EU steht Kampf um Deregulierung im Telekommunikationssektor bevor

Es wird erwartet, dass die Reformen des Telekommunikationssektors ganz oben auf der politischen Agenda für die nächste Legislaturperiode der EU stehen werden. Schon jetzt wird über die Notwendigkeit einer Deregulierung des Sektors gestritten.

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Der Antrieb zur Regulierung des Sektors wird durch seine Rolle als Rückgrat der digitalen Wirtschaft verstärkt. Die Aufrüstung der Telekommunikation, einschließlich der 5G-Standalone-Technologie, wird als entscheidend dafür angesehen, dass Europa seine digitalen Ambitionen verwirklichen und auf der globalen Bühne wettbewerbsfähig bleiben kann. [David Hajnal / Shutterstock]

Es wird erwartet, dass die Reformen des Telekommunikationssektors ganz oben auf der politischen Agenda für die nächste Legislaturperiode der EU stehen werden. Schon jetzt wird über die Notwendigkeit einer Deregulierung des Sektors gestritten.

Der Anreiz zur Regulierung des Sektors wird durch seine wichtige Rolle als Rückgrat der digitalen Wirtschaft verstärkt.

Die Aufrüstung der Telekommunikation, einschließlich der 5G-Standalone-Technologie, wird als entscheidend dafür angesehen, dass Europa seine digitalen Ambitionen verwirklichen und auf der globalen Bühne wettbewerbsfähig bleiben kann.

Für diese Aufrüstung sind Investitionen in Höhe von 174 bis 200 Milliarden Euro auf europäischer Ebene erforderlich und die Kommission sieht in der Deregulierung ein wichtiges Instrument, um dieses Finanzierungsziel zu erreichen.

Verbraucherverbände und kleinere Telekommunikationsbetreiber argumentieren jedoch, dass eine Deregulierung dem Wettbewerb und den Endnutzern, insbesondere schwächeren Gruppen, schaden würde.

Die nächste Kommission soll den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) bis Dezember 2025 überprüfen. Die neue politische Zusammensetzung der Institutionen nach den Europawahlen im Juni wird sich dabei auf die Reform auswirken. Das voraussichtlich weiter nach rechts rückende EU-Parlament wird sich Reformen auf EU-Ebene wahrscheinlich entgegenstellen.

Die anstehende Veröffentlichung eines Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit der EU durch den ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten und EZB-Direktor Mario Draghi – sowie seine mögliche Ernennung in ein Spitzenamt der EU – könnten den Zeitplan ebenfalls beeinflussen.

Der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation gilt für Betreiber auf der Grundlage ihrer Marktmacht. Er regelt sowohl die passive Infrastruktur, wie Kabel, Masten und Steckdosen, als auch die aktive Infrastruktur, wie Switches, Router und Gateways.

Die einzige Telekommunikationsverordnung, die in der vorherigen Legislaturperiode verabschiedet wurde, das Gigabit-Infrastrukturgesetz (GIA), reguliert alle Betreiber unabhängig von ihrer Marktmacht und konzentriert sich auf die passive Infrastruktur.

In der nächsten Legislaturperiode könnten die Prinzipien dieses Gesetzes als „zentraler und grundlegender Teil der zukünftigen Telekommunikationsgesetzgebung dienen, da es sich auf passive Dienste konzentriert“ und alle Betreiber reguliert.

Dies erklärte Innocenzo Genna, ein Rechtsberater der italienischen Regierung für die digitale Transformation, gegenüber Euractiv.

Deregulierung

Die im Februar veröffentlichte Gigabit-Empfehlung ist der „erste Vorstoß der Kommission in Richtung Deregulierung des [Telekommunikations-]Sektors“, so Genna.

Bei der Gigabit-Empfehlung handelt es sich um eine technische, unverbindliche Anleitung der Kommission, die beschreibt, wie die nationalen Telekommunikationsregulierungsbehörden den Kodex umsetzen sollten.

Die Empfehlung signalisiert eine Veränderung, sagte Genna. Die nationalen Regulierungsbehörden könnten nun auf verstärkten Widerstand seitens der Kommission stoßen, wenn sie versuchen, Betreiber mit beträchtlicher Marktmacht zu regulieren, erklärte er.

Bereits im April hatte die Kommission ein Veto gegen einen Entscheidungsentwurf der maltesischen Regulierungsbehörde eingelegt, mit dem dem etablierten lokalen Betreiber GO Verpflichtungen auferlegt werden sollten.

In einer Reaktion auf das Telekommunikations-Weißbuch der Kommission vom Februar lobte der Verband der großen Telekommunikationsbetreiber ETNO die Anerkennung der Größenordnung als entscheidenden Faktor zur Eröffnung von Möglichkeiten.

Gleichzeitig kritisierte er die derzeitige Marktfragmentierung in der EU als schädlich für die Interessen der Union.

Die jüngste Übernahmewelle von Betreibern aus den USA und den Golfstaaten auf dem europäischen Markt hat Bedenken hinsichtlich eines Souveränitätsverlustes geweckt.

Einige Branchenvertreter sind jedoch der Meinung, dass die Deregulierung durch die Begünstigung großer Telekommunikationsbetreiber zu schlechten Ergebnissen führen wird.

Wenn sich das „Gleichgewicht der Kräfte“ verschiebe und „die Kommission noch mehr Macht erhält, um eine ideologische Deregulierungsagenda durchzusetzen, könnten der Wettbewerb und die Interessen der Endnutzer irreparabel geschädigt werden“, erklärte der Europäische Verband für wettbewerbsfähige Telekommunikation (ECTA) gegenüber Euractiv.

Der europäische Verbraucherverband BEUC äußerte ähnliche Bedenken.

Investitionen

Es gehe heute nicht mehr nur darum, den Wettbewerb zu fördern, sondern auch die Investitionen zu steigern, erklärte Alessandro Gropelli, stellvertretender Generaldirektor der ETNO, gegenüber Euractiv.

Der ehemalige italienische Ministerpräsident Enrico Letta wiederholte diese Meinung in seinem Bericht über den Zustand des Binnenmarktes im April.

Die Kommission schätzte, dass es eine „Investitionslücke“ von 174 Milliarden Euro gibt, um die Ziele der EU im Bereich der Konnektivität bis 2030 zu erreichen. Interessengruppen beanstandeten jedoch die Verwendung des Wortes „Lücke“ in ihren Antworten im Rahmen einer öffentlichen Konsultation.

Auch der Telekommunikationsexperte Genna stellte den Begriff der Investitionslücke infrage. Die erforderlichen Mittel seien weitgehend vorhanden, entweder durch die geplanten Investitionen der Telekommunikationsbetreiber oder durch staatliche Mittel. Seiner Meinung nach seien 174 Milliarden Euro für Investitionen in der gesamten EU bis 2030 keine „außergewöhnliche Summe.“

Umsetzung

Cláudio Teixeira, Rechtsreferent bei BEUC, meinte gegenüber Euractiv, dass „der Ausgangspunkt des Weißbuchs [der Kommission] der Zugang und die Erschwinglichkeit für die Verbraucher, nicht die Rentabilität der Telekommunikationsunternehmen sein sollte.“

Die Universaldienstverpflichtung unter dem EU-Telekommunikationskodex von 2018 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Internetanschlüsse für einkommensschwache und abgelegene Haushalte sicherstellen. In einigen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist dies noch nicht ausreichend gewährleistet.

Dennoch kam es bei der Umsetzung des Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation zu erheblichen Verzögerungen. 2022 verklagte die Kommission zehn Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der EU, weil sie den Kodex nicht fristgerecht bis Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt hatten.

Bis Juni 2024 haben drei Mitgliedstaaten den Kodex immer noch nicht vollständig umgesetzt, teilte ein Kommissionssprecher Euractiv mit.

[Bearbeitet von Eliza Gkritsi/Zoran Radosavljevic]