EU-Sammelklagen als Antwort auf Dieselgate?

EU-weite Sammelklagen als Antwort auf den VW-Abgasskandal - so will die EU-Kommission mehr Verbraucherschutz schaffen.

Euractiv.de
Press conference by Vĕra Jourová, Member of the EC, on the New Deal for Consumers
Die Vorstellung der Kommissionsvorschläge zum Verbraucherschutz. [European Commission]

EU-weite Sammelklagen als Antwort auf den VW-Abgasskandal – das will die EU-Kommission durchsetzen, um mehr Verbraucherschutz zu schaffen.

Es dürfe nicht billig sein, zu betrügen, sagte Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourova bei der Vorstellung des „New Deal for Consumers“ am gestrigen Mittwoch in Brüssel. Außerdem soll es bei Verstößen gegen Verbraucherrechte künftig härtere Strafen geben, und Online-Händler sollen zu mehr Transparenz angehalten werden.

Bei ihrer Forderung nach der Möglichkeit, als Gruppe gegen Verstöße gegen Verbraucherrechte vorzugehen, nimmt die Kommission explizit Bezug auf den VW-Abgasskandal: Während Volkswagen in den USA mehr als 22 Milliarden Dollar an Entschädigungen bezahlen müsse, hätten europäische Kunden keinen Cent gesehen, beklagte Jourova. Eine Ungleichbehandlung die jüngst auch beim Berliner Future Mobility Summit deutlich kritisiert wurde, beispielsweise von Baden-Württembergs Umweltminister Winfried Hermann.

In nur wenigen EU-Ländern gebe es die Möglichkeit, Sammelklagen anzustrengen und die jeweiligen Bestimmungen seien sehr unterschiedlich, hob die Verbraucherschutzkommissarin  bei der Vorstellung der Initiative hervor. Das deutsche Recht sieht wie die meisten europäischen Rechtssysteme keine solche Möglichkeit vor. Um in einer globalisierten Welt, in der Verbraucher großen internationalen Konzernen gegenüber stünden, Verbraucherschutz gewährleisten zu können, müssten Sammelklagen aber möglich sein, sagte Jourova. Der Ansatz geriet zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenskandal in die Debatte.

„Bei der heute vorgeschlagenen Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher geht es darum, einen faireren Binnenmarkt für Verbraucher und Unternehmen zu schaffen. Wir führen ein europäisches Recht auf kollektiven Rechtsschutz in Fällen ein, in denen Verbrauchergruppen Schaden erlitten haben, wie wir es in der jüngsten Vergangenheit gesehen haben“, ergänzte Kommissions-Vize Frans Timmermans.

Sozialdemokraten und Grüne im EU-Parlament begrüßten den Vorschlag der Kommission. Die Bundesregierung solle sich nun im Rat für EU-weite Verbandsklagen stark machen, erklärte der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Tiemo Wölken von der SPD forderte eine Ausweitung der Regelung. Nicht nur Verbraucher, sondern etwa auch „Landwirte, die von unerlaubten Chemikalieneinträgen in Agrarflächen betroffen sind“, sollten Sammelklagen anstrengen können.

Konservative und Wirtschaftsvertreter äußerten hingegen Bedenken. Nur wenn sie richtig realisiert würden, könnte der einzelne Verbraucher von Sammelklagen tatsächlich profitieren, erklärte der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab. Sammelklagen öffneten „Missbrauch und Klagewut“ Tür und Tor, warnte unterdessen der Bundesverband der Deutschen Industrie. Dass die Vertreter der Unternehmen, gegen die sich diese Klagen richten, nicht begeistert sind, vermag nicht zu überraschen.

Kritiker verweisen oft auf die USA, wo die seit Jahrzehnten existierenden Sammelklagen zu einer Klagehäufung und hohen Anwaltskosten geführt hätten. Die Kommission betont in ihrem Vorschlag jedoch die Unterschiede zum US-Justizsystem. So sollen nur „qualifizierte Stellen“ wie Verbraucherorganisationen oder unabhängige staatliche Institutionen Sammelklagen einreichen können. Außerdem soll es ein vorausgehendes Urteil eines nationalen Gerichts oder einer Behörde geben.

Weitere Forderungen des „New Deal for Consumers“ sind härtere Strafen bei Gesetzesverstößen, die Verbraucher in mehreren EU-Ländern betreffen., Maßnahmen für mehr Transparenz beim Online-Handel und die Überarbeitung des Widerrufsrechts bei Internetkäufen. Bisher können gekaufte Produkte 14 Tage umgetauscht werden. Dies soll nun davon abhängig gemacht werden, ob das Produkt bereits gebraucht wurde. Ein Punkt, der bei Verbraucherschützern auf Kritik stößt. Der Europäische Verbraucherverband BEUC sieht darin eine Aushöhlung der verbraucherschutzrechtlichen Errungenschaft des Widerrufsrechts. Darüber Hinaus aber sieht der Verband in den Vorschlägen eine „klare Verbesserung„.