EU-Regelwerk zur Kurzzeitvermietung stellt Politik auf den Prüfstand

Angesichts der bevorstehende Einbringung der EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen, die insbesondere Online-Plattformen wie Airbnb betrifft, geht EURACTIV der Frage nach, wie städtische Politiker:innen und Gastgeber von Kurzzeitvermietungen betroffen sein werden.

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This article is part of our special report "Kurzfristige Vermietung: neue Regeln und bestehende Trends"
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Wer die Gastgeber sind, ist allerdings nicht so einfach zu ermitteln, wie es scheint. Auf die Frage, wie viele einzelne Peer-to-Peer-Angebote es in der EU insgesamt gebe, wollte die leitende politische Beraterin bei Eurocities, Federica Bordelot, keine Antwort liefern: "Wir verfügen einfach nicht über die nötigen Daten." [Koshiro K/Shutterstock]

Angesichts der bevorstehende Einbringung der EU-Verordnung für Kurzzeitvermietungen, die insbesondere Online-Plattformen wie Airbnb betrifft, geht EURACTIV der Frage nach, wie städtische Politiker:innen und Gastgeber von Kurzzeitvermietungen betroffen sein werden.

In Europa war die Beziehung zwischen den lokalen Behörden und den Gastgebern von Kurzzeitunterkünften nicht immer einfach.

Auf der einen Seite sind die Städte seit langem besorgt, dass die Preise in die Höhe getrieben werden, je mehr Kurzzeitvermietungen auf dem Markt angeboten werden, wodurch dem Wohnungsmarkt letztlich die verfügbaren Unterkünfte entzogen werden. Andererseits beschweren sich Reiseplattformen und Gastgeber darüber, dass die lokalen Vorschriften zersplittert und kompliziert zu handhaben sind.

Am 7. November legte die Kommission neue Regeln vor, um harmonisierte Bedingungen für den Datenaustausch und Registrierungspflichten für Gastgeber von Unterkünften festzulegen. Es liegen jedoch nur wenige Informationen darüber vor, wen die neue Verordnung betreffen wird.

Städtespezifische Regelungen

„Die Städte haben mit dem enormen Wachstum der Kurzzeitvermietung [in der EU] zu kämpfen“, sagte Federica Bordelot, eine leitende politische Beraterin bei Eurocities – einem Netzwerk von über 200 Städten in 38 Ländern – gegenüber EURACTIV.

„Der Tourismus ist eine wichtige Einkommens- und Beschäftigungsquelle. Es ist jedoch wichtig, für nachhaltigen Wohnraum zu sorgen und die Lebensqualität der Innenstädte zu erhalten“, so Bordelot weiter.

Nach Angaben der Europäischen Kommission entfallen rund 25 Prozent aller Touristenunterkünfte in der EU auf Kurzzeitvermietungen, mit einem Anstieg von 138 Prozent in der ersten Hälfte von 2022.

Die Städte haben es bisher selbst in die Hand genommen, das Wachstum einzudämmen, oft durch Registrierungssysteme und klare Beschränkungen hinsichtlich der Dauer und Art der Vermietung.

Amsterdam zum Beispiel hat eine klare Unterscheidung getroffen zwischen der Vermietung von Zimmern mit Frühstück (B&B), bei der nicht mehr als 40 Prozent der gesamten Unterkunft vermietet werden dürfen, und der Vermietung von ganzen Unterkünften, die nicht länger als 30 Tage im Jahr dauern darf und eine obligatorische Registrierung bei den städtischen Behörden erfordert.

Dieser Ansatz wurde mit Barcelona geteilt, wo kurzfristige „Touristenhaushalte“ für höchstens 31 Tage im Jahr registriert werden müssen und eine offizielle Lizenz erhalten.

In einem in der EU einmaligen Schritt hat Barcelona auch die Vermietung von Privatzimmern verboten: „Der Markt ist so schwierig zu regulieren, dass wir die Vermietung von Privatzimmern ab sofort unterbinden müssen“, sagte die stellvertretende Bürgermeisterin Janet Sanz letztes Jahr der New York Times.

Unverhältnismäßig und beschwerlich

Die Gastgeberverbände kritisierten jedoch, dass die bestehenden Vorschriften nicht harmonisiert seien und in den meisten Fällen zu umständlich ausfielen.

