EU-Sammelklagen: Bundestag vs. Kommission
Zwischen Verbraucherschützern und Wirtschaftsverbänden tobt seit Jahren ein Kampf um die Einführung von Sammelklagen auf EU-Ebene. Nun hat sich der Bundestag gegen entsprechende Pläne der EU-Kommission gewandt. Union und FDP folgen Bedenken aus der Wirtschaft.
Zwischen Verbraucherschützern und Wirtschaftsverbänden tobt seit Jahren ein Kampf um die Einführung von Sammelklagen auf EU-Ebene. Nun hat sich der Bundestag gegen entsprechende Pläne der EU-Kommission gewandt. Union und FDP folgen Bedenken aus der Wirtschaft.
Der Deutsche Bundestag hat sich gegen Pläne der EU-Kommission gewandt, EU-weit Sammelklagen einzuführen. In einer Entschließung stellt der Bundestag fest, dass es keinen Bedarf für weitere "kollektive Rechtsschutzinstrumente" gibt und er solchen Instrumenten auch "aus prinzipiellen Erwägungen" kritisch gegenübersteht. Mit dem Konsultationsbeitrag sollen der Kommission die "erheblichen inhaltlichen Zweifel" an den Rechtsfolgen solcher Instrumente verdeutlicht werden.
Die Stellungnahme wurde am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen. SPD und Grüne stimmten dagegen, die Linke enthielt sich.
Aus Sicht der Kommission gibt es Defizite bei der Durchsetzung des EU-Rechts, wenn Rechtsverletzungen zulasten vieler Bürger oder Unternehmen gehen. Individualklagen seien häufig ungeeignet, um Vergehen zu unterbinden und Schadensersatz einzuklagen. Mit einem Konsultationsverfahren sollen gemeinsame Grundsätze für einen kollektiven Rechtsschutz ermittelt werden. Man will herausfinden, wie solche Grundsätze in die Rechtsordnung der Mitgliedsstaaten eingebaut werden können. Die Konsultationsbeiträge zahlreicher – auch deutscher – Unternehmen und Verbände finden Sie hier.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt seit Monaten vor schwerwiegenden Folgen, die eine EU-Zulassung von Sammelklagen für die Wirtschaft hätte (EURACTIV.de vom 12. Oktober 2011).
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in seiner Stellungnahme dagegen die Initiative der EU-Kommission. Es sei notwendig, die kollektiven Klagerechte auf europäischer Ebene auch auf Schadensersatzansprüche zu erweitern. "Ähnlich wie in anderen Ländern soll es auch in Deutschland bessere Möglichkeiten einer Sammelklage geben, um Ansprüche geschädigter Verbraucher leichter bündeln und vor Gericht durchsetzen zu können", heißt es von Seiten des Verbands.
Hintergrund
Die EU-Kommission prüft derzeit erneut, Sammelklagen in das europäische Recht einzuführen. Sowohl Schadenersatz- als auch Unterlassungsklagen wären in Form einer Sammelklage denkbar, wenn mehrere Verbraucher durch den Rechtsverstoß eines Unternehmens betroffen sind.
Ähnliche Anläufe auf EU-Ebene sind bislang gescheitert. Widerstand kommt bislang auch aus Deutschland. Kritiker fürchten eine Klageindustrie nach US-amerikanischen Vorbild. Die häufigen Sammelklagen und die damit verbundene Rechtsunsicherheit gelten mittlerweile als Standortnachteil für die USA.
Die EU-Kommission verweist allerdings darauf, das Konzept "Kollektiver Rechtsschutz" sei klar von den Sammelklagen ("class actions") nach US-amerikanischem Recht zu unterscheiden.
Reaktionen
CDU/CSU: Gefahr einer Klageindustrie
Andrea Voßhoff, rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Marco Luczak, der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss erklären:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich mit Nachdruck gegen die Einführung von Sammelklagen aus. Entsprechende gesetzliche Initiativen der EU-Kommission werden abgelehnt. Die Erfahrungen aus anderen Rechtsordnungen – etwa den USA – zeigen, dass Sammelklagen ein erhebliches Missbrauchspotential innewohnt. Es besteht die Gefahr, dass eine Klageindustrie entsteht. Dabei geht es oft nicht mehr um die Durchsetzung materieller Rechte. Oftmals werden Sammelklagen auch mit öffentlichkeitswirksamen Medienkampagnen begleitet. Aus Angst vor Imageschäden und nicht selten existenzbedrohenden Prozesskosten werden Unternehmen dabei zu Vergleichen genötigt, obwohl die zugrunde liegenden Ansprüche zweifelhaft sind.
Sammelklagen sind zudem mit kontinentaleuropäischen Rechtsprinzipien, insbesondere den justiziellen Garantien kaum in Einklang zu bringen. Jeder potentielle Anspruchsinhaber muss nach unserer Auffassung die Möglichkeit haben, aktiv und selbstbestimmt an einem Prozess teilzunehmen. Das ist bei Sammelklagen kaum zu gewährleisten. Sammelklagen führen auch regelmäßig zu einer einseitigen Privilegierung einer Prozesspartei bei den Kosten oder im Beweismittelrecht – das verletzt das prozessuale Prinzip der Waffengleichheit.
Im Ansatz ist zwar richtig: Materielle Rechte, die Verbrauchern und Unternehmen zukommen, müssen verfahrensmäßig wirksam durchgesetzt werden können. Dazu gehört auch, gegebenenfalls angemessene Kompensation für entstandene Schäden zu erlangen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht allerdings keine Defizite bei der Rechtsdurchsetzung und daher auch keinen Bedarf für weitere kollektive Rechtsschutzinstrumente. Ein Mehrwert für die Verbraucher wäre damit nicht verbunden. Im europäischen und deutschen Recht gibt es bereits viele Instrumente, die eine wirkungsvolle Rechtsdurchsetzung sicherstellen: Verbandsklagebefugnisse, Musterklagen und Gewinnabschöpfungsansprüche."
ZDH: Neue Klageverfahren sind überflüssig
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Das Handwerk begrüßt die Ablehnung des Deutschen Bundestages von Plänen der Europäischen Kommission zur Einführung von Sammelklagen. Das Handwerk hat seit langem vor den unkalkulierbaren Folgen von Kollektivklagen für Handwerksbetriebe und den Mittelstand gewarnt. Hemmnisse bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren zu beseitigen und damit auch kleine und mittelständische Betriebe bei der Durchsetzung ihrer Forderungen zu entlasten, ist richtig. Neue Klageverfahren und eine neue Klagekultur sind jedoch überflüssig. Zumal die EU die entsprechende Regelungskompetenz gar nicht besitzt."
"Der Deutsche Bundestag weist hierauf ebenso zutreffend hin wie auf die erheblichen Folgen von Sammelklagen. Öffentlich inszenierte Klagen, die gerade darauf abzielen, zahlreiche Einzelkläger in einem großen Klagekollektiv zu versammeln, bergen ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Sie widersprechen auch unserem Verständnis von einem fairen und gleichberechtigten Prozess. Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe sind im Übrigen gar nicht in der Lage, die mit solchen Drohszenarien verbundenen Kosten zu tragen und die Folgen für das betriebliche Image abzufedern."
awr
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DIHK warnt vor Sammelklagen in der EU (12. Oktober 2011)
Dokumente
EU-Kommission: EU-Kommission leitet Anhörung zum kollektiven Rechtsschutz in Europa ein (4. Februar 2011)