EU schlägt “präventive” Bankabgabe vor

Um zu vermeiden, dass Steuerzahler die Rechnung für die Rettung von kollabierenden Banken zahlen, hat die Europäische Kommission heute (26. Mai) vorschlagen, dass Banken „Präventiv“-Fonds auflegen. Diese würden in erster Linie mit ihren Verbindlichkeiten und möglicherweise Profiten gefüttert werden.

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Um zu vermeiden, dass Steuerzahler die Rechnung für die Rettung von kollabierenden Banken zahlen, hat die Europäische Kommission heute (26. Mai) vorschlagen, dass Banken „Präventiv“-Fonds auflegen. Diese würden in erster Linie mit ihren Verbindlichkeiten und möglicherweise Profiten gefüttert werden.

Der Vorschlag der Kommission basiert auf dem so genannten “Der Verschmutzer zahlt“-Prinzip. Er ist entworfen, um „ein System, das sicherstellt, dass der Finanzsektor in Zukunft die Kosten der Bankkrise zahlen wird“ aufzubauen, so der für Finanzdienstleistungen verantwortliche EU-Kommissar Michel Barnier.

„Es ist inakzeptabel, dass Steuerzahler weiterhin die hohen Kosten für die Rettung des Banksektors tragen sollten“, liest sich eine Mitteilung des Kommissars, die heute veröffentlicht werden soll. Um diese Möglichkeit zu finanzieren, werden Banken gezwungen werden, zusätzliche Gelder in Form einer Abgabe auf die Seite zu legen, um Garantiefonds zu finanzieren.

Die Vorschläge müssen noch von den Mitgliedsstaaten akzeptiert werden. Dies könnte bei dem nächsten Treffen der EU-Führer passieren, das Mitte Juni in Brüssel geplant ist.

Sollten die Staatsoberhäupter den Vorschlägen grünes Licht geben, wird die Europäische Position den Plan beim nächsten G20-Gipfel Ende Juni in Toronto präsentieren können. Dies könnte den Weg für globale Garantiefonds freigeben.

Wie groß werden die Fonds sein?

Brüssel betont, dass es noch zu früh ist, den tatsächlich benötigten Betrag festzulegen, um einen solchen Banken-Garantiefonds oder, was wahrscheinlicher ist, viele nationale Garantiefonds aufzulegen.

Der Kommissionsentwurf macht jedenfalls deutlich, dass die Fonds „ausreichend ausgestattet sein müssen, um mit verschiedenen Garantiekosten umgehen zu können, und der gewählte Ansatz wird unterschiedlichen Größen und Strukturen entsprechend maßgeschneidert werden müssen.“

Zu Beginn werden vermutlich Banken die einzigen Finanzakteure sein, die von den neuen Fonds betroffen sein werden. „Zu diesem Zeitpunkt scheint es nicht angemessen, die Garantiefonds auf andere Finanzinstitutionen wie Investmentfonds oder Versicherungsinstitute auszudehnen“, so das EU-Dokument.

Präventive Aktion

Ein präventives Instrument zu finanzieren ist gegenüber Ex-Post-Zahlungen vorteilhafter für die Kommission, da es ein angemesseneres Vorgehen zur Vermeidung weiteren wirtschaftlichen Aufruhrs bei möglichen zukünftigen Bankenzusammenbrüchen ist, behauptet das Dokument.

„Die Kommission ist der Meinung, dass Garantiefonds auf Basis von ex ante Bankzahlungen aufgebaut werden sollten. Vollständig ex-post-finanzierte Schemata könnten zuerst die Finanzierung durch Steuerzahler beinhalten und dadurch das Risiko, dass Bankenzusammenbrüche von weiteren negativen wirtschaftlichen Auswirkungen begleitet werden, erhöhen.“

Dennoch nimmt Brüssel das Risiko der moralischen Gefahr wahr, das implizit besagt, dass das Risiko geringer sein wird, wenn ein Garantiefonds besteht. Um zu vermeiden, dass Garantiefonds risikoreiches Verhalten ermutigen, statt es zu verhindern, stellt die Kommission klar, dass „Garantiefonds nicht als Versicherung gegen Bankenzusammenbrüche oder für Bankenrettungen benutzt werden dürfen, sondern eher zur geordneten Durchführung eines Bankausfalls beitragen sollen.“

Wie können Bankenrisiken kalkuliert werden?

Die Kommission behält sich vor, Kriterien für die Auswertung von Risiken eines Bankenzusammenbruchs festzulegen, doch sie tendiert bereits dazu, Haftungen gegenüber Beständen in der Wahl eines fairen Preises zu bevorzugen. Durch diese würde der Preis, den eine Bank gegenüber ihrem Risiko des Zusammenbruchs zahlen müsste, festgelegt werden.

„Bankenbestände sind ein guter Indikator ihrer Risiken“, doch sie „sind bereits vernünftigem, Risiko-basierten Kapitalbedarf in Form von Kapitaleinlagen unterworfen“, liest sich das Dokument der Kommission. „Eine Abgabe auf Basis von Beständen zu erheben, könnte daher zur Benötigung weiteren Kapitalbedarfs führen und müsste sehr sorgfältig geprüft werden.“

Bankenhaftungen scheinen „der am ehesten angemessene Indikator der für eine Bankauflösung benötigten Beträge“ zu sein, obwohl sie in der Risikokalkulation weniger effektiv sein könnten.

Als Alternative oder ergänzende Lösung „könnten Abgaben an Profite und Boni geknüpft werden als Indikator für die Größe einer Bank und um das „Der Verschmutzer zahlt“-Prinzip besser zu reflektieren. Diese jedoch „könnten weniger den Kosten einer Bankauflösung oder der Wahrscheinlichkeit eines Bankenzusammenbruchs entsprechen“, so das Dokument weiter.

Öffentliche Finanzversuchungen

Da die Garantiefonds wahrscheinlich in den meisten Wirtschaften eine signifikante Größe haben werden, erkennt Brüssel an, dass „manche Mitgliedsstaaten es attraktiv finden könnten, diese als Beitrag zur Reduzierung des öffentlichen Defizits zu nutzen.“

In anderen Worten nimmt die Kommission an, dass das Geld, das von Banken beiseite gelegt wird, benutzt werden würde, um temporäre öffentliche Unausgewogenheiten auszugleichen. Langfristig könnte dies jedoch „das moralische Problem, das mit den Institutionen verbunden wird, die “zu groß zum Zusammenbrechen“ sind, noch verstärken.“

Der Entwurf endet damit, dass „die Kommission daher der Meinung ist, dass Garantiefonds separat von nationalen Budgets und ausschließlich zur Verwendung von Rettungskosten aufgebaut werden sollten.“