EU plant 2026 Reform gegen unfaire Handelspraktiken im Agrarsektor

Die Europäische Kommission bereitet eine umfassende Reform der Vorschriften zu unfairen Handelspraktiken (UTPs) vor, um zu verhindern, dass Landwirte unterhalb ihrer Produktionskosten verkaufen müssen.

EURACTIV.com
Summer series „Baden-Württemberg by Night“: Workplace Wholesale Market
Summer series "Baden-Württemberg by Night": Workplace Wholesale Market [Uwe Anspach/picture alliance via Getty Images]

Die Europäische Kommission bereitet eine umfassende Reform der Vorschriften zu unfairen Handelspraktiken (UTPs) vor, um zu verhindern, dass Landwirte unterhalb ihrer Produktionskosten verkaufen müssen.

Wie die EU-Exekutive in dieser Woche mitteilte, soll im Herbst eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung gestartet werden. Ziel ist es, ein Jahr später einen Legislativvorschlag vorzulegen.

In seiner Strategie für den Agrar- und Lebensmittelsektor kündigte EU-Agrarkommissar Christophe Hansen an, die UTP-Richtlinie grundlegend zu überarbeiten – mit dem Ziel, eines der zentralen Anliegen der Landwirte anzugehen: die fehlende Kostendeckung.

Nicht alle begrüßten die Ankündigung. Der Handelsverband Eurocommerce kritisierte, die Kommission habe den Ergebnissen der laufenden Evaluierung der Regeln – Abschluss im November – vorgegriffen.

Die Richtlinie unterscheidet derzeit zwischen „schwarzen“ und „grauen“ unlauteren Geschäftspraktiken. Schwarze Praktiken, etwa Zahlungsfristen von mehr als einem Monat, sind grundsätzlich verboten. Graue Praktiken, wie die Rückgabe unverkaufter Ware, sind zulässig, wenn beide Vertragsparteien zustimmen.

Landwirtschaftsverbände fordern seit Langem, den Ankauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterhalb der Produktionskosten in eine dieser Kategorien aufzunehmen. Belgien, Kroatien, Frankreich und Spanien haben bereits entsprechende Regelungen.

Bei einer Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft (SCA) im Juni konnten sich die Mitgliedstaaten jedoch nicht darauf einigen, wie mit dem Farbmodell umzugehen sei.

Parallel dazu arbeiten die EU-Gesetzgeber an einem „Quick Fix“ der UTP-Richtlinie, den die Kommission im Dezember vorgeschlagen hatte. Ziel ist eine grenzüberschreitende Durchsetzung der Vorschriften und eine Regulierung internationaler Einkaufsgemeinschaften.

Der Rat erzielte im April eine Einigung über den Vorschlag, und der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments nahm im Juli seine Position an. Die Abgeordneten wollen die institutionellen Verhandlungen starten, sobald das Plenum im September grünes Licht gibt.

(jp, jl)