EU-Regeln für illegale Einwanderer verärgern Menschenrechtsgruppen [DE]
Nach fast drei Jahre andauernden schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament gestern (18. Juni 2008) neue EU-weite Regelungen über die Rückführung illegaler Einwanderer in die Länder, aus denen sie kamen, angenommen. Doch strenge Klauseln, wie eine Bestimmung zur Inhaftierung von Menschen für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vor deren Ausweisung, führen zur Verärgerung von Menschenrechtsorganisationen.
Nach fast drei Jahre andauernden schwierigen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten hat das Europäische Parlament gestern (18. Juni 2008) neue EU-weite Regelungen über die Rückführung illegaler Einwanderer in die Länder, aus denen sie kamen, angenommen. Doch strenge Klauseln, wie eine Bestimmung zur Inhaftierung von Menschen für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vor deren Ausweisung, führen zur Verärgerung von Menschenrechtsorganisationen.
Während der Abstimmung im Plenum stand viel auf dem Spiel. Wenn bestimmte sehr kurzfristig von einigen sozialdemokratischen Europaabgeordneten vorgebrachte Änderungsanträge eine Mehrheit erreicht hätten, wäre der heikle Kompromiss gescheitert, den die nationalen Regierungen und die Mehrheit der politischen Fraktionen im Europaparlament vor nur zwei Wochen erreicht hatten (EURACTIV vom 17. Juni 2008). Dies hätte die Einführung von EU-weiten Regeln um weitere zwei oder mehr Jahre hinausgezögert, bevor ein neuer Kompromiss hätte erreicht werden können, erklärten die Europaabgeordneten.
Die Abstimmung wird als ein wichtiger Schritt hin zur Schaffung einer gemeinsamen EU-Einwanderungspolitik erachtet – ein Ziel, auf das man sich während eines Rats in Sevilla im Jahr 2002 geeinigt hatte. Zwei weitere Richtlinien müssen noch vom Parlament angenommen werden: Maßnahmen zur Förderung der legalen Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften (die so genannte ‚Blue Card’-Richtlinie) und eine andere Richtlinie, die Arbeitgeber bestrafen würde, die illegale Einwanderer beschäftigen, womit gegen Schwarzarbeit vorgegangen würde.
Das Europäische Parlament hat die ‚Rückführungsrichtlinie’ bereits entscheidend beeinflusst; es ist ihm gelungen, 73 Änderungsanträge zu dem von der Kommission 2005 ursprünglich vorgeschlagenen Text durchzusetzen. Wichtige Änderungen, die von den Europaabgeordneten gefordert wurden, sind unter anderem: die Einführung zusätzlicher Schutzklauseln und die Beschränkung der Anwendung von Zwangsmaßnahmen.
Der endgültige Kompromiss wurde von vielen Europaabgeordneten der sozialdemokratischen Fraktion, der Grünen und der kleinen linksgerichteten politischen Fraktion KVEL/NGL jedoch als „mangelhaft“ erachtet. Sie lehnten ab, den Kompromiss zu unterstützen, da er ihrer Meinung nach nicht den EU-Normen für Menschenrechte gerecht werde.
Trotz ernster Zweifel über einige Bestimmungen der Richtlinie spielte die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE) eine Schlüsselrolle bei deren Annahme, indem sie dem Kompromiss in einer knappen Abstimmung ihre Unterstützung gab. Das Endergebnis lautete: 369 Europaabgeordnete für, 197 gegen den Text, sowie 106 Enthaltungen.