EU-Rechnungshof warnt Kommission: Rückforderung falsch verwendeter Gelder dauert zu lange
Die EU-Kommission agiert laut einem neuen Bericht des EU-Rechnungshofs bei der Rückforderung falsch verwendeter EU-Gelder zu langsam. Insbesondere Gelder, die an Drittstaaten fließen, sind betroffen.
Die EU-Kommission agiert laut einem neuen Bericht des EU-Rechnungshofs bei der Rückforderung falsch verwendeter EU-Gelder zu langsam. Insbesondere Gelder, die an Drittstaaten fließen, sind betroffen.
Das für die Kontrolle der EU-Finanzen zuständige Gremium veröffentlichte am Dienstag (7. Mai) eine Bewertung der Unregelmäßigkeiten bei den EU-Ausgaben im Zeitraum von 2014 bis 2022. Der Bericht entspricht ähnlichen Berichten für frühere Zeiträume.
Während des untersuchten Zeitraums wurden bei der Verwendung von EU-Mitteln Unregelmäßigkeiten in Höhe von 14 Milliarden Euro festgestellt. Dazu gehören sowohl Betrugsfälle als auch andere Fälle, bei denen sich herausstellte, dass die Verwendung der Gelder nicht im Einklang mit den EU-Vorschriften stand.
Im Jahr 2022 beliefen sich die nicht ordnungsgemäß ausgegebenen Mittel auf 4,2 Prozent des gesamten EU-Haushalts.
Der größte Teil davon – 10,7 Milliarden Euro – betrifft Mittel im Rahmen der sogenannten „geteilten Mittelverwaltung.“
Hierbei werden potenzielle Verluste nicht aus dem EU-Haushalt, sondern aus den nationalen Anteilen der Gelder gedeckt, beispielsweise im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik, mit der ärmere Regionen in der EU gefördert werden sollen.
„Dies bedeutet, dass der EU-Haushalt geschützt ist, sobald unregelmäßige Ausgaben aufgedeckt und zurückgezogen wurden“, so die Prüfer.
Denn „die Mitgliedstaaten korrigieren unregelmäßige Ausgaben, indem sie sie unmittelbar nach ihrer Aufdeckung aus den zertifizierten Ausgaben herausnehmen.“
In den Bereichen, in denen die Kommission verantwortlich ist, einschließlich der Gelder, die in Drittstaaten fließen, muss sie jedoch darin besser werden, Gelder zurückzufordern, die nicht ordnungsgemäß ausgegeben wurden, sagten die Prüfer.
Sie wiesen darauf hin, dass es bis zu 23 Monate dauert, bis die Kommission im Falle von nicht ordnungsgemäß ausgegebenen Geldern Rückzahlungsanträge stellt.
Jorg Kristijan Petrovic, Vizepräsident des slowenischen Rechnungshofs und Mitglied des Europäischen Rechnungshofs, warnte, dass das „Versäumnis, Gelder zurückzufordern, dem Vertrauen der EU-Bürger abträglich wäre.“
Daher sollten „keine Mühen gescheut werden, um fehlgeleitete EU-Gelder unverzüglich zurückzufordern“, forderte er in einer Stellungnahme.
Das Drittstaaten-Problem
Die Rückforderung von Geldern dauere besonders lange in Fällen, in denen Gelder in Staaten außerhalb der EU flössen, so die Prüfer. Dies sei beispielsweise bei Programmen der Fall, die von der Generaldirektion Internationale Partnerschaften (GD INTPA) und der Generaldirektion Nachbarschaft und Erweiterung (GD NEAR) der EU-Kommission organisiert würden.
Bei diesen Programmen können Rückzahlungsanordnungen zwischen 18 und 23 Monaten dauern.
Dies liege zum Teil daran, dass die Generaldirektionen private Rechnungsprüfungsunternehmen mit der Überprüfung der Ausgaben beauftragten. Dann würde aber eine zusätzliche „kontradiktorische“ Zeitspanne zur Diskussion der Ergebnisse mit den geförderten Einrichtungen eingeplant, bevor einen Rückzahlungsantrag gestellt wird.
Der Bericht zitiert einen Fall einer nicht genannten „lokalen NGO in Afrika.“ Dort konnte der Empfänger, der die Zahlungen an einige kleinere NGOs koordiniert hatte, vier Jahre nach Abschluss des Projekts die erforderlichen Unterlagen über die Verwendung der Mittel nicht vorlegen.
Die Rückzahlung der Gelder erwies sich jedoch als unmöglich. „Einige der NGOs existieren nicht mehr und die anderen konnten den von der Kommission geforderten Betrag nicht zurückzahlen.“ Daher wurde schließlich auf die Rückzahlung verzichtet.
Dennoch werden die meisten Rückforderungen letztlich ohne Verluste für den EU-Haushalt beglichen. 75 bis 90 Prozent der Rückzahlungen werden geleistet, obwohl es in einigen Fällen zu langen Verzögerungen kam.
Als Reaktion auf die Erklärungen des Europäischen Rehnungshofs erklärte die Kommission, sie „teilt die Auffassung des Europäischen Rechnungshofs, dass es noch Spielraum für eine sorgfältigere und wirksamere Rückforderung nicht ordnungsgemäßer Ausgaben gibt.“
Sie sagte zu, ihre Strategien für Kontrollen und Prüfungen bis Juni 2026 zu überprüfen.
[Bearbeitet von Zoran Radosavljevic/Anna Brunetti/Nick Alipour]