EU-Richtlinie: Gesundheit ohne Grenzen

EU-Bürger können sich künftig einfacher in anderen Mitgliedsstaaten ärztlich versorgen lassen. Monatelanges Warten auf bestimmte Behandlungen soll damit ein Ende haben. Den Mitgliedsländern bleibt allerdings ein Instrument, den Massenexodus der Patienten zu stoppen. Deutsche Krankenhäuser könnten profitieren, meint die CDU. EURACTIV.de zeigt die Reaktionen.

Willkommen im Wartezimmer. Österreich vergibt die höchsten Förderungen im Gesundheitssektor. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
Willkommen im Wartezimmer. Österreich vergibt die höchsten Förderungen im Gesundheitssektor. Foto: Gerd Altmann / pixelio.de

EU-Bürger können sich künftig einfacher in anderen Mitgliedsstaaten ärztlich versorgen lassen. Monatelanges Warten auf bestimmte Behandlungen soll damit ein Ende haben. Den Mitgliedsländern bleibt allerdings ein Instrument, den Massenexodus der Patienten zu stoppen. Deutsche Krankenhäuser könnten profitieren, meint die CDU. EURACTIV.de zeigt die Reaktionen.

Das EU-Parlament hat am Mittwoch (19. Januar) neue Regeln für die medizinische Behandlung im Ausland angenommen. Es geht vor allem um die Kostenerstattung von Leistungen im Ausland. Auch Kassenpatienten können sich künftig in europäischen Nachbarländern Behandlungen unterziehen, wenn diese ihnen geeigneter erscheinen oder in ihrem Heimatland nicht zeitnah angeboten werden. Gezahlt wird bis zu der Höhe, die die gleiche Behandlung im eigenen Land kosten würde.

Die Richtlinie setzt die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um, wonach jeder Patient ein Recht auf Behandlung im EU-Ausland hat. Deutschland hat den EuGH-Entscheidungen im Gegensatz zu einigen EU-Ländern bereits Rechnung getragen. Der Rat muss noch formal zustimmen. Dann bleibt den Mitgliedsstaaten zweieinhalb Jahre Zeit, ihre nationale Gesetzgebung den neuen Regeln anzupassen.

Berichterstatterin Françoise Grossetête (EVP, Frankreich) erklärte: "Patienten werden in Zukunft nicht mehr allein gelassen werden, wenn sie sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen und entsprechende Kosten zurückerstattet bekommen wollen. Die Richtlinie wird die Rechte der Patienten klären, die bisher sehr vage waren."

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitk zuständige Kommissar John Dalli sagte: "Damit wird die Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich weiter gestärkt und verbessert. Für Patienten bringt die Richtlinie den Vorteil, auch über die Grenzen hinweg sichere Behandlungen mit guter Qualität zu erhalten."

Letzte Hürde: Vorabgenehmigung

Die neuen Regeln geben vor, dass ein EU-Bürger die Kosten erstattet bekommt, sofern er im Heimatland einen Anspruch auf die betreffende Gesundheitsdienstleistung hat.

Die zuständigen Stellen können jedoch in bestimmten Fällen verlangen, dass der Patient für Behandlungen, die eine Übernachtung im Krankenhaus erfordern oder hoch spezialisiert und kostenintensiv sind, eine Vorabgenehmigung einholen muss. Damit können die Länder ihre Gesundheitssysteme vor einem Massenexodus der Patienten schützen. Länder wie Spanien und Großbritannien hatten auf dieser Einschränkung bestanden.

Jeder Mitgliedsstaat muss eine oder mehrere nationale Kontaktstellen einrichten. Diese sollen den Patienten, die eine Behandlung im Ausland planen, Informationen zur Verfügung stellen oder bei auftretenden Problemen helfen.

Ausweg für wartende Patienten?

Insbesondere Patienten, die auf langen Wartelisten stehen oder die im eigenen Land keinen entsprechenden Spezialisten finden, sollen von einer Behandlung im Ausland profitieren. Die Abgeordneten haben die Bestimmungen der Zusammenarbeit bei seltenen Krankheiten verstärkt, da das Problembewusstsein hier noch relativ gering sei und es oft nur wenige Spezialisten gebe. Europäische Referenzzentren sollen den fachlichen Austausch zwischen den Mitgliedstaaten fördern und die Diagnostik für seltene Krankheiten verbessern.

Gesundheitstourismus könnte steigen

Momentan geben die Mitgliedsstaaten ungefähr ein Prozent ihres Gesundheitsbudgets für Behandlungen im Ausland aus. Bei besonders intensiven Zahnbehandlungen hat sich zum Beispiel ein "Gesundheitstourismus" in osteuropäische Länder wie Ungarn entwickelt. Hier sind die Behandlungen oftmals sehr viel preisgünstiger, was den Eigenanteil der Patienten senkt, der Beitrag der Kasse bleibt gleich.

Red.

Reaktionen


EU-Parlament

CDU: Chance für deutsche Ärzte und Krankenhäuser

Peter Liese
, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im EU-Parlament:  "Wir haben nach einer wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht."

"Leider haben viele Mitgliedsstaaten die EuGH-Rechtssprechung bis heute nicht umgesetzt. Dies ist zynisch, denn im schlimmsten Fall ist der Patient gestorben, bevor ein Urteil per Einzelfallklage erreicht werden konnte. Grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ist besonders wichtig für Patienten, die auf einer Warteliste stehen. Die können sich nämlich in einem anderen Land schneller behandeln lassen. Auch im grenznahen Raum oder aus privaten Gründen wegen Familienangehörigen kann eine Operation im EU-Ausland sinnvoll sein. Medizinisch besonders wichtig ist es bei hoch spezialisierten Behandlungen von seltenen Erkrankungen, die nicht in jedem Land angeboten werden", so der Abgeordnete.

