EU-Solidarität auf dem Prüfstand: Ungarn verbietet Gasexporte
Ungarn hat am Mittwoch (13. Juli) den "Energienotstand" ausgerufen und angekündigt, die Gasexporte in die Nachbarländer zu stoppen, um die Energieversorgung des Landes angesichts schwindender Gaslieferungen aus Russland zu sichern.
Ungarn hat am Mittwoch (13. Juli) den „Energienotstand“ ausgerufen und angekündigt, die Gasexporte in die Nachbarländer zu stoppen, um die Energieversorgung des Landes angesichts schwindender Gaslieferungen aus Russland zu sichern.
Ungarn hat am Mittwoch (13. Juli) den „Energienotstand“ ausgerufen und angekündigt, die Gasexporte in die Nachbarländer zu stoppen, um die Energieversorgung des Landes angesichts schwindender Gaslieferungen aus Russland zu sichern.
„Es ist an der Zeit, dass die Regierung den Energienotstand ausruft“, sagte Gergely Gulyas, Stabschef des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung.
Ab August wird der Export von fossilen Brennstoffen in die Nachbarländer verboten und es werden Maßnahmen ergriffen, um die inländische Gasproduktion um 33 Prozent von 1,5 Milliarden Kubikmeter (bcm) auf 2 bcm zu erhöhen.
Ungarn deckt 85 Prozent seines Wärmebedarfs mit Gas, das größtenteils vom russischen Konzern Gazprom geliefert wird.
In Europa wird die Gasversorgungssicherheit durch eine Verordnung geregelt, die 2017 nach einem 2009 Streit zwischen Russland und der Ukraine über Gastransitgebühren erlassen wurde. Dies führte zu Lieferausfällen mitten im Winter.
Die EU-Verordnung räumt schutzbedürftigen Verbraucher:innen, Haushalten und kleinen Unternehmen Vorrang ein und schreibt die Solidarität zwischen den europäischen Ländern vor.
Doch die EU-Länder halten sich im Falle einer Versorgungskrise nicht immer an diese Regeln.
Die ungarische Entscheidung steht in direktem Widerspruch zur EU-Verordnung über die Versorgungssicherheit, die vorsieht, dass die Gassolidarität zwischen den Ländern durch Solidaritätsvereinbarungen untermauert werden muss, die die Koordination zwischen den nationalen Behörden regeln.
„Die EU-Länder sind verpflichtet, die notwendigen technischen, rechtlichen und finanziellen Vorkehrungen zu treffen, um die Bereitstellung von Solidaritätsgas in der Praxis zu ermöglichen“, so die Europäische Kommission, die für die Durchsetzung der Vorschriften für die EU-Mitgliedstaaten zuständig ist.
Allerdings haben nur wenige Länder untereinander Solidaritätsvereinbarungen unterzeichnet.
So bestehen in Deutschland Abkommen mit Dänemark und Österreich sowie eine politische Verpflichtung zur Unterzeichnung eines Abkommens mit der Tschechischen Republik. Estland und Litauen haben wiederum Abkommen mit Lettland geschlossen. Im April unterzeichnete auch Finnland ein Abkommen mit Estland, während Slowenien und Italien im gleichen Monat eine entsprechende Vereinbarung trafen.
Bislang hat noch kein EU-Land bilaterale Abkommen mit Ungarn unterzeichnet, obwohl Budapest im Juni ein Solidaritätsabkommen zwischen mehreren Ländern mitunterzeichnete.
Georg Zachmann, Energieexperte beim Brüsseler Think-Tank Bruegel, zweifelte an der Sinnhaftigkeit von Ungarns Schritt. „Ich bin mir nicht sicher, ob dies für ein Binnenland mit weniger als 3 Milliarden Kubikmetern Speicherplatz und einem jährlichen Gasverbrauch von 10 Milliarden Kubikmetern klug ist“, schrieb er auf Twitter.
Ungarn erhält russisches Gas über die TurkStream-Pipeline, die von der Türkei nach Bulgarien und dann weiter nach Serbien und Ungarn führt. Während Russland die Gaslieferungen an Bulgarien eingestellt hat, leitet Sofia weiterhin Gas nach Serbien und Ungarn weiter.
