlamentarier gelte das nicht, stellte der EuGH fest.
Allerdings ist die Klage von Ripasi gegen die Taxonomie nur eine von vielen. Denn auch Umwelt-NGOs und Österreich klagen. Auf Anfrage von EURACTIV spielte Repasi die Bedeutung der Entscheidung allerdings herunter.
“Es ist aber auch nur ein Beschluss in erster Instanz. Ich kann den Beschluss noch beim EuGH anfechten”, erklärte er.
Das letzte Wort sei daher noch nicht gesprochen.
“Das werde ich jetzt prüfen, halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass ich diesen Schritt auch gehe. Jetzt ist erstmal Halbzeit und die zweite Spielhälfte wird erst noch angepfiffen”, fügte er hinzu.
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Vorerst keine Rechtsgeschichte geschrieben
Gleichzeitig scheiterte Repasi zumindest erstmal mit seinem zweiten Anliegen: einen Präzedenzfall für Abgeordneten-Klagen schaffen.
“Bisher gibt es übrigens kein individuelles und einklagbares Recht für einzelne Abgeordnete, wie wir es im deutschen Verfassungsrecht kennen. Mit dieser Klage will ich ein echtes Minderheitenrecht für einzelne Europaabgeordnete schaffen”, sagte der EU-Rechtsexperte als er die Klage einreichte.
Repasis Argumentation, dass der technokratische Umgang mit der EU-Taxonomie seine Rechte als Abgeordneter verletze, widerlegte das Gericht.
Die Rechte als Mitglied der Legislative, dem EU-Parlament, würden sich auf den aktiven, internen Gesetzgebungsprozess des Parlaments beschränken und könne “daher nicht als unmittelbar betroffen angesehen werden.”