EU-Rechnungshof fordert Überprüfung der EU-Ausgaben in Entwicklungsländern

Der EU-Rechnungshof hat eine Überarbeitung der Entwicklungsausgaben der EU angeregt. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe und die  Energieproduktion sollten verstärkt gefördert werden.

EURACTIV.com
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Der Europäische Rechnungshof hat eine Überarbeitung der Entwicklungsausgaben der EU angeregt. [<a href="https://www.flickr.com/photos/vasenka/4908861149/in/photolist-8tMcp4-oJJd4d-eD5Eem-oQRj5J-5MWc1o-5xsirU-ouh1MH-oJJ9rJ-92RERn-4wUMHQ-oLu9JZ-q22VKr-oLuhxz-ougi9p-oJJeLw-nPt4aH-ro4wxU-oLuyMi-nRMH6k-pogx51-5USBNy-eFPtQ7-2q6t1m-ouhdNr-oJJiN9-aBA6JJ-ougtHb-57Tdov-oJJ7bG-gS5Drm-81EsMc-ouhpbF-ougxQu-oJJm6W-oLuD4z-ouh2ME-ougWpL-ougLvD-ougzDY-h3G5Ma-n8AMcv-oLurLz-ouggYZ-pJNBMa-2q6rC1-pZ71SE-21gd4iN-oLL7iZ-oLJwGE-ouhgnz" target="_blank" rel="noopener">[VasenkaPhotography/Flickr]</a>]

Der EU-Rechnungshof hat eine Überarbeitung der Entwicklungsausgabenprogramme der Europäischen Union für die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) angeregt. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe und die  Energieproduktion sollten verstärkt gefördert werden.

In einem am Dienstag veröffentlichten Bericht, in dem die Verwendung von 435 Millionen Euro an EU-Geldern für Kenia zwischen 2014 und 2020 untersucht wurde, stellt der Rechnungshof fest, dass die „Standardformel“ des Blocks für die Zuteilung von Geldern an Entwicklungsländer „weder deren spezifischen Entwicklungshindernissen noch der Finanzierungslücke Rechnung trägt“. Die Länderzuweisungen berücksichtigten darüber hinaus auch nicht „die Finanzhilfen oder Darlehen anderer Geber“.

Daher empfiehlt der Rechnungshof der Europäischen Kommission, die EU-Methoden für die Verteilung der Mittel zu überprüfen sowie die Mittelzuweisung an die „Leistungen des Empfängerlandes und die von ihm eingegangenen Verpflichtungen zu Reformen zu knüpfen“.

„Wir haben keine hinreichenden Nachweise dafür erlangt, dass die Hilfe im Rahmen des 11. Europäischen Entwicklungsfonds gezielt dorthin gelenkt wurde, wo sie hinsichtlich der Armutsminderung die größte Wirkung entfalten konnte,“ merkte Juhan Parts vom Rechnungshof, der für den Bericht verantwortlich zeichnet, an.

Er fügte hinzu: „Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist das wirksamste und nachhaltigste Mittel, die Armut zu mindern. Deshalb sollte die EU-Finanzierung vornehmlich auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgerichtet sein.“

Weniger Geld wegen Rezession?

Im Juli hatten sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf den nächsten Siebenjahreshaushaltsplan geeinigt, laut dem zwischen 2021 und 2027 insgesamt 26 Milliarden Euro für Programme in Subsahara-Afrika bereitgestellt werden sollen. Allerdings könnten die Entwicklungsausgaben Europas im Zuge der COVID-19-Pandemie weiter unter Druck geraten: Wirtschaftliche Rezessionen in den Geberländern dürften die Entwicklungshilfebudgets wohl deutlich reduzieren.

Derweil wird erwartet, dass die afrikanischen Staats- und Regierungschefs auf einem für Oktober geplanten Gipfeltreffen zwischen Europäischer und Afrikanischer Union mehr Unterstützung für ihre Fertigungs-, Landwirtschafts- und Energiesektoren fordern werden.

Das Treffen war als Termin für die Vereinbarung einer „strategischen Partnerschaft“ zwischen den beiden Kontinenten vorgesehen. Ob der Gipfel tatsächlich stattfindet oder coronavirusbedingt verschoben wird, scheint aktuell noch unklar zu sein. EU-Beamte wollten sich dazu bisher nicht äußern.

Kompliziert und nicht zielgerichtet

Diplomatische Stellen der afrikanischen Staaten klagen ihrerseits seit Jahren darüber, dass die EU-Finanzierungsprogramme schwer zugänglich sind und das Geld nicht ausreichend gestreut werde. Sie drängen die EU-Kommission, sich auf die verstärkte Entwicklung des Privatsektors und die Schaffung von Arbeitsplätzen, auf Investitionen im Bereich erneuerbare Energien sowie auf Transport und Logistik zu konzentrieren.

Ähnlich scheint es der in Luxemburg ansässige Rechnungshof zu sehen: Im Bericht wird kritisiert, es scheine keine  Begründung zu geben, warum die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst sich gegen eine direkte Unterstützung des verarbeitenden Gewerbes in Entwicklungsländern entschieden hätten. Dies sei schließlich ein Sektor „mit großem Potenzial im Hinblick auf die Schaffung von Arbeitsplätzen“.

In Bezug auf Kenia lasse sich feststellen, dass die 228,5 Millionen Euro – die für „Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaschocks“ aufgewendet worden waren – „zwar den Lebensstandard von ländlichen Gemeinschaften und Kleinbauern“ verbessern dürften. Allerdings würden die Gelder „keinen Beitrag zur Förderung der Kommerzialisierung der Landwirtschaft und zur Ausweitung der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse leisten“.

Im Gegensatz dazu seien die 175 Millionen Euro zur Unterstützung der Energie- und Verkehrsinfrastruktur „zu knapp bemessen, um die mit den kenianischen Behörden vereinbarten, überaus ehrgeizigen Ziele zu erreichen und eine erhebliche Wirkung zu erzielen.“

[Bearbeitet von Frédéric Simon und Tim Steins]