Deutschland und fünf weitere EU-Länder verpflichten sich zur „Stromsolidarität“
Deutschland, Österreich, Tschechien, Ungarn, Polen und die Slowakei haben eine Absichtserklärung zur Risikovorsorge und Solidarität…
3 Minuten
Deutschland fordert Änderung der EU-Regeln zur Energiesolidarität
Die ungarische Ankündigung steht im Zusammenhang mit den von Deutschlands Vizekanzler Robert Habeck geäußerten Vorbehalten gegen den EU-Regeln zur Energiesolidarität, die Lieferungen an schwache Verbraucher:innen gegenüber der Industrie bevorzugen.
Am Dienstag (12. Juli) sagte Habeck in Wien, dass auch die Haushalte „ihren Beitrag leisten müssen“, falls eine Rationierung von Gas notwendig werde. „Eine dauerhafte oder langfristige Unterbrechung der industriellen Produktion „hätte massive Folgen“, warnte er.
Gemäß der EU-Verordnung über die Sicherheit der Gasversorgung stehen Haushalte, Schulen, Krankenhäuser und Gaskraftwerke zur Wärmeerzeugung bei einer Gasrationierung an letzter Stelle, eine Regel, die von der deutschen Industrie seit langem kritisiert wird.
„Die europäische Gasnotstandsverordnung sieht vor, dass kritische Infrastrukturen und Verbraucher:innen geschützt werden – Industrie und Gewerbe jedoch nicht“, so Habeck, der diese Regeln offen infrage stellte.
Seine Äußerungen wurden sofort von deutschen Industrieverbänden unterstützt.
„Der Minister [Habeck] stellt zu Recht die Frage, ob der Status der ‚geschützten Verbraucher:innen‘ in einer Gaskrise von bisher ungekanntem Ausmaß und Dauer noch richtig definiert ist“, erklärte Karl Hauesgen, Präsident des VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau).
Die Erklärungen Habecks wurden später von Sprechern des Ministeriums präzisiert, die die Äußerungen des Vizekanzlers zu revidieren schienen.
„Natürlich definiert die Versorgungssicherheitsverordnung geschützte Kund:innen – das heißt, Kindergärten, Krankenhäuser, Privatverbraucher:innen sind geschützte -, die auch bei einer Gasverknappung weiter versorgt und nicht abgeschaltet werden“, erklärte ein Sprecher des Wirtschafts- und Klimaministeriums.
„Es geht nicht darum, dass diese Kund:innen nicht mehr beliefert werden, sondern wie sie einen Beitrag leisten können“, so der Sprecher weiter.
Doch der Geist ist aus der Flasche, und die Politiker:innen in Berlin diskutieren nun offen über eine Änderung der EU-Gassicherheitsverordnung.
„Der aktuelle Rechtsrahmen mit seinen ‚geschützten Kund:innen‘ ist auf kurze, lokale Unterbrechungen ausgelegt, nicht auf eine massive, langfristige Gasknappheit“, twitterte Lion Hirth, Professor für Energiemärkte an der Hertie School in Berlin.
„Es macht wenig Sinn, so zu tun, als ob diese Regelung in Stein gemeißelt wäre“, fügte er hinzu.
Ingrid Nestle, die energiepolitische Sprecherin der deutschen Grünen, drückte es noch deutlicher aus. In einem Interview mit dem MDR am 6. Juli betonte sie die Notwendigkeit, „dafür zu sorgen, dass, wenn es einem Land gelingt, weniger Gas zu verbrauchen, es wirklich einzusparen und andere Energiequellen zu erschließen, dass dieses Land dann auch die Chance hat, ich sage es mal ganz offen, seine Industrie über den Winter zu retten.“
Als Beispiel führte Nestle an, dass Gas nicht exportiert werden sollte, um Verbraucher:innen im Ausland zu schützen, die während des Engpasses Energie verschwendet haben.
[Bearbeitet von Frédéric Simon]