EU-Schuldenregeln: Mitgliedsstaaten nähern sich Einigung an
Laut dem Entwurf des Abschlussdokuments für den nächsten EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende März scheinen sich die Mitgliedstaaten auf länderspezifische Schuldenabbaupfade zu einigen, anstatt wie bisher auf pauschale Zielvorgaben zu setzen.
Laut dem Entwurf des Abschlussdokuments für den nächsten EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende März scheinen sich die Mitgliedstaaten auf länderspezifische Schuldenabbaupfade zu einigen, anstatt wie bisher auf pauschale Zielvorgaben zu setzen.
Während die Referenzwerte aus den EU-Verträgen unverändert bleiben – ein maximales öffentliches Defizit von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukt (BIP) und ein Schuldenstand von 60 Prozent des BIP – werden sie in der Praxis weniger wichtig sein, ebenso wie andere Zielvorgaben, die von EU-Kommission derzeit zur Bewertung der Finanzpolitik der Mitgliedstaaten verwendet werden, so der Entwurf.
Dies steht im Einklang mit den Vorschlägen der Europäischen Kommission selbst zur Reform des EU-Regelwerks für Fiskalpolitik der Mitgliedsstaaten, den diese im November in einer Mitteilung dargelegt hat.
Reformen und Investitionen
Unter dem neuen Rahmen müssen die Mitgliedstaaten „nationale mittelfristige fiskalische Strukturpläne“ vorlegen, die laut dem von EURACTIV eingesehenen Entwurf „die Finanzpolitik, Reformen und Investitionen abdecken sollten.“
Die derzeitigen Fiskalregeln wurden stark kritisiert, weil sie öffentliche Investitionen im Wege stehen. Daher war die Erleichterung von Investitionen für die Mitgliedstaaten eine der Hauptmotivationen für die Reform der Schuldenregeln.
„In den Plänen sollte ein nationaler finanzpolitischer Pfad festgelegt werden, der anhand der Netto-Primärausgaben als einziger operativer Indikator definiert wird“, heißt es im Entwurf, was ebenfalls dem Vorschlag der Europäischen Kommission entspricht.
Die Netto-Primärausgaben messen alle Ausgaben eines Staates abzüglich der Staatseinnahmen, ohne die Staatsausgaben für Zinszahlungen und konjunkturelle Arbeitslosigkeit.
Die Ausklammerung der Ausgaben für Zinszahlungen ist wichtig für Länder, die bei der Ausgabe von Staatsanleihen einen höheren Risikoaufschlag, sprich höhere Zinsen, zahlen müssen.
Im Allgemeinen sollen die nationalen fiskalischen Pfade es der Kommission ermöglichen, die nationalen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Bedürfnisse bei der Bewertung ihrer Fiskalpolitik besser zu berücksichtigen.
Fiskalisch konservativere Länder, insbesondere Deutschland und die skandinavischen Länder, befürchten jedoch, dass mit jedem Land einzeln verhandelte Pläne die Durchsetzung der Schuldenregeln erschweren würden.
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Europäische Kontrolle
Deshalb sollten die nationalen fiskalischen Pfade „mit dem technischen finanzpolitischen Kurs der Kommission kohärent sein“, heißt es im Entwurf des Abschlussdokuments.
„Der Kommissionspfad sollte auf einer zu vereinbarenden gemeinsamen Methodik beruhen, die replizierbar, vorhersehbar und transparent ist, und sollte eine Analyse der Herausforderungen für die öffentliche Verschuldung beinhalten“, so das Dokument.
Weiter heißt es: „Die Pläne und mögliche Aktualisierungen sollten von der Kommission auf der Grundlage gemeinsamer, zu vereinbarender Bewertungsgrundsätze in völlig transparenter Weise bewertet werden und einer multilateralen Prüfung und Bestätigung durch den Rat unterliegen.“
Das Beharren auf Replizierbarkeit macht die Aufgabe der Kommission, eine akzeptable Methodik zu entwickeln, besonders schwierig, da sie auch in der Lage sein muss, eine Vielzahl von länderspezifischen Investitionen und Reformen zu berücksichtigen.
