EU-Regeln könnten Kartenzahlungen behindern [DE]

Obgleich sich die EU offiziell dafür einsetzt, dass weniger kostspielige Barzahlungen in Europa vorgenommen werden, dürfen den EU-Regeln zufolge zusätzliche Gebühren für Kartenzahlungen erhoben werden. Dies fördert auf indirekte Weise die Zahlung mit Bargeld.

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Obgleich sich die EU offiziell dafür einsetzt, dass weniger kostspielige Barzahlungen in Europa vorgenommen werden, dürfen den EU-Regeln zufolge zusätzliche Gebühren für Kartenzahlungen erhoben werden. Dies fördert auf indirekte Weise die Zahlung mit Bargeld.

Da Internetkäufe immer häufiger werden, nehmen auch die Zahlungen zusätzlicher Gebühren für die Verwendung von Kredit- und Debetkarten zu.

In einigen Fällen wird der Aufschlag jedoch nicht für den Zahlungsvorgang, sondern für die Artikel oder Tickets, die erworben werden, fällig. Die Billigfluglinie Ryanair steht hierbei an vorderster Stelle, denn das Unternehmen verlangt sogar für jedes einzelne Ticket einen Zuschlag. Kauft ein Verbraucher drei Tickets, muss er oder sie also dreimal den Zuschlag für die Zahlung mit Karte zahlen, selbst wenn der Kaufvorgang in einer einzigen Transaktion durchgeführt wurde.

Auch bei nicht über das Internet abgewickelten Zahlungen kommt das Zuschlagssystem für Kartenzahlungen zur Anwendung. In Ländern, in denen dies erlaubt ist, verlangt das Möbelhaus Ikea beispielsweise Gebühren für die Zahlung mit Karte.

Abgesehen von den Zusatzkosten, die den Verbrauchern entstehen, führt diese Vorgehensweise zu Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten der Unternehmen, die Geldkarten ausgeben. Im Falle von Ryanair können die Kunden kostenlos mit ihrer Karte zahlen, wenn sie mit einer Visa Electron-Karte zahlen, da zwischen Ryanair und dem Kreditkartenunternehmen ein Abkommen besteht. Infolgedessen sei 2007 und 2008 der Anteil der Zahlungen an das Unternehmen, die mit einer Visa Electron-Karte abgewickelt wurden, auf insgesamt über 25% gestiegen, so ein Sprecher von Ryanair.

Das schwedische Unternehmen Ikea erhebt keine Gebühren auf Zahlungen, die mit Bargeld oder ihrer eigenen Kreditkarte vorgenommen werden. Allerdings belastet sie in Ländern, wo dies erlaubt ist, die Inhaber anderer Karten mit Zusatzgebühren. 

Zu diesen Ländern zählen Großbritannien, Irland, Deutschland und Spanien, die ein Schlupfloch in der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, dem neuen, im November 2007 auf EU-Ebene angenommenen Gesetz für elektronische Zahlungen, ausnutzen. Die Richtlinie ist in Bezug auf zusätzliche Gebühren in der Tat unklar formuliert und ermöglicht den Ländern, selbst zu entscheiden, ob sie diese erlauben oder nicht. 

Zwar drängte Brüssel auf die Einführung einer gemeinsamen EU-Politik für Aufschläge, doch war der Widerstand der Mitgliedstaaten so groß, dass diese sich letztlich durchsetzen konnten. Das Ergebnis scheint ein wenig paradox zu sein, wenn man berücksichtigt, dass es eines der Hauptziele der PSD ist, die Zahl „ineffizienter“ Barzahlungen zu reduzieren.