EU-Staaten geben Renaturierungsgesetz grünes Licht

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat am Montag (17. Juni) bei einer Ratssitzung in Luxemburg endgültig grünes Licht für die Naturschutzgesetzgebung gegeben. Damit wurde der letzte Schritt für eines der umstrittensten Dossiers des Green Deal gesetzt.

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Die Verordnung setzt rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung von 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme in der EU bis 2030 und aller Ökosysteme bis 2050. [EPA-EFE/OLIVIER HOSLET]

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hat am Montag (17. Juni) bei einer Ratssitzung in Luxemburg endgültig grünes Licht für die Naturschutzgesetzgebung gegeben. Damit wurde der letzte Schritt für eines der umstrittensten Dossiers des Green Deals gesetzt.

Ein unerwarteter Positionswechsel Österreichs, den Umweltministerin Leonore Gewessler am Sonntag bekannt gegeben hatte, ebnete den Weg für die Zustimmung der EU-Staaten.

Auch die Slowakei, die zuvor öffentlich Zweifel an dem Vorschlag geäußert hatte, unterstützte den Text in der entscheidenden Abstimmung, sodass das Gesetz mit einer knappen Mehrheit von 20 Ländern, die 66 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, angenommen werden konnte. Die Schwelle für eine qualifizierte Mehrheit im Rat liegt bei 65 Prozent.

Mitgliedstaaten wie Italien, Schweden und Finnland hatten sich lange gegen den Text gesträubt. Ungarn gab seine Unterstützung im März kurz vor der Schlussabstimmung auf. Polen erklärte daraufhin, den Vorschlag nicht mehr zu unterstützen.

Die Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Rates hatten im November eine hart umkämpfte Einigung erzielt.

Im Parlament stieß die Gesetzgebung auf erheblichen Widerstand der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP), die Bedenken über die Auswirkungen auf den EU-Agrarsektor äußerte – ein Widerstand, der später durch die diesjährigen Proteste in der Landwirtschaft noch verstärkt wurde.

Trotz eines Aufstands der Fraktionen rechts der Mitte nahm das Parlament den Kompromisstext im Februar mit 329 zu 275 Stimmen an.

Die Verordnung setzt rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung von 20 Prozent der geschädigten Land- und Meeresökosysteme in der EU bis 2030 und aller Ökosysteme bis 2050.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2050 90 Prozent der unter die Verordnung fallenden Lebensräume – wie Wälder, Wiesen, Feuchtgebiete, Flüsse und Seen – von einem schlechten in einen guten Zustand versetzen. Die Mitgliedstaaten müssen außerdem sicherstellen, dass sich der Zustand dieser Gebiete nach der Wiederherstellung nicht verschlechtert.

In der endgültigen Fassung wurden jedoch viele der Anforderungen an den Agrarsektor abgeschwächt, insbesondere durch die Einführung einer „Notbremse“, die es erlaubt, die Ziele für die Landwirtschaft „unter außergewöhnlichen Umständen“, die die Ernährungssicherheit gefährden, auszusetzen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

[Bearbeitet von Donagh Cagney/Zoran Radosavljevic]