EU schließt vor Sommerpause Roaming-Deal im Mobilfunk ab [DE]
Die Preise von Anrufen die zwischen EU-Ländern getätigt werden, werden ab diesem Juli weiter gesenkt, so ein Abkommen das gestern (24. März 2009) über die so genannte Roaming-Richtlinie verabschiedet wurde. Als Teil des Deals werden Telekomunternehmen Nutzern jedoch für die ersten 30 Sekunden weiterhin eine Verbindungsgebühr berechnen können, die es den Betreibern ermöglicht einen kleinen Gewinn zu erhalten.
Die Preise von Anrufen die zwischen EU-Ländern getätigt werden, werden ab diesem Juli weiter gesenkt, so ein Abkommen das gestern (24. März 2009) über die so genannte Roaming-Richtlinie verabschiedet wurde. Als Teil des Deals werden Telekomunternehmen Nutzern jedoch für die ersten 30 Sekunden weiterhin eine Verbindungsgebühr berechnen können, die es den Betreibern ermöglicht einen kleinen Gewinn zu erhalten.
Nach langen Diskussionen haben sich das Europäische Parlament und die tschechische EU-Ratspräsidentschaft auf ein Abkommen über die neue Roaming-Richtlinie der EU festgelegt. Die Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucherkosten zu senken und den Markt weiter für grenzübergreifende Telekommunikationsdienste zu öffnen.
Dem Text der Vereinbarung zufolge dürfen Mobiltelefonate ab Juli 2009, die von einem EU-Land in ein anderes gehen, nicht teuerer als 43 Cent pro Minute sein. Der derzeitige Preis beträgt maximal 46 Cent pro Minute. Diese Grenze sollte ab Juli 2010 weiter gesenkt werden, auf 39 Cent pro Minute und ab Juli 2011 auf 35 Cent gesenkt werden. Jedoch schließen keine der Preise die Mehrwertsteuer ein.
Der Kompromiss stammt von einem ersten Vorschlag der Europäischen Kommission, die Kosten für Roaming auf 34 Cent pro Minute bis 2012 zu reduzieren. Während der ersten Lesung im Parlament Anfang März, schlugen die Europaabgeordneten eine Obergrenze von 40 Cent pro Minute vor, die von Juli 2010 bis Mitte 2012 angewandt werden soll.
Handynutzer würden auch von reduzierten Kosten für Telefonate profitieren, die sie erhalten während sie im Ausland sind. Diese Kosten würden von derzeit 22 Cent pro Minute auf 11 Cent pro Minute ab Juli 2011 gesenkt werden. Außerdem wurde eine Obergrenze für SMS-Nachrichten eingeführt, nach welcher sie maximal ab Juli 2009 11 Cent kosten dürfen.
Anbietern ist es natürlich erlaubt, viel niedrigere Tarife anzubieten, obwohl dies unter der ersten Roaming-Richtline selten der Fall war.
Keine Rekordrechnungen mehr
Weitere gute Nachrichten für Verbraucher kamen von der Übereinkunft, dass so genannte „Rekordrechnungen“ in Zukunft nicht mehr möglich sein, wenn mobile Internetnutzer im Ausland unterwegs sein. Die neue Richtlinie setzt ein Maximum von 50 Euro pro Monat für Daten- Roaming fest (ohne Mehrwertsteuer). Sobald ein Kunde 80 Prozent dieses Maximums erreicht hat, wird der Anbieter eine Warnung schicken, die Details enthält, wie die Nutzung des Daten-Roaming fortgeführt werden kann Sollte der Nutzer nicht Antworten, müsse der Anbieter den Dienst unverzüglich sperren, sobald die Obergrenze erreicht ist.
Verhandlungsführer lehnten Vorschläge des Parlamentes ab, eine bestimmte Datenmenge als Limit für Daten-Roaming einzuführen, die die Abgeordneten bei 20 Megabytes pro Monat festgesetzt hatten. Dies würde dazu führen, dass Firmen entmutigt würden niedrigere Kosten für den mobilen Internetzugang anzubieten, so ein Beamter der Kommission.
Kompromiss beim Abrechnungssystem
Das Parlament musste seinen Vorschlag, Pro-Sekunden Tarife einzuführen ebenso aufgeben. Derzeit erheben die meisten Betreiber für Roaming-Anrufe Tarife pro Minute, eine Praxis, die die Verbraucher letzendlich 24 Prozent mehr kostet als sie eigentlich in der Leitung verbringen, so die Europäische Regulierungsbehörde für Telekommunikation (ERG). Es sei wie wenn man den Zug von Brüssel nach Paris nehme und soviel bezahlen müsste, als fahre man nach Rom, erklärte die Kommissarin für Verbraucherschutz Meglena Kuneva.
Der Kompromiss wird es den Betreibern erlauben, einen anfänglichen Abrechnungszeitraum von 30 Sekunden einzuführen, nach welchem dann das Pro-Sekunde System angewandt wird. Dies bedeutet, dass wenn die Betreiber diesen Vorteil nicht mehr ausnutzen können, da ein Auslandsgespräch, dass drei, 15 oder 27 Sekunden dauert immer so abgerechnet wird, als wären es 30 Sekunden gewesen.