Demokratische Kontrolle
Die nationalen Fiskalpläne im Rahmen der reformierten wirtschaftspolitischen Steuerung würden sich über mehrere Jahre erstrecken, was Fragen zur demokratischen Kontrolle aufwirft.
Wäre eine neue Regierung an die Haushaltsbeschlüsse einer alten, abgewählten Regierung gebunden, die den nationalen Finanzplan zuerst aufgestellt hat?
Der Entwurf geht auch auf diese Frage ein, indem er besagt, dass „alle Pläne auf Antrag mit der nationalen Wahlperiode in Einklang gebracht, mit dem Amtsantritt neuer Regierungen überarbeitet und unter objektiven Umständen aktualisiert werden könnten, wobei die ehrgeizigen Ziele der Haushaltsanpassung beibehalten würden.“
Obwohl die nationalen Haushaltspläne in hoch verschuldeten Ländern mittelfristig zu einem Rückgang der Schuldenstände führen sollten, kann der Übergangszeitraum, in dem der Schuldenstand noch nicht reduziert werden muss, unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.
Diese umfassen „Reformen und Investitionen, die die Wachstumsperspektiven oder die Widerstandsfähigkeit [verbessern], die öffentlichen Finanzen und damit ihre langfristige Tragfähigkeit [stärken] und die strategischen Prioritäten der EU [angehen], einschließlich der öffentlichen Investitionsherausforderungen für den grünen und digitalen Wandel und den Aufbau von Verteidigungskapazitäten.“
Die EU-Länder in Mittel- und Osteuropa, insbesondere Polen, fordern vor allem eine nachsichtigere Behandlung der Verteidigungsausgaben.
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Sanktionen
Was den Referenzwert für öffentliche Defizite betrifft, so kann ein Defizit von mehr als 3 Prozent nach wie vor zu einem Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits führen, wie es auch nach den derzeitigen Vorschriften der Fall ist.
Der Entwurf sieht vor, dass das Verfahren auch dann eingeleitet werden soll, wenn ein Mitgliedstaat mit einem Schuldenstand über dem Schwellenwert von 60 Prozent des BIP von seinem fiskalischen Kurs abweicht.
Wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollen die finanziellen Sanktionen für Abweichungen von den Haushaltsregeln jedoch abgeschwächt werden, so geht es aus dem Dokument hervor. Dies dürfte es politisch leichter machen, die Regeln tatsächlich umzusetzen.
Das Dokument erwähnt jedoch nicht die Möglichkeit von Reputationssanktionen, etwa eine Anhörung des Finanzministers der abweichenden Regierung vor dem Europäischen Parlament. Diese Idee war in der Mitteilung der Kommission aufgegriffen worden.
Länderspezifische Ausweichklauseln
Darüber hinaus wird in dem Dokument die Möglichkeit von länderspezifischen Ausweichklauseln angesprochen. Die aktuellen Fiskalregeln verfügen über eine allgemeine Ausweichklausel, die seit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 in Kraft getreten ist. Diese erlaubt es allen Mitgliedstaaten, vorerst von den Fiskalregeln abzuweichen.
Die Mitgliedstaaten wollen länderspezifische Ausweichklauseln einführen, „um sich an außergewöhnliche Umstände anzupassen, unter denen der fiskalische Anpassungspfad realistischerweise nicht eingehalten werden könnte, und um vorübergehende Abweichungen vom mittelfristigen Plan zu ermöglichen.“
Die Staats- und Regierungschefs der EU werden bei ihrem Treffen in Brüssel am 23. und 24. März über die Fiskalregeln diskutieren, wenn sie auch eine Reihe anderer wirtschaftspolitischer Fragen erörtern, zum Beispiel die Reaktion der EU auf den US-amerikanischen Inflation Reduction Act.
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Luca Bertuzzi trug zur Berichterstattung bei.
[Bearbeitet von Nathalie Weatherald]