EU schützt Stahlfirmen
Wegen der US-Strafzölle auf Stahl hat die EU Schutzmaßnahmen für europäische Hersteller beschlossen. Bereits am morgigen Donnerstag sollen sie in Kraft treten.
Wegen der US-Strafzölle auf Stahl hat die EU Schutzmaßnahmen für europäische Hersteller beschlossen. Bereits am morgigen Donnerstag sollen sie in Kraft treten.
Wie die EU-Kommission am heutigen Mittwoch mitteilte, sind 23 Produktkategorien, bei denen beim Überschreiten bestimmter Einfuhrmengen in den USA Zölle von 25 Prozent aufgeschlagen werden, von den Schutzmaßnahmen erfasst. Damit soll verhindert werden, dass wegen der höheren Hürden beim Export in die USA andere Länder den europäischen Markt mit ihren Produkten überschwemmen.
Die USA erheben seit März Strafzölle auf Importe von Stahl und Aluminium aus mehreren Ländern. Gegen die EU sind sie nach zweimaliger Verlängerung einer Ausnahmeregelung Anfang Juni in Kraft getreten. Anders als die von der EU verhängten Gegenzölle werden die Schutzmaßnahmen die USA wegen geringer Exportvolumen kaum treffen. Vielmehr zielen die Maßnahmen auf andere Exportländer wie Brasilien, China, Russland, Südkorea, Taiwan oder die Türkei. So leistet allerdings auch die EU ihren Beitrag zu einer weiteren Verschärfung des Handelskonfliktes.
Der Zusatzzoll von 25 Prozent greift laut Kommission, sobald die Importe die Durchschnittsmenge der vergangenen drei Jahre übersteigen. Der Schritt richte sich nicht gegen bestimmte Länder, sondern treffe jeden außereuropäischen Hersteller, sobald die Quote überschritten sei. Ausgenommen sind laut Brüssel nur „einige Entwicklungsländer mit beschränkten Exporten in die EU“, sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Norwegen, Island und Liechtenstein.
Treffen mit Trump: Juncker soll „Ehre“ der EU retten
Der Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, wird am kommenden Mittwoch (25. Juli) im Weißen Haus…
2 Minuten
„Die US-Zölle auf Stahlerzeugnisse führen zu Umlenkungen des Handels, die den Stahlerzeugern und Arbeitnehmern in der EU schweren Schaden zufügen können“, erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Wir haben keine andere Wahl, als vorläufige Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um unsere heimische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren zu schützen.“ Der Schritt stelle aber sicher, „dass der EU-Markt offen und die traditionellen Handelsströme erhalten bleiben“.
Schutzmaßnahmen für die heimische Industrie sind nach den Regeln der Welthandelsorganisation WTO möglich, wenn Einfuhren die Industrie des Marktes „ernsthaft“ schädigen oder zu schädigen drohen. Vorläufige Schutzmaßnahmen könnten dabei maximal 200 Tage in Kraft bleiben. Malmström kündigte an, die Kommission werde nun die Marktlage weiter beobachten. Eine „endgültige Entscheidung“ solle dann „spätestens Anfang nächsten Jahres“ getroffen werden.