„Kein (oder nur ein geringes) Verständnis für das Kurzzeitvermietung-Ökosystem führt zu strengeren, ungerechtfertigten, unverhältnismäßigen und diskriminierenden Vorschriften“, sagte Viktorija Molnar, Interims-Generalsekretärin der Branchenorganisation European Holiday Home Association (EHHA), wobei sie anmerkte, dass diese Maßnahmen ungeachtet der positiven Auswirkungen auf das lokale Wirtschaftsleben eingeführt wurden.

Diese Ansicht teilte auch Maarten Bruinsma, ein B&B-Besitzer im Herzen Amsterdams und Präsident des Gastgeberverbands Amsterdam Gastvrij STR, der gegenüber EURACTIV erklärte, die von der Stadt beschlossenen Maßnahmen seien „unverhältnismäßig.“

In einem Brief an den EU-Kommissar Thierry Breton argumentierte Bruinsma, dass der professionelle Gastgewerbesektor, bar Peer-to-Peer-Hosting, für 90 Prozent der 20 Millionen Übernachtungen von Tourist:innen in Amsterdam im Jahr 2019 verantwortlich sei.

Dem Brief zufolge habe die derzeitige Stadtverwaltung im Peer-to-Peer STR-Sektor einen Sündenbock gefunden, um auf die gesellschaftlichen Forderungen zum Erhalt der Innenstädte zu reagieren.

Ohne Regeln, keine Daten

In seinem letztjährigen Aktionsplan schätzte Airbnb, dass von den 1,34 Millionen Airbnb-Gastgebern in der EU 1 Million nur ein einziges Objekt vermieten – was das Erlebnis authentischer macht, als es Hotels und Geschäftsleute sonst tun würden.

Im Gegensatz dazu argumentierten Bürgermeister:innen von Städten wie Amsterdam und Barcelona in einem Brief der European Cities Alliance an Breton und Kommissarin Margrethe Vestager, dass die ursprüngliche Peer-to-Peer-Vermietung zu einer Randerscheinung geworden sei, weil Unternehmen mit einem umfangreichen Portfolio die Mehrheit der Angebote besitzen.

Dies sei eine „inakzeptable“ Praxis, sagte Ian Brossat, stellvertretender Bürgermeister von Paris und zuständig für die Akte, gegenüber EURACTIV und fügte hinzu, dass 40 Prozent aller Gerichtsverfahren wegen unzulässiger Kurzzeitvermietungspraktiken in Paris im Jahr 2021 gegen professionelle oder „Multi-Hosts“ gerichtet waren.

Die beiden Argumente könnten tatsächlich die zwei Seiten derselben Medaille darstellen. Reiseplattformen betonen, dass ‚Amateur‘-Hosts immer noch die Mehrheit ausmachen. Die Städte weisen hingegen darauf hin, dass der Großteil des Marktangebots von professionellen Anbietern mit zahlreichen Unterkünften stamme.

Dennoch bleibt eine objektive Bewertung der Markttrends eine Herausforderung. „Wir verfügen einfach nicht über die nötigen Daten“, räumt Eurocities‘ Bordelot ein.

„Da die Vermieter ihre Objekte oft auf mehreren Plattformen anbieten, um ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, wäre die einfache Summe der Angebote auf den vier Plattformen sicherlich eine deutliche Überschätzung“, erklärte das EU-Statistikamt EUROSTAT gegenüber EURACTIV.

Bisher bestand die einzige Möglichkeit, das Problem der Mehrfachauflistung zu lösen, darin, persönliche Daten zu kombinieren, was den Tech-Plattformen aufgrund der strengen Datenschutzbestimmungen der EU nicht möglich war.

Die Lösung der Kommission besteht darin, den Registrierungsprozess zu straffen und für Gastgeber verpflichtend zu machen, was zu einer eindeutigen Registrierungsnummer und mehreren Meldesituationen auf Seiten der Gastgeber führen würde.

Während der Vorschlag voranschreitet, scheint die EU erst einmal herauszufinden, ob ihre Regeln geeignet sind, um sie zu regulieren, wenn sie bereits in Kraft sind.

[Bearbeitet von Luca Bertuzzi und Nathalie Weatherald]