EU-Taxonomie: Atomkraft und Gas sollen offiziell "grün" werden

Die EU-Kommission hat seinen offiziellen Vorschlag vorgelegt, Atom- und Gaskraft in die EU-Taxonomie für nachhaltigen Finanzen aufzunehmen. Ihr Klima-Beitrag soll "vorbehaltlich klarer Grenzen und Ausstiegsfristen" anerkannt werden.

EURACTIV.com
Mairead McGuinness
Mairead McGuinness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen, hält eine Pressekonferenz über die Taxonomie in Brüssel, 2. Februar 2022. [<a href="https://audiovisual.ec.europa.eu/en/photo/P-054185~2F00-01" target="_blank" rel="noopener">[EC - Audiovisual Service]</a>]

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch (2. Februar) ihren offiziellen Vorschlag vorgelegt, Energie aus Atom und Gas in die EU-Taxonomie für nachhaltigen Finanzen aufzunehmen. Ihr Beitrag zu den europäischen Klimazielen soll „vorbehaltlich klarer Grenzen und Ausstiegsfristen“ anerkannt werden.

Die neuen Vorschriften nehmen Gas und Atomenergie als „Übergangstechnologien“ in die EU-Taxonomie auf – die Liste der EU, die vorgibt, welche Investitionen auf den Finanzmärkten als nachhaltig eingestuft werden können.

Hinzu kommen neue Transparenzvorschriften, nach denen die Unternehmen jährlich über ihre Einhaltung der grünen Kriterien berichten müssen.

Die Einhaltung der Umweltauflagen muss von externen Gutachtern geprüft werden, um „Greenwashing“ zu verhindern und sicherzustellen, dass das begehrte EU-Label für grüne Investitionen nicht aufgrund falscher Versprechungen vergeben wird.

Ziel sei es, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen und aus der Kohle, dem umweltschädlichsten fossilen Energieträger, auszusteigen, betonte die Kommission.

„Wir wissen, dass wir uns von besonders schädlichen Energiequellen wie der Kohle verabschieden müssen, die heute noch 15 Prozent der Stromerzeugung in Europa ausmacht“, sagte Mairead McGuiness, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen.

„Heute legen wir dar, wie Gas und Atomkraft einen Beitrag zu dem schwierigen Übergang zur Klimaneutralität leisten könnten“, fügte sie hinzu. Für beide Energieträger im Rahmen des Taxonomievorschlags würden „klare Grenzen und Ausstiegsfristen“ gelten.

Der Vorschlag ist politisch heikel. Frankreich hatte die Kommission gedrängt, Atomkraft in die EU-Taxonomie aufzunehmen, während Österreich und Luxemburg gedroht haben, wegen der Aufnahme von Atomkraft und Gas in die Liste der grünen Investitionen Klage einzureichen.

„Wir werden gemeinsam mit Österreich weitere rechtliche Schritte in Erwägung ziehen“, reagierte der luxemburgische Energieminister Claude Turmes auf Twitter und griff damit frühere Warnungen von Österreichs Klimaministerin Leonore Gewessler auf.

Deutschland lehnt die Atomkraft als nachhaltige Energiequelle weiterhin ab, hat aber detaillierte Forderungen in Bezug auf Erdgas gestellt. Sein Blick liegt dabei eindeutig auf den Anforderungen seiner energiehungrigen Industrie, für die die Aufnahme von Gas von entscheidender Bedeutung sein wird.

Kriterien für Gas

Der heutige Taxonomie-Vorschlag baut auf einem Entwurf auf, den die Europäische Kommission am 31. Dezember an die EU-Mitgliedstaaten zur Konsultation weitergeleitet hat und der den Medien zugespielt wurde.

Nach den Vorgaben müssen neue Gasanlagen ein bestehendes Kohlekraftwerk ersetzen und bis zum 31. Dezember 2030 gebaut werden, um das grüne EU-Label zu erhalten.

Neue Gasanlagen müssen außerdem so ausgelegt sein, dass sie bis zum 31. Dezember 2035 zu 100 Prozent mit erneuerbaren oder kohlenstoffarmen Brennstoffen betrieben werden können und während ihrer Lebensdauer zu „einer Emissionsreduzierung von mindestens 55 Prozent“ beitragen. Die direkten Emissionen müssen unter 270 g CO2e/kWh liegen und dürfen einen Durchschnitt von 550 kg CO2e/kW über 20 Jahre nicht überschreiten.

Es wurden jedoch auch Änderungen gegenüber dem früheren Entwurf der Kommission vorgenommen, der eine Beimischungsquote von 30 Prozent dekarbonisierter Gase bis 2026 und 55 Prozent bis 2030 vorsah.

Diese Anforderungen wurden gestrichen, was den Forderungen Deutschlands nachkommt, das die Zwischenziele als „nicht realistisch zu erreichen“ bezeichnete. Das Ziel für 2035 bleibt unangetastet.

Kriterien für Atomkraft

Im Falle der Atomenergie müssen neue Anlagen vor 2045 eine Baugenehmigung erhalten und detaillierte Pläne vorlegen, um bis 2050 ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu errichten.

Dies sorgte für Empörung bei Atomkraftgegner:innen, denen zufolge die Pläne auf Versprechungen beruhten, die bis Mitte des Jahrhunderts nicht überprüfbar seien. Die Kommission wies diese Bedenken jedoch zurück und erklärte, die Verpflichtung müsse formell von den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten eingegangen werden.

„Dieses so genannte Versprechen, bis 2050 ein Endlager für hochradioaktive Abfälle zu haben, ist in Wirklichkeit ein Dokument, das auf Ebene der Mitgliedstaaten genehmigt und der Kommission vorgelegt wurde“, im Rahmen der Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle, erklärte ein EU-Beamter.

Die einzige wesentliche Änderung betrifft den unfalltoleranten Atombrennstoff – ein Kernbrennstoff, der die Brennstoffleistung unter Störfallbedingungen verbessern soll. Dem Vorschlag zufolge muss dieser „ab 2025“ zur Verfügung stehen, damit Kernkraftprojekte das EU-Siegel für grüne Investitionen erhalten können.

Unfalltolerante Brennstoffe befinden sich erst im Forschungsstadium, so die europäische Atomkraft-Lobbygruppe Foratom. Die Kriterien seien folglich „inakzeptabel“, wenn sie ohne Verzögerung umgesetzt würden.

Letztendlich hat die Kommission der Industrie eine Frist bis 2025 eingeräumt, um unfalltolerante Kraftstoffe einzuführen, anstatt sie sofort zu fordern. Nach dem Vorschlag für die Taxonomie muss die Technologie „von der nationalen Sicherheitsbehörde zertifiziert und genehmigt“ werden, um in Frage zu kommen.

Reaktionen

Umweltschützer:innen zeigten sich enttäuscht über den Taxonomievorschlag der Kommission.

„Die EU-Taxonomie wurde als wichtiges Instrument zur Anpassung der Finanzströme an das Pariser Abkommen konzipiert. Stattdessen untergräbt Europa seine Führungsrolle im Klimaschutz und senkt die Standards in der EU und darüber hinaus“, sagte Laurence Tubiana, CEO der European Climate Foundation.

„Die Kennzeichnung von Gas als ‚grün‘ ist Greenwashing. Der Finanzsektor braucht Klarheit: Dieser schwache Kompromiss zu Gas untergräbt die gesamten Ambitionen der EU für die Taxonomie und wird dazu führen, dass Investoren nach zuverlässigeren, wissenschaftlich fundierten Kriterien suchen“, sagte sie.

Die Naturschutzorganisation WWF forderte das Europäische Parlament auf, den Vorschlag abzulehnen, da dieser das Ergebnis einer Allianz zwischen atom- und gasfreundlichen EU-Mitgliedstaaten unter der Führung Frankreichs sei.

„Die Europäische Kommission hat den europäischen Regierungen erlaubt, dieses Taxonomiegesetz in die Gosse zu ziehen – und dieses Fiasko wird ein riesiges Durcheinander auf den Finanzmärkten verursachen. Wissenschaftlich gesehen ist dieses Gesetz ein Betrug, der abgelehnt werden muss, um die Glaubwürdigkeit der gesamten EU-Taxonomie zu schützen“, sagte Sebastien Godinot, leitender Wirtschaftswissenschaftler beim WWF European Policy Office.

Nächste Schritte

Der Vorschlag für die Taxonomie für Kernenergie und Gas wird nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten vorgelegt, die vier Monate Zeit haben, ihn zu prüfen. Sie können keine Änderungen an dem Vorschlag vornehmen und ihn nur ablehnen.

Beide Organe können auf Wunsch eine zusätzliche Prüfungszeit von zwei Monaten beantragen. Wenn sie keine Mehrheit für ein Veto finden, wird der Vorschlag angenommen.

Der vollständige Text des Taxonomievorschlags ist hier abrufbar. Außerdem lohnt sich ein Blick auf Anhang 1 (Gas), Anhang 2 (Kernkraft) und Anhang 3 (Offenlegungsvorlagen).