EU plant Zugang zu Hypotheken zu überdenken [DE]

Die Europäische Kommission erörtert die Harmonisierung der nationalen Vorschriften über den Zugang zu Hypotheken, nachdem die Finanzkrise die übermäßigen Risiken der Kreditinstitute auf dem Immobilienmarkt aufgezeigt hat. Der Nachteil der möglichen Maßnahmen ist jedoch, dass sich die Schere zwischen den „Besitzenden“ und „Nichtbesitzenden“ vergrößern wird.

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Die Europäische Kommission erörtert die Harmonisierung der nationalen Vorschriften über den Zugang zu Hypotheken, nachdem die Finanzkrise die übermäßigen Risiken der Kreditinstitute auf dem Immobilienmarkt aufgezeigt hat. Der Nachteil der möglichen Maßnahmen ist jedoch, dass sich die Schere zwischen den „Besitzenden“ und „Nichtbesitzenden“ vergrößern wird.

Angesichts der sich verschlechternden Wirtschaftslage in Europa schickte  die EU-Kommissarin für den Binnenmarkt Charlie McCreevy den Mitgliedsstaaten und relevanten Marktteilnehmern eine Liste mit möglichen Änderungen der EU-Vorschriften zu Kapitalanforderungen. Diese zielen darauf ab, Risiken für die Kreditinstitute zu verringern und „maximale Harmonisierung“ zwischen den EU-Staaten in vielen Bereichen zuwege bringen.  

Die Kommission schlägt eine Reihe von Änderungen der geltenden Regeln vor, nach dem Text sollen „nationale Diskretionen entfernt“ werden. 
Auf Seite 31 des Dokuments befasst sich die Kommission mit Risiken durch Hypotheken auf Wohnimmobilien und schlägt eine strengere Regulierung des Zugangs zu Hypotheken vor. Sie erwägt, eine 40%-Obergrenze für den Beleihungslauf-Indikator (Loan-to-Value indicator) festzusetzen, der den Prozentsatz vom Hauswert festlegt, den eine Bank dem Käufer leihen kann.

In der Praxis würde nach den neuen Normen der Käufer einer Immobilie im Wert von 100,000 Euro in der Lage sein, eine Hypothek bis zu 40,000 Euro zu normalen Zinsraten zu erhalten. Verlangt er eine höhere Hypothek, wird er höhere Zinsraten zahlen müssen und die Kreditanstalt ist gezwungen einen Teil der Summe zur Risikodeckung auf die Seite zu legen.

Zurzeit variieren die Vorschriften über den Hypothek-Zugang stark zwischen den Mitgliedstaaten. In Kraft gesetzt bleibt die Richtlinie vage und legt fest, dass die unterste Ebene der Eigenkapitalanforderungen für die Hypotheken- Institue solange gilt, wie der „Wert der Immobilie die Forderungen zu einem erheblichen Teil“ übersteigt. Obergrenzen sind nicht vorgesehen.

In den derzeit geltenden Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten ein hohes Maß an Diskretion ausgelegt. Nach Angaben des europäischen Hypotheken Verbands betrugen die durchschnittlichen, von den Banken angewandten Beleihungsläufe (Loan-to-Value) in Großbritannien 87%, während es in Spanien, Belgien, Dänemark und Schweden 80% waren, in Deutschland 71%, in Frankreich 70%, in Italien und Polen 60%, in Griechenland 57% und in Ungarn 40%.

Ein Mitarbeiter des Europäischen Hypotheken Verbands teile EURACTIV mit, dass die neuen Zahlen für das Jahr 2008 Anfang November veröffentlicht werden, die Veränderungen im Vergleich zum Jahr 2004 jedoch gering ausfielen.

Der einfache EU-Durchschnitt lag bei 70%, dass bedeutet, dass für ein Haus im Wert von etwa 140,000 Euro ein Käufer bei normalen Zinsraten eine Hypothek bis zu 102,000 Euro bekam. Eine Obergrenze von 40% würde den Betrag deutlich senken. Und auch eine Harmonisierung der nationalen Vorschriften ohne Obergrenzen wird den Hypothekenzugang für viele potentielle Hausbesitzer in mehreren EU-Staaten bedeutend einschränken. 

Ein Sprecher von Mc Creevy bestritt gestern (12.Oktober), dass die Kommission eine Einführung von Obergrenzen für Hypotheken erwägt, räumte aber ein, dass eine Debatte zur Harmonisierung von Eigenkapitalforderungen am Laufen sei.

„Auf jeden Fall ist es nichts, was bald geschehen wird, und es wird sich auch nicht dieser  Kommissar damit beschäftigen“, sagte er bezugnehmend auf das Ende der Amtszeit der jetzigen Kommission. 

Die Mitgliedstaaten hatten im Juli vereinbart, ihre Politiken auf Darlehen zu verschärfen, um mehr Stabilität für den Kreditmarkt zu gewährleisten (siehe „Hintergrund“).