EU-Staaten setzen Mindestlohn-Richtlinie nicht um
Die Mehrheit der EU-Staaten hat eine Frist zur Umsetzung einer Richtlinie zur Stärkung der Mindestlöhne verpasst. Einige würden sogar aktiv versuchen, nationale Standards abzuschwächen, erklärte Europas größte Gewerkschaftsorganisation.
Die Mehrheit der EU-Staaten hat eine Frist zur Umsetzung einer Richtlinie zur Stärkung der Mindestlöhne verpasst. Einige würden sogar aktiv versuchen, nationale Standards abzuschwächen, erklärte Europas größte Gewerkschaftsorganisation.
Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) hob am Montag (18. November) in einem neuen Bericht, einen „Mangel an politischem Willen“ vieler EU-Staaten hervor, die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Staaten wie Frankreich, Polen und die Niederlande verpassten die Frist zur Umsetzung am vergangenen Freitag (15. November).
Laut dem Bericht hatten bis letzte Woche nur acht Mitgliedstaaten die Richtlinie offiziell ratifiziert: Belgien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Ungarn, Litauen, Rumänien und Schweden.
Andere Länder wie Lettland, Luxemburg und Tschechien hätten hingegen aktiv daran gearbeitet, die Gehälter der Arbeitnehmer oder ihre Möglichkeiten zur Aushandlung von Tarifverträgen zu senken, so der Gewerkschaftsbund.
„Die nationalen Regierungen müssen mit den Gewerkschaften zusammenarbeiten, um die Versprechen der Richtlinie vollständig zu erfüllen“, sagte Tea Jarc, die Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds. „Wenn sie weiterhin scheitern, sollte die Kommission einschreiten“.
Die im Oktober 2022 verabschiedete EU-Gesetzgebung verpflichtet Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen, Maßnahmen zu ergreifen, um die „Angemessenheit“ der Löhne der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Sie schlägt vor – schreibt jedoch nicht vor –, dass ein angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns eines Landes betragen sollte.
Zudem fordert die Richtlinie, Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent auf, nationale „Aktionspläne“ vorzulegen, um die Abdeckung über diese Schwelle hinaus zu erhöhen.
Absenkung nationaler Standards
Laut des Europäischen Gewerkschaftsbunds werden bei korrekter Umsetzung der Richtlinie die Löhne von mehr als 20 Millionen Bürgern steigen. Die Maßnahme habe sich bereits in vielen Mitgliedstaaten positiv ausgewirkt, insbesondere in Rumänien, wo die Regierung den Mindestlohn angehoben und Gesetze zur Stärkung von Tarifverhandlungen eingeführt habe.
Der Dachverband warnte jedoch, dass Informationen von nationalen Gewerkschaften zeigen, dass sich auch ein gegenteiliger Trend abzeichnet – hin zur Senkung nationaler Standards.
Die tschechische Regierung hat beispielsweise ihr Gesetz geändert, um das Konzept der „garantierten Löhne“ im Privatsektor abzuschaffen – und es versäumt, die „Sozialpartner“ zu dieser Änderung zu konsultieren.
In Luxemburg hat das Arbeitsministerium versucht, nicht-gewerkschaftliche Vertreter anstelle von Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen einzusetzen, wenn letztere keine nationale Präsenz haben.
In Lettland plant die Regierung, Unternehmen das Recht zu geben, sich einseitig aus Tarifverträgen zurückzuziehen. Außerdem sollen Tarifverträge als verpflichtender „entscheidender Faktor“ bei öffentlichen Ausschreibungen abgeschafft werden.
„Es ist schockierend, dass so viele Regierungen ihre Versprechen gegenüber den Arbeitnehmern von vor zwei Jahren nicht eingehalten haben. Noch schlimmer ist, dass einige sogar versuchen, faire Bezahlung und Tarifverhandlungen zu untergraben“, sagte Jarc.
Rezepte gegen die Nachfrage?
[Bearbeitet von Anna Brunetti/Rajnish Singh/Kjeld Neubert]