Eine Chance biete die Richtlinie für die deutschen Ärzte und Krankenhäuser. "Unser Gesundheitssystem ist im Vergleich mit anderen EU-Ländern der EU noch recht gut. Daher können wir auf Auslastung durch Patienten aus anderen europäischen Ländern hoffen, die zu Hause lange Wartezeiten haben", so Liese.

Grüne: Solidarität und Patientenrechte werden erhalten

Elisabeth Schroedter (Grüne/EFA), Vizepräsidentin im Beschäftigungs- und Sozialausschuss: "Wir haben den Versuch der Kommission gestoppt, Gesundheitsdienstleistungen unter dem Deckmantel der Patientenrechte zu einer Ware auf dem Binnenmarkt zu machen. Es ist in den Verhandlungen mit dem Rat gelungen, Patientenrechte bei einer Gesundheitsversorgung in einem anderen Mitgliedsstaat zu klären, ohne die nationalen Gesundheitssysteme zu unterwandern."

"Es handelt sich de facto um eine Zusatzrichtlinie. Wesentliche Grundlage dafür bleibt die bestehende Verordnung zur sozialen Sicherung in der EU. Mit dieser Verordnung können weitere Rechte bei Behandlungen im Ausland in den Verhandlungen zwischen den Mitgliedsstaaten erreicht werden. Wir sind deshalb froh, dass diese Verordnung als vorrangiges Gesetz erhalten bleibt. Wichtig ist, dass qualitativ hochwertige Gesundheitsdienstleistungen kein Exklusivrecht werden, sondern ohne finanzielle Nachteile von jedem in Anspruch genommen werden können. Hier fordern wir Grüne von den Mitgliedsstaaten mehr Engagement für eine gute Gesundheitsversorgung für jede Bürgerin und jeden Bürger in der EU."

SPD: "Patienten in der EU – endlich grenzenlos mobil"

Dagmar Roth-Behrendt, Expertin für Gesundheits- und Verbraucherschutz der SPD-Abgeordneten im EU-Parlament: "Endlich wird im europäischen Binnenmarkt auch für Kranke der Weg frei, mobil zu sein und geplante medizinische Behandlungen auch in einem anderen Mitgliedsstaat durchführen zu lassen."

"Das Abstimmungsergebnis garantiert eine Balance zwischen dem Recht der Patienten, die bestmögliche Behandlung in der EU zu bekommen, und dem Schutz der nationalen Gesundheitssysteme."

"Auch für Patienten mit seltenen Krankheiten bringt die neue Richtlinie Erleichterungen. Am Ende wird die Richtlinie auch zu mehr Transparenz und besserer Vergleichbarkeit der Gesundheitsversorgung in den Mitgliedsstaaten der EU führen. Vielleicht führt das dann ja endlich einmal dazu, dass die Länder, die nicht in ihre Gesundheitssysteme investiert haben, das schleunigst nachholen."

FDP: "Ambulant ja, stationär leider nicht unbedingt"

Holger Krahmer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP im EU-Parlament, kritisiert: "Die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bleibt auf halber Strecke stehen." 

"Der EuGH hat in einem Urteil festgestellt, dass europäische Patienten das Recht auf freie Entscheidung bei der Wahl des Behandlungsortes haben. Die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung setzt dieses Urteil jetzt in europäisches Recht um. Soviel zum Fortschritt für die Patienten."

"Das Problem: Für stationäre Behandlungen können Mitgliedsstaaten ihren Krankenkassen das Recht auf Genehmigungsvorbehalt einräumen, ohne Genehmigung keine stationäre Behandlung im Ausland. Die Frage aus Sicht der Patienten: Endet der Wunsch auf Behandlung im Ausland im Papierkrieg mit der Krankenkasse oder nicht? Hier hat die Scheu der Mitgliedsstaaten vor einem Wettbewerb der Gesundheitssysteme gesiegt. Im Sinne der Patienten ist das nicht."

Verband

Bundesärztekammer begrüßt die Entscheidung

"Patienten in Europa können endlich frei entscheiden, von welchem Arzt und in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen", begrüßt der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, die Richtlinie. "Damit wurde der jahrelangen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Genüge getan – ohne dabei die nationalen Gesundheitssysteme zu gefährden." Die Entscheidungen der EuGH-Richter zur Kostenerstattung für geplante Behandlungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat seien bereits seit langem in deutsches Recht umgesetzt. Nun seien die anderen Mitgliedstaaten am Zuge, dies auch zu tun.

"Indem nur die Kosten zum Preis einer Behandlung im eigenen Land übernommen werden müssen, bleiben diese kontrollierbar", so Montgomery. Dazu würde auch die den Mitgliedsstaaten eingeräumte Möglichkeit eines Systems von Vorabgenehmigungen für planbare Behandlungen beitragen.

Auch der 113. Deutsche Ärztetag in Dresden hatte sich dafür ausgesprochen, die Freizügigkeit von Patienten für einen europaweiten Zugang zu ärztlichen Leistungen über den medizinischen Notfall hinaus zu erleichtern. Deshalb hatten die Delegierten des Ärztetags die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen.

Links

 
Presse

Deutsches Ärzteblatt: Europaparlament will freie Arztwahl im Ausland ermöglichen (18. Januar 2011)

Dokumente

EU-Parlament: Klarere Regeln für medizinische Behandlung im Ausland angenommen. Pressemitteilung (19. Januar 2011)

EU-Kommission: Fragen und Antworten: Patientenrechte bei der Grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (19. Januar